Dokumente: 1933-04-17 Erhebungen zu Schweiger, Groß und Kaltenecker: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. März 2024, 17:22 Uhr
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Hievon käme mit Rücksicht auf seine sonstigen Straftaten für eine Beteiligung an dem Mord in Hinterkaifeck in erster Linie Josef Schweiger in Frage, der z.Zt. bis 3.7.1934 in Kaisheim eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren wegen schweren Raubes verbüßt.<br> | Hievon käme mit Rücksicht auf seine sonstigen Straftaten für eine Beteiligung an dem Mord in Hinterkaifeck in erster Linie Josef Schweiger in Frage, der z.Zt. bis 3.7.1934 in Kaisheim eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren wegen schweren Raubes verbüßt.<br> | ||
Josef S c h w e i g e r war es auch, der in den zurückliegenden Jahren in erster Linie mit den Brüdern Kaltenecker und mit dem Korbmacher Josef Groß, geb. 25.12.1904, zu Grillheim, Gde. | Josef S c h w e i g e r war es auch, der in den zurückliegenden Jahren in erster Linie mit den Brüdern Kaltenecker und mit dem Korbmacher Josef Groß, geb. 25.12.1904, zu Grillheim, Gde. Karlskron, Raubzüge unternommen hat. Hiebei kommt besondere Bedeutung dem Umstand zu, daß die Art wie die Beiden bei ihren Einbrüchen und Raubüberfällen vorzugehen pflegten, in gewisser Beziehung dem Vorgehen der " Mörder von Hinterkaifeck " ähnelt. So sei beispielsweise hier kurz ein Abschnitt aus einem im Jahre 1925 von Josef Kaltenecker abgelegten Geständnis wiedergegeben. Josef Kaltenecker, der seinerzeit durchwegs wahrheitsgetreue Angaben gemacht hat, gab u.a. von der Durchführung einiger Diebstähle folgende Schilderung:<br> | ||
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