Dokumente: 1935-03-29 Stellungnahme Polizei München zu Wittmann Georg: Unterschied zwischen den Versionen

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magd keine Beziehungen unterhalten hatte. Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Schwarz an dem Verbrechen konnten also durch die Erhebungen nicht festgestellt werden.<br> Seit Jahren bietet der Hinterkaifecker Mord den Gefangenen einen beliebten Unterhaltungsstoff. Diese Schwätzerein haben sodann häufig zur Folge daß ein Gefangener den anderen des Mordes bezichtigt.<br>
magd keine Beziehungen unterhalten hatte. Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Schwarz an dem Verbrechen konnten also durch die Erhebungen nicht festgestellt werden.<br> Seit Jahren bietet der Hinterkaifecker Mord den Gefangenen einen beliebten Unterhaltungsstoff. Diese Schwätzerein haben sodann häufig zur Folge daß ein Gefangener den anderen des Mordes bezichtigt.<br>
Im Dezember 34 und in Januar 35 hat Wittmann neuerdings auf Schwarz hingewiesen. An neuen Gesichtspunkten brachte er vor, Sauerlacher sei bei der ersten Schilderung , die Schwarz von Hinterkaifecker Mord gegeben habe, nicht zugegen gewesen. Wittmann will sich seinerzeit Notizen gemacht haben, die Aufzeichnungen sollen in Kastl aufbewahrt sein.  Am 2.1.35 machte Wittmann den Vorschlag zur Beschaffung der Notizen Strafunterbrechung zu gewähren oder ihn unter Zivilbedeckung nach Kastl zu verbringen.  Wenige Tage später verlangte er 8 Tage Strafunterbrechung und die Genehmigung, ohne Begleitung nachhause fahren zu dürfen. Er wünschte ferner in Straubing den Strafrest zu verbüßen. Mit anderen Worten Wittmann verlangt alle möglichen Vergünstigungen für die Beibringung von Notizen. Mit diesen Notizen kann aber der Behörde nicht viel gedient sein. Liegen in Kastl wirklich Aufzeichnungen, so ist nicht erwiesen, ob sie der Wahrheit entsprechen und wann sie geschrieben wurden. Hat Wittmann die Notizen vor 5 Jahren geschrieben, so können sie keine wesentlich anderen Verdachtsgründe enthalten, als Wittmann und Sauerlacher. seinerzeit bereits vorgebracht haben.<br>
Im Dezember 34 und in Januar 35 hat Wittmann neuerdings auf Schwarz hingewiesen. An neuen Gesichtspunkten brachte er vor, Sauerlacher sei bei der ersten Schilderung , die Schwarz von Hinterkaifecker Mord gegeben habe, nicht zugegen gewesen. Wittmann will sich seinerzeit Notizen gemacht haben, die Aufzeichnungen sollen in Kastl aufbewahrt sein.  Am 2.1.35 machte Wittmann den Vorschlag zur Beschaffung der Notizen Strafunterbrechung zu gewähren oder ihn unter Zivilbedeckung nach Kastl zu verbringen.  Wenige Tage später verlangte er 8 Tage Strafunterbrechung und die Genehmigung, ohne Begleitung nachhause fahren zu dürfen. Er wünschte ferner in Straubing den Strafrest zu verbüßen. Mit anderen Worten Wittmann verlangt alle möglichen Vergünstigungen für die Beibringung von Notizen. Mit diesen Notizen kann aber der Behörde nicht viel gedient sein. Liegen in Kastl wirklich Aufzeichnungen, so ist nicht erwiesen, ob sie der Wahrheit entsprechen und wann sie geschrieben wurden. Hat Wittmann die Notizen vor 5 Jahren geschrieben, so können sie keine wesentlich anderen Verdachtsgründe enthalten, als Wittmann und Sauerlacher. seinerzeit bereits vorgebracht haben.<br>
Wittmann würde sicherlich nicht Jahre zugewartet ha-
Wittmann würde sicherlich nicht Jahre zugewartet ha-
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