Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer: Unterschied zwischen den Versionen

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1. Die Landwirtseheleute Karl Gabriel und Viktoria Gabriel, letzt. Geb. Gruber, besaßen das im Grundbuch
1. Die Landwirtseheleute Karl Gabriel und Viktoria Gabriel, letzt. Geb. Gruber, besaßen das im Grundbuch
Wangen Bd. I S. 272 vorgetragene Einödanwesen Hinterkaifeck,
Wangen Bd. I S. 272 vorgetragene Einödanwesen Hinterkaifeck, Ortschaft Gröbern, Gde. Wangen, in allgemeiner Gütergemeinschaft aufgrund Ehevertrags zu Urkunde des Notariats Schrobenhausen vom 11.III.1914 G.R.No. 399. Es wurde von der Ehefrau Viktoria Gabriel in die Ehe gebracht, - ihr von ihren Eltern Andreas und Zäzilia Gruber übergeben – und ist im Ehevertrag auf 5000 Mark angeschlagen.
Ortschaft Gröbern, Gde. Wangen, in allgemeiner Gütergemein-
Schaft aufgrund Ehevertrags zu Urkunde des Notariats Schroben-
hausen vom 11.III.1914 G.R.No. 399. Es wurde von der Ehefrau
Viktoria Gabriel in die Ehe gebracht, - ihr von ihren Eltern
Andreas und Zäzilia Gruber übergeben – und ist im Ehevertrag
auf 5000 Mark angeschlagen.


Karl Gabriel, der zum Res.Inf.Reg.No.13 im Weltkriege
Karl Gabriel, der zum Res.Inf.Reg.No.13 im Weltkriege
eingezogen war, ist am 12. Dezember 1914 im Gefecht bei Neuville gefallen. Laut Erbschein des Amtsgerichtes Schrobenhausen ausgestellt unterm 11.Dezember 1922 –an Stelle des eingezogenen Erbscheins vom 19.Februar 1915-, wurde Karl Gabriel aufgrund des Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck zu einem Viertel und von seiner Tochter Zäzilie Gabriel zu einem Viertel beerbt. (Nachlaßakten des Amtsgerichts Schrobenhausen N.R.No.188/14).
eingezogen war, ist am 12. Dezember 1914 im Gefecht bei Neuville gefallen. Laut Erbschein des Amtsgerichtes Schrobenhausen ausgestellt unterm 11.Dezember 1922 –an Stelle des eingezogenen Erbscheins vom 19.Februar 1915-, wurde Karl Gabriel aufgrund des Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck zu einem Viertel und von seiner Tochter Zäzilie Gabriel zu drei Viertel beerbt. (Nachlaßakten des Amtsgerichts Schrobenhausen N.R.No.188/14).


2. Viktoria Gabriel, geb. Gruber, hatte vor ihrer Verehelichung und zwar in der Zeit von 1907 bis Sommer 1910, also von ihrem 16. Lebensjahre ab, mit ihrem leiblichen Vater Andreas Gruber außerehelichen Geschlechtsverkehr gepflogen und wurden durch Urteil der Strafkammer des Landgerichts Neuburg a.D. vom 28.Mai 1915, Andreas Gruber hiewegen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr, Viktoria Gabriel zur Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.
2. Viktoria Gabriel, geb. Gruber, hatte vor ihrer Verehelichung und zwar in der Zeit von 1907 bis Sommer 1910, also von ihrem 16. Lebensjahre ab, mit ihrem leiblichen Vater Andreas Gruber außerehelichen Geschlechtsverkehr gepflogen und wurden durch Urteil der Strafkammer des Landgerichts Neuburg a.D. vom 28.Mai 1915, Andreas Gruber hiewegen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr, Viktoria Gabriel zur Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.
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