Dokumente: 1935-01-02 Vernehmung Wittmann Georg: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Oberstaatsanwalt<br>
Der Oberstaatsanwalt<br>
gez. Dr.Haas. <br></div>
gez. Dr.Haas. <br></div>
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Richterliche Einvernahme des Georg Wittmann im Zuchthause Kaisheim vom 16.1.1935.
Die von mir bisher und namentlich auch zu Protokoll des Amtsgerichts Amberg vom 10.4.30 gemachten Angaben stehen mit meinen zu Protokoll vom 2.1.35 gemachten Angaben in durchaus keinem Widerspruche. Es sind vielmehr die in dem erstgenannten Protokolle gemachten Angaben nur äußerst lückenhaft, indem ich damals den weitaus größten Teil meines Wissens aus den im Protokoll vom 2.1.35 angegebenen Gründen verschwiegen habe. Was ich zu Protokoll vom 2.1.35 angegeben habe, dessen Inhalt mir soeben durch den Richter durch wortdeutliches Vorlesen noch einmal bekannt gegeben wurde, halte ich Wort für Wort aufrecht, weil jedes Wort der Wahrheit entspricht. Ich nehme auch jedes Wort auf Eid und habe eine Anklage wegen falscher Anschuldigung und wegen Meineids, falls ich vereidigt werde, in gar keiner Weise zu fürchten.<br>
Auf Vorhalt: Die von Sauerlacher anläßlich seiner Vernehmungen gemachten Angaben, ich hätte mein Wissen nur durch ihn, sind nicht richtig. Sauerlacher ist in dieser Beziehung irriger Anschauung, denn tatsächlich habe ich mein erstes Wissen aus den Mitteilungen des Schwarz selbst, weil letzterer dieselben dann in Gegenwart des Sauerlacher wiederholte. Bei dieser zweiten Erzählung des Schwarz hat allerdings Sauerlacher …
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