Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer: Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 272: Zeile 272:
Die Hacke und das Messer befinden sich noch in Gerichtsverwahrung.<br><br>
Die Hacke und das Messer befinden sich noch in Gerichtsverwahrung.<br><br>


Frage der Täterschaft<br>
III Frage der Täterschaft<br>
1. In der Umgebung von Schrobenhausen und in der Gegend von Waidhofen hält sich hartnäckig die Ansicht, dass als Täter nur Personen aus der Umgebung, möglicherweise Verwandte, die das Anwesen haben wollten, in Frage kommen.<br>
1. In der Umgebung von Schrobenhausen und in der Gegend von Waidhofen hält sich hartnäckig die Ansicht, dass als Täter nur Personen aus der Umgebung, möglicherweise Verwandte, die das Anwesen haben wollten, in Frage kommen.<br>
Insbesondere wird jetzt noch vielfach dem Verdacht Ausdruck gegeben, dass Lorenz Schlittenbauer von Gröbern der Täter sein könne. Dafür wird geltend gemacht, dass Schlittenbauer bei der Augenscheinnahme durch die Gerichtskommission sich durch seine Geschäftstüchtigkeit und Wichtigtuerei auffällig gemacht habe und dass er tags vorher, als er mit 2 anderen in das Anwesen eingedrungen war, sich auffällig um das [[Sachverhalte: Das Vieh auf Hinterkaifeck | Vieh]] angenommen habe. Dieser Verdacht gegen Schlittenbauer wird insbesondere von dem seit einiger Zeit mit diesem bitter verfeindeten Landwirt Sigl genährt, obwohl dieser selbst seinerzeit mit Schlittenbauer zuerst in das Anwesen eingedrungen war, also die näheren Umstände der Entdeckung der Tat kennt. Es haben hiewegen zwischen den beiden schon wiederholt Privatklagen gespielt.<br>
Insbesondere wird jetzt noch vielfach dem Verdacht Ausdruck gegeben, dass Lorenz Schlittenbauer von Gröbern der Täter sein könne. Dafür wird geltend gemacht, dass Schlittenbauer bei der Augenscheinnahme durch die Gerichtskommission sich durch seine Geschäftstüchtigkeit und Wichtigtuerei auffällig gemacht habe und dass er tags vorher, als er mit 2 anderen in das Anwesen eingedrungen war, sich auffällig um das [[Sachverhalte: Das Vieh auf Hinterkaifeck | Vieh]] angenommen habe. Dieser Verdacht gegen Schlittenbauer wird insbesondere von dem seit einiger Zeit mit diesem bitter verfeindeten Landwirt Sigl genährt, obwohl dieser selbst seinerzeit mit Schlittenbauer zuerst in das Anwesen eingedrungen war, also die näheren Umstände der Entdeckung der Tat kennt. Es haben hiewegen zwischen den beiden schon wiederholt Privatklagen gespielt.<br>
In der letzten Privatklage wurde insbesondere eine Äußerung des Schlittenbauer als verdächtig bezeichnet; am 4.April 1922 als er mit Sigl und Pöll zu diesem Anwesen ging, soll er gesagt haben: „Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Er will ihm damit nachgewiesen haben, dass er von dem Mord bereits Kenntnis hatte, ehe er mit Sigl und Pöll in das Anwesen eingedrungen war, also ehe der Mord entdeckt war.<br>
In der letzten Privatklage wurde insbesondere eine Äußerung des Schlittenbauer als verdächtig bezeichnet; am 4.April 1922 als er mit Sigl und Pöll zu diesem Anwesen ging, soll er gesagt haben: „Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Er will ihm damit nachgewiesen haben, dass er von dem Mord bereits Kenntnis hatte, ehe er mit Sigl und Pöll in das Anwesen eingedrungen war, also ehe der Mord entdeckt war.<br>
8.529

Bearbeitungen