Dokumente: 1935-01-02 Vernehmung Wittmann Georg: Unterschied zwischen den Versionen

 
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  gez. Georg Wittmann.</div>
  gez. Georg Wittmann.</div>
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AVZ C 1033/34<br>
Mit 1 Ermittlungsakt und 1 Beiakt A 1010/30 der StA.Neuburg a.D. zum Amtsgericht Donauwörth -Ermittlungsr.- <br>
Die Angaben des Wittmann stehen zum großen Teil in erheblichen Widerspruch zu seinen Angaben, die er am 10.4.30 vor dem Amtsgerichte Amberg machte.(Vergl.Beiakt B1.11,siehe auch B1.8 ff.) Ich bitte dies dem Wittmann vorzuhalten und ihn darauf hinzuweisen, daß es den Anschein erweckt, als wolle er den Behörden nur
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unnötige Mehrarbeit machen. Von seinen angeblich nun in Kastl verwahrten Aufschreibungen hat Wittmann früher nichts gesagt. Ich ersuche dem Wittmann zu eröffnen, daß ich gegen ihn ein Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung einleiten werde, wenn er nunmehr nicht umgehend mit der Wahrheit herausrückt. Schwarz hat schon einmal die Behauptungen des Wittmann als unwahr bezeichnet (Bl.13 der Beiakten). Wittmann wolle darauf hingewiesen werden, daß er im Fall seiner Beeidigung unnachsichtliche Strafverfolgung wegen Meineids zu gewärtigen hat, wenn sich herausstellt, daß er die Behörden neuerdings zu täuschen versucht. <br>
<div align="center">Augsburg, den 9.1.1935<br>
Der Oberstaatsanwalt<br>
gez. Dr.Haas. <br></div>
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Richterliche Einvernahme des Georg Wittmann im Zuchthause Kaisheim vom 16.1.1935.
Die von mir bisher und namentlich auch zu Protokoll des Amtsgerichts Amberg vom 10.4.30 gemachten Angaben stehen mit meinen zu Protokoll vom 2.1.35 gemachten Angaben in durchaus keinem Widerspruche. Es sind vielmehr die in dem erstgenannten Protokolle gemachten Angaben nur äußerst lückenhaft, indem ich damals den weitaus größten Teil meines Wissens aus den im Protokoll vom 2.1.35 angegebenen Gründen verschwiegen habe. Was ich zu Protokoll vom 2.1.35 angegeben habe, dessen Inhalt mir soeben durch den Richter durch wortdeutliches Vorlesen noch einmal bekannt gegeben wurde, halte ich Wort für Wort aufrecht, weil jedes Wort der Wahrheit entspricht. Ich nehme auch jedes Wort auf Eid und habe eine Anklage wegen falscher Anschuldigung und wegen Meineids, falls ich vereidigt werde, in gar keiner Weise zu fürchten.<br>
Auf Vorhalt: Die von Sauerlacher anläßlich seiner Vernehmungen gemachten Angaben, ich hätte mein Wissen nur durch ihn, sind nicht richtig. Sauerlacher ist in dieser Beziehung irriger Anschauung, denn tatsächlich habe ich mein erstes Wissen aus den Mitteilungen des Schwarz selbst, weil letzterer dieselben dann in Gegenwart des Sauerlacher wiederholte. Bei dieser zweiten Erzählung des Schwarz hat allerdings Sauerlacher
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die größere Tätigkeit entwickelt, indem er von Schwarz noch mehr hatte herausbringen wollen. Meine Angaben bezüglich meiner sich in Kastl befindlichen Aufschreibungen sind gleichfalls richtig. Der Beweis hierfür kann auf die von mir zu Protokoll von 2.1.35 vorgeschlagene Weise jederzeit einwandfrei geführt werden. Von diesen Notizen habe ich bei meiner Vernehmung in Amberg auch nichts gesagt, weil ich eben wie erwähnt, damals noch absolut zurückhaltend sein wollte. Der Vollständigkeit halber füge ich auch noch bei, daß Schwarz gelegentlich meiner angeführten Mitteilungen auch erklärte - und ich meine, daß es anläßlich der Erzählung war, die auch Sauerlacher mit anhörte -: Daß, wenn es ihm nachgegangen wäre, das ganze Gelump angezündet worden wäre, wodurch dann alle Spuren vernichtet worden wären. Gleichfalls der Vollständigkeit halber und auch im Interesse meiner Glaubwürdigkeit füge ich noch bei, daß zwischen Schwarz, Sauerlacher und mir stattgefundene Gespräch auch noch von einem weiteren Gefangenen gehört wurde, dessen Name mir allerdings nicht mehr einfällt, der aber zweifellos noch leicht festzustellen ist. Es war dies ein junger Mann anfangs der 20er Jahre der aus der Gegend von Pfaffenhofen a/J. stammte und zwar wie ich mich zu entsinnen glaube, aus Ebenhausen. Er war mit den Gefangenen Sauerlacher in der Anstalt in Amberg als Stallschweizer beschäftigt.  Sauerlacher hat auch seinerzeit dem Aufseher Gutenberger in Amberg erzählt, daß ihm Schwarz von dem Hinterkaifecker Mord Mitteilung gemacht habe.  Guttenberger sagte dann auch zu mir, Sauerlacher und ich sollten uns zum Rapport melden , um an den Staatsanwalt schreiben zu dürfen und fügte bei, daß sieh dies auch gehöre, wenn Schwarz an den Mord beteiligt war.
Ich möchte vor Abschluß des Protokolls nocheinmal stärkstens betonen, daß meine Angaben zu Protokoll vom 2.1.35 ebenso wie meine heutigen vollkommen der Wahrheit entsprechen und daß ich diese Angaben aufrecht erhalte, namentlich auch hinsichtlich der von mir gemachten Notizen, mag kommen was nur mag. Ich weiß, daß meine Glaubwürdigkeit vielleicht wegen meiner vielen Vorstrafen angezweifelt wird, allein wegen Meineids bin ich noch nicht vorbestraft und glaube deshalb für mich in Anspruch nehmen zu können, daß eine Aussage von mir, die unter Eid erfolgt, nicht ohne weiteres als vollkommen achtlos betrachtet werden kann, besonders nachdem mir die schweren strafrechtlichen Folgen eines Meineides bekannt sind und mir von dem vernehmenden Richter eindringlich
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vor Augen gehalten wurden. Ich bitte sogar, sowohl um das gegen mich vorhandene Mißtrauen zu beseitigen, als auch um Licht in dieses furchtbare Verbrechen zu bringen, mich als Zeugen zu beeidigen. Ich kann natürlich nur sagen, was mir Schwarz gesagt hat, halte es aber nach meinen gewonnenen Eindrücken und besonders wegen der Schilderungen der Details für vollkommen ausgeschlossen, daß Schwarz etwa nur aufgeschnitten hat und namentlich auch deshalb, weil Schwarz ja schon, ehe er mir die Mitteilungen machte, der Tat verdächtig war und er doch wußte und wissen mußte, daß Angaben, wie er sie mir und dem Sauerlacher machte, für ihn äußerst verhängnisvoll werden müßten. <br>
<div align="center">v.g.u.u.<br>
gez. Georg Wittmann.</div>
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C 1035/34
Mit 1 Ermittlungsakt und 2 Einstellungsakten g. R. <br>
zur <br>
Polizeidirektion München <br>
mit dem Ersuchen, von dem Inhalt der Akten C 1033/34 Kenntnis zu nehmen. Vielleicht wäre es doch angebracht, wenn ein dortiger mit den Akten vertrauter Beamter nocheinmal Erhebungen im Sinne der Angaben des Wittmann durchführen würde. Am zweckmäßigsten wäre m.E. zu diesem Zwecke eine nochmalige eingehende Vernehmung des Wittmann im Gefängnis und die Verfolgung der von ihm angeführten neuen Spuren. Möglicherweise ermächtigt Wittmann den Beamten zur Durchsuchung der Kommode im Schlafzimmer zu Kastl und zur Entnahme der dort angeblich verwahrten Notizen. Durch Dienstreisen etwa entstehende Kosten werden auf den Justizetat übernommen.
<div align="center">Augsburg, den 7.1.35<br>
Der Oberstaatsanwalt<br>
gez.Unterschrift.</div>
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2.918

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