Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(23 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie:Dokumente]]
[[Kategorie:Dokumente]]
'''''Bericht d. Staatsanwaltes Pielmayr'''''
[[Datei:AktenDokumente.jpg | rechts]]
'''''Bericht d. Staatsanwaltes Pielmayer'''''
== Detailinformationen ==
== Detailinformationen ==


Zeile 6: Zeile 7:
06.11.1926
06.11.1926
=== Ort ===
=== Ort ===
[[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg an der Donau]]
[[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]]
=== Art des Dokumentes ===
=== Art des Dokumentes ===
Zusammenstellung
Zusammenstellung
=== Verfasser ===
=== Verfasser ===
[[Ermittler: Pielmayr Richard | Richard Pielmayr]] Staatsanwalt am Landgericht Neuburg a.D.
[[Ermittler: Pielmayer Richard | Richard Pielmayer]] Staatsanwalt am Landgericht Neuburg a.D.
=== Verfasst für ===
=== Verfasst für ===
Zusammenstellung über die Erhebungen betreffend den sechsfachen Raubmord in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]], [[Orte: Wangen | Gemeinde Wangen]]<br>
Zusammenstellung über die Erhebungen betreffend den sechsfachen Raubmord in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]], [[Orte: Wangen | Gemeinde Wangen]]<br>
verübt am 31.03. auf 01.04.1922.
verübt am 31.03. auf 01.04.1922.


=== Verfügbar ===
=== Quelle ===
Staatsarchiv München / Pol.Dir. 8091b
Staatsarchiv [[Orte: München|München]], PolDir 8091b


== Inhalt ==
== Inhalt ==
Zeile 35: Zeile 36:
ledigen [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Landwirt Lorenz Schlittenbauer]] von Gröbern bezeichnete. Während der Schwangerschaft der Viktoria Gabriel mit diesem Kinde ging bereits das Gerücht, dass der Vater dieses Kindes der leibliche Vater der Kindsmutter, Andreas Gruber sei. Dieses Gerücht fand besonders Nahrung durch Äußerungen des Schlittenbauer, dass er die Vaterschaft nicht anerkennen werde. Andreas Gruber ließ zwar wegen des Gerüchtes dem Schlittenbauer einen Brief schreiben, dass er ihn als Urheber des Gerüchts verklagen werde, hat aber eine Klagestellung gegen Schlittenbauer unterlassen.
ledigen [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Landwirt Lorenz Schlittenbauer]] von Gröbern bezeichnete. Während der Schwangerschaft der Viktoria Gabriel mit diesem Kinde ging bereits das Gerücht, dass der Vater dieses Kindes der leibliche Vater der Kindsmutter, Andreas Gruber sei. Dieses Gerücht fand besonders Nahrung durch Äußerungen des Schlittenbauer, dass er die Vaterschaft nicht anerkennen werde. Andreas Gruber ließ zwar wegen des Gerüchtes dem Schlittenbauer einen Brief schreiben, dass er ihn als Urheber des Gerüchts verklagen werde, hat aber eine Klagestellung gegen Schlittenbauer unterlassen.
<br><br>
<br><br>
Schlittenbauer zeigte nun seinerseits unterm 10.9.1916 Gruber und dessen Tochter wegen Blutschande an und machte geltend, dass ihm Viktoria Gabriel selbst zugestanden habe, dass sie mit ihrem Vater Geschlechtsverkehr gehabt habe. Er machte weiter geltend, dass Gruber von ihm 3000 Mark für das Kind fordere, obwohl er, -Schlittenbauer, und Gruber vereinbart hätten, dass er für das Kind aber nichts zu bezahlen brauche. Trotzdem hat Schlittenbauer zu Protokoll des Vormundschaftsgerichts Schrobenhausen vom 30.September 1919 die Vaterschaft zu diesem Kinde anerkannt und sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark verpflichtet, offenbar nur deswegen, weil ihm Andreas Gruber und Viktoria Gabriel die nur zum Schein verlangte Abfindungssumme von 1800 Mark selbst zur Verfügung gestellt haben. Als Vormund wurde der Vater der Kindsmutter, Andreas Gruber bestellt, der das Abfindungsangebot mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts angenommen hat.<br><br>
Schlittenbauer zeigte nun seinerseits unterm 10.9.1919 Gruber und dessen Tochter wegen Blutschande an und machte geltend, dass ihm Viktoria Gabriel selbst zugestanden habe, dass sie mit ihrem Vater Geschlechtsverkehr gehabt habe. Er machte weiter geltend, dass Gruber von ihm 3000 Mark für das Kind fordere, obwohl er, -Schlittenbauer, und Gruber vereinbart hätten, dass er für das Kind aber nichts zu bezahlen brauche. Trotzdem hat Schlittenbauer zu Protokoll des Vormundschaftsgerichts Schrobenhausen vom 30.September 1919 die Vaterschaft zu diesem Kinde anerkannt und sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark verpflichtet, offenbar nur deswegen, weil ihm Andreas Gruber und Viktoria Gabriel die nur zum Schein verlangte Abfindungssumme von 1800 Mark selbst zur Verfügung gestellt haben. Als Vormund wurde der Vater der Kindsmutter, Andreas Gruber bestellt, der das Abfindungsangebot mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts angenommen hat.<br><br>


(Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Schrobenhausen betreffend Gruber Josef V.V.216/19).<br><br>
(Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Schrobenhausen betreffend Gruber Josef V.V.216/19).<br><br>
Zeile 60: Zeile 61:
Laut Erbschein des Amtsgerichts Schrobenhausen vom
Laut Erbschein des Amtsgerichts Schrobenhausen vom
7.Juni 22 wurde Viktoria Gabriel auf Grund Gesetzes beerbt von<br>
7.Juni 22 wurde Viktoria Gabriel auf Grund Gesetzes beerbt von<br>
1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;Zäzilia Starringer, Gütlersfrau in Gerenzhausen zu Hälfte<br>
1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;[[Personen: Starringer Cäzilia |Zäzilia Starringer]], Gütlersfrau in Gerenzhausen zu Hälfte<br>
2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;Anna Gruber, Dienstmagd in Greinstetten<br>
2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;[[Personen: Gruber Anna |Anna Gruber]], Dienstmagd in Greinstetten<br>
3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;Josef Gruber, Taglöhner in Pfaffenhofen<br>
3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;[[Personen: Gruber Joseph |Josef Gruber]], Taglöhner in [[Orte: Pfaffenhofen|Pfaffenhofen]]<br>
4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bernhard Gruber, Gütler in Strobenried zu je einem Zehntel<br>
4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;[[Personen: Gruber Bernhard |Bernhard Gruber]], Gütler in Strobenried zu je einem Zehntel<br>
5.&nbsp;&nbsp;&nbsp;Josef Starringer, Gütlerssohn in Schachach<br>
5.&nbsp;&nbsp;&nbsp;[[Personen: Starringer Josef |Josef Starringer]], Gütlerssohn in Schachach<br>
6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen zu je einem Zwanzigstel<br>
6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;[[Personen: Starringer Maria |Maria Starringer]], Dienstmagd in Lichthausen zu je einem Zwanzigstel<br>
7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;Therese Gruber, Gütlerstochter in Grünstetten<br>
7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;[[Personen: Gruber Therese |Therese Gruber]], Gütlerstochter in Grünstetten<br>
8.&nbsp;&nbsp;&nbsp;Marie Wagner, geb. Gruber, Sattlersfrau in Grüntegerbach<br>
8.&nbsp;&nbsp;&nbsp;[[Personen: Wagner Marie |Marie Wagner]], geb. Gruber, Sattlersfrau in Grüntegerbach<br>
9.&nbsp;&nbsp;&nbsp;Leonhard Gruber, Gütlerssohn in Grünstetten<br>
9.&nbsp;&nbsp;&nbsp;[[Personen: Gruber Leonhard |Leonhard Gruber]], Gütlerssohn in Grünstetten<br>
10.&nbsp;&nbsp;Peter Gruber, Gütlerssohn in Grünstetten<br>
10.&nbsp;&nbsp;[[Personen: Gruber Peter |Peter Gruber]], Gütlerssohn in Grünstetten<br>
11.&nbsp;&nbsp;Michael Gruber, Gütlerssohn in Grünstetten zu je einem Fünfzigstel.<br>
11.&nbsp;&nbsp;[[Personen: Gruber Michael |Michael Gruber]], Gütlerssohn in Grünstetten zu je einem Fünfzigstel.<br>
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Gabriel Karl]], Gütler von [[Orte: Laag | Laag]], der Vater des verstorbenen bezw. gefallenen Karl Gabriel, des Ehemanns der Viktoria Gabriel, wollte durch Anfechtung des Erbscheins erreichen, dass das Kind Zäzilie Gabriel als nach dem Tod der Mutter verstorben erachtet werde und somit auch ihm als Großvater ein Erbrecht am Nachlass zustehe.<br><br>
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Gabriel Karl]], Gütler von [[Orte: Laag | Laag]], der Vater des verstorbenen bezw. gefallenen Karl Gabriel, des Ehemanns der Viktoria Gabriel, wollte durch Anfechtung des Erbscheins erreichen, dass das Kind Zäzilie Gabriel als nach dem Tod der Mutter verstorben erachtet werde und somit auch ihm als Großvater ein Erbrecht am Nachlass zustehe.<br><br>


Zeile 79: Zeile 80:


Auf Beschwerde wurde der ohne mündliche Verhandlung erlassene Beschluss aufgehoben und mündliche Verhandlung über den Antrag angeordnet. <br>
Auf Beschwerde wurde der ohne mündliche Verhandlung erlassene Beschluss aufgehoben und mündliche Verhandlung über den Antrag angeordnet. <br>
(Beschluss des Oberlandesgerichts Augsburg vom 13.Juli 1922).<br><br>
(Beschluss des Oberlandesgerichts [[Orte: Augsburg|Augsburg]] vom 13.Juli 1922).<br><br>


Die Verhandlung erübrigte sich auf Grund des unterm 29.Juli 1922 ergangenen Beschlusses des Obersten Landesgerichts München über die Rechtsgültigkeit des Erbscheins v.7.Juni 1922<br>
Die Verhandlung erübrigte sich auf Grund des unterm 29.Juli 1922 ergangenen Beschlusses des Obersten Landesgerichts München über die Rechtsgültigkeit des Erbscheins v.7.Juni 1922<br>
Zeile 184: Zeile 185:
Vermögensverzeichnis<br>
Vermögensverzeichnis<br>
aufgenommen vom Justizrat Notar [[Personen: Stinglwagner Albert | Albert Stinglwagner]] in Schrobenhausen  
aufgenommen vom Justizrat Notar [[Personen: Stinglwagner Albert | Albert Stinglwagner]] in Schrobenhausen  
xxx
xxx<br><br>
In der Wohnstube:<br>
In der Wohnstube:<br>
einen Regulator, einen Spiegel, einen Glaskasten mit Krügen und Gläsern, zwei Tische, zwei Stühle, vierzehn Bildern eine Schüsselrahme mit Schüsseln und Teller,
einen Regulator, einen Spiegel, einen Glaskasten mit Krügen und Gläsern, zwei Tische, zwei Stühle, vierzehn Bildern eine Schüsselrahme mit Schüsseln und Teller,
Zeile 198: Zeile 199:
<br><br>
<br><br>
Im Keller:<br>
Im Keller:<br>
ungefähr zweihundertfünfzig Zentner Kartoffel und ungefähr 10 t Futterrüben,
ungefähr zweihundertfünfzig Zentner Kartoffel und ungefähr 10 Zt Futterrüben,
<br><br>
<br><br>
Im Stalle:<br>
Im Stalle:<br>
Zeile 236: Zeile 237:
II. Die Mordtat und ihre näheren Umstände nach den bisherigen Erhebungen.<br><br>
II. Die Mordtat und ihre näheren Umstände nach den bisherigen Erhebungen.<br><br>


1. Das [[Der Hof Hinterkaifeck | Anwesen von Hinterkaifeck]], in welchem die Mordtat verübt wurde, ist im Jahre 1923 nach und nach abgebrochen worden, sodaß zurzeit gar nichts mehr vom Anwesen ersichtlich ist. Nur eine [[Sonstiges: Das Marterl | Gedenksäule]] gibt Kenntnis davon, daß an dieser Stelle die Mordtat verübt worden ist.
1. Das Anwesen von Hinterkaifeck, in welchem die Mordtat verübt wurde, ist im Jahre 1923 nach und nach abgebrochen worden, sodaß zurzeit gar nichts mehr vom Anwesen ersichtlich ist. Nur eine [[Sonstiges: Das Marterl | Gedenksäule]] gibt Kenntnis davon, daß an dieser Stelle die Mordtat verübt worden ist.
<br><br>
<br><br>
Nach dem Augenscheinsprotokoll und den diesen beigegebenen Skizzen, ergänzt durch die unterm 25.September 26 von Lorenz Schlittenbauer gegebenen Erläuterungen stand das Anwesen vollkommen isoliert auf einer freien Fläche, die im weiteren Umkreis fast völlig von Wald umgrenzt ist.<br>
Nach dem Augenscheinsprotokoll und den diesen beigegebenen Skizzen, ergänzt durch die unterm 25.September 26 von Lorenz Schlittenbauer gegebenen Erläuterungen stand das Anwesen vollkommen isoliert auf einer freien Fläche, die im weiteren Umkreis fast völlig von Wald umgrenzt ist.<br>
Zeile 245: Zeile 246:
Ueber sämtlichen unteren Räumlichkeiten zog sich ein durch keine Zwischenmauer unterbrochener Boden hin.
Ueber sämtlichen unteren Räumlichkeiten zog sich ein durch keine Zwischenmauer unterbrochener Boden hin.
<br><br>
<br><br>
Nach den Erhebungen hat der Austrägler Andreas Gruber am 30.März 1922, ein Donnerstag, vormittags noch mit dem in der Nähe ackernden Landwirt Lorenz Schlittenbauer von Gröbern und später mit Landwirt [[Personen: Stegmaier Kaspar | Kaspar Stegmeier]] von Gröbern gesprochen und ihnen mitgeteilt, dass bei ihm in der Nacht nach den in dem leichten [[Wissen: Das Wetter und die Lichtverhältnisse rund um die Tat | über Nacht gefallenen Schnee]] ersichtlichen Spuren [[Sachverhalte: Vorkommnisse vor der Tat | ein Einbruch versucht worden sein soll]], wobei die Diebe in die Motorhütte eingedrungen sein sollen, da sich in dieser noch Schneespuren fanden. Da aber die Motorhütte nur einen Zugang von aussen und keinen Zugang zu den übrigen Räumen des Anwesens hat, konnten die Diebe von da aus nicht in das Anwesen gelangen und sollen ihr Heil dann an der ausseren Futterkammertüre, das ist an der äusseren Türe zu dem Raum, der an die Motorhütte und den Stadel stösst, versucht haben! Auch soll Gruber nach den Angaben dieser Zeugen angegeben haben, dass ihm ein Hausschlüssel abgehe.<br><br>
Nach den Erhebungen hat der Austrägler Andreas Gruber am 30.März 1922, ein Donnerstag, vormittags noch mit dem in der Nähe ackernden Landwirt Lorenz Schlittenbauer von Gröbern und später mit Landwirt [[Personen: Stegmeier Kaspar | Kaspar Stegmeier]] von Gröbern gesprochen und ihnen mitgeteilt, dass bei ihm in der Nacht nach den in dem leichten [[Wissen: Das Wetter und die Lichtverhältnisse rund um die Tat | über Nacht gefallenen Schnee]] ersichtlichen Spuren [[Sachverhalte: Vorkommnisse vor der Tat | ein Einbruch versucht worden sein soll]], wobei die Diebe in die Motorhütte eingedrungen sein sollen, da sich in dieser noch Schneespuren fanden. Da aber die Motorhütte nur einen Zugang von aussen und keinen Zugang zu den übrigen Räumen des Anwesens hat, konnten die Diebe von da aus nicht in das Anwesen gelangen und sollen ihr Heil dann an der ausseren Futterkammertüre, das ist an der äusseren Türe zu dem Raum, der an die Motorhütte und den Stadel stösst, versucht haben! Auch soll Gruber nach den Angaben dieser Zeugen angegeben haben, dass ihm ein Hausschlüssel abgehe.<br><br>


In den folgenden Tagen gingen verschiedene Personen am Anwesen vorbei und bemerkten wohl eine auffallende Ruhe auf dem Anwesen; es wurde aber von niemand Anlass genommen, sich im Anwesen umzusehen, da die Anwesensbewohner überhaupt sehr zurückgezogen lebten und mit niemanden eigentlich einen Verkehr hatten. Insbesonders galt der alte Gruber als geizig und menschenscheu.<br><br>
In den folgenden Tagen gingen verschiedene Personen am Anwesen vorbei und bemerkten wohl eine auffallende Ruhe auf dem Anwesen; es wurde aber von niemand Anlass genommen, sich im Anwesen umzusehen, da die Anwesensbewohner überhaupt sehr zurückgezogen lebten und mit niemanden eigentlich einen Verkehr hatten. Insbesonders galt der alte Gruber als geizig und menschenscheu.<br><br>
Zeile 262: Zeile 263:
Die Gerichtskommission fand dagegen noch vor: Gold- und Silbergeld, einen Fünfmarkschein, verschiedene Pfandbriefe, Schmucksachen und Sparbücher. Auf das zu Ziffer I No.5 (Seite 7) angefertigte Verzeichnis wird Bezug genommen.<br><br>
Die Gerichtskommission fand dagegen noch vor: Gold- und Silbergeld, einen Fünfmarkschein, verschiedene Pfandbriefe, Schmucksachen und Sparbücher. Auf das zu Ziffer I No.5 (Seite 7) angefertigte Verzeichnis wird Bezug genommen.<br><br>


In der Räucherkammer, die sich auf dem Dachboden oberhalb der Küche befand, hingen noch 10 – 12 Stück Rauchfleisch; von einem war die Hälfte weggeschnitten; ob noch weitere ganze Stücke abgekommen sind, liess sich nicht feststellen, ist aber wohl möglich. Schlittenbauer hatte am 4.April 1922 abends nach Entdeckung der Mordtat noch das Vieh und den Hund gefüttert, da diese längere Zeit nicht gefüttert war, wie aus dem kläglichen Brüllen und dem Bellen und Winseln des Hundes zu entnehmen war.<br><br>
In der [[Sonstiges: Die Räucherkammer | Räucherkammer,]] die sich auf dem Dachboden oberhalb der Küche befand, hingen noch 10 – 12 Stück Rauchfleisch; von einem war die Hälfte weggeschnitten; ob noch weitere ganze Stücke abgekommen sind, liess sich nicht feststellen, ist aber wohl möglich. Schlittenbauer hatte am 4.April 1922 abends nach Entdeckung der Mordtat noch das Vieh und den Hund gefüttert, da diese längere Zeit nicht gefüttert war, wie aus dem kläglichen Brüllen und dem Bellen und Winseln des Hundes zu entnehmen war.<br><br>


Nach dem Zustand der Leichen, nach ihrer Bekleidung muss wohl angenommen werden, dass die Tat um die Zeit des Schlafengehens der Inwohner verübt worden ist, namentlich liess dies die Bekleidung des Gruber und die Lage der Leiche der Magd Maria Baumgartner vor dem Bett, das sie offenbar eben abdecken wollte, als sie niedergeschlagen wurde, erkennen.<br><br>
Nach dem Zustand der Leichen, nach ihrer Bekleidung muss wohl angenommen werden, dass die Tat um die Zeit des Schlafengehens der Inwohner verübt worden ist, namentlich liess dies die Bekleidung des Gruber und die Lage der Leiche der Magd Maria Baumgartner vor dem Bett, das sie offenbar eben abdecken wollte, als sie niedergeschlagen wurde, erkennen.<br><br>
Zeile 271: Zeile 272:
Die Hacke und das Messer befinden sich noch in Gerichtsverwahrung.<br><br>
Die Hacke und das Messer befinden sich noch in Gerichtsverwahrung.<br><br>


Frage der Täterschaft<br>
III Frage der Täterschaft<br>
1. In der Umgebung von Schrobenhausen und in der Gegend von Waidhofen hält sich hartnäckig die Ansicht, dass als Täter nur Personen aus der Umgebung, möglicherweise Verwandte, die das Anwesen haben wollten, in Frage kommen.<br>
1. In der Umgebung von Schrobenhausen und in der Gegend von Waidhofen hält sich hartnäckig die Ansicht, dass als Täter nur Personen aus der Umgebung, möglicherweise Verwandte, die das Anwesen haben wollten, in Frage kommen.<br>
Insbesondere wird jetzt noch vielfach dem Verdacht Ausdruck gegeben, dass Lorenz Schlittenbauer von Gröbern der Täter sein könne. Dafür wird geltend gemacht, dass Schlittenbauer bei der Augenscheinnahme durch die Gerichtskommission sich durch seine Geschäftstüchtigkeit und Wichtigtuerei auffällig gemacht habe und dass er tags vorher, als er mit 2 anderen in das Anwesen eingedrungen war, sich auffällig um das [[Sachverhalte: Das Vieh auf Hinterkaifeck | Vieh]] angenommen habe. Dieser Verdacht gegen Schlittenbauer wird insbesondere von dem seit einiger Zeit mit diesem bitter verfeindeten Landwirt Sigl genährt, obwohl dieser selbst seinerzeit mit Schlittenbauer zuerst in das Anwesen eingedrungen war, also die näheren Umstände der Entdeckung der Tat kennt. Es haben hiewegen zwischen den beiden schon wiederholt Privatklagen gespielt.<br>
Insbesondere wird jetzt noch vielfach dem Verdacht Ausdruck gegeben, dass Lorenz Schlittenbauer von Gröbern der Täter sein könne. Dafür wird geltend gemacht, dass Schlittenbauer bei der Augenscheinnahme durch die Gerichtskommission sich durch seine Geschäftstüchtigkeit und Wichtigtuerei auffällig gemacht habe und dass er tags vorher, als er mit 2 anderen in das Anwesen eingedrungen war, sich auffällig um das [[Sachverhalte: Das Vieh auf Hinterkaifeck | Vieh]] angenommen habe. Dieser Verdacht gegen Schlittenbauer wird insbesondere von dem seit einiger Zeit mit diesem bitter verfeindeten Landwirt Sigl genährt, obwohl dieser selbst seinerzeit mit Schlittenbauer zuerst in das Anwesen eingedrungen war, also die näheren Umstände der Entdeckung der Tat kennt. Es haben hiewegen zwischen den beiden schon wiederholt Privatklagen gespielt.<br>
In der letzten Privatklage wurde insbesondere eine Äußerung des Schlittenbauer als verdächtig bezeichnet; am 4.April 1922 als er mit Sigl und Pöll zu diesem Anwesen ging, soll er gesagt haben: „Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Er will ihm damit nachgewiesen haben, dass er von dem Mord bereits Kenntnis hatte, ehe er mit Sigl und Pöll in das Anwesen eingedrungen war, also ehe der Mord entdeckt war.<br>
In der letzten Privatklage wurde insbesondere eine Äußerung des Schlittenbauer als verdächtig bezeichnet; am 4.April 1922 als er mit Sigl und Pöll zu diesem Anwesen ging, soll er gesagt haben: „Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Er will ihm damit nachgewiesen haben, dass er von dem Mord bereits Kenntnis hatte, ehe er mit Sigl und Pöll in das Anwesen eingedrungen war, also ehe der Mord entdeckt war.<br>
Zeile 294: Zeile 295:
Fest steht, dass in dem Anwesen geraubt worden ist; einheimische ortskundige Täter, etwa gar Verwandte der Ermordeten, würden vermutlich im Anwesen besser Bescheid gewusst, die Geldverstecke vermutlich gekannt haben und kaum soviel Bargeld zurückgelassen haben. Dem steht nicht entgegen, dass das Mordwerkzeug versteckt wurde; es waren ja auch die Leichen in der Scheune neben dem Stall mit einer Holztüre und dann durch darübergebreitetes Heu versteckt. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Täter sich noch nach der Tat einige Zeit im Anwesen aufgehalten und das Vieh gefüttert haben, damit es nicht vorzeitig durch übermäßiges Brüllen verrate, dass niemand Lebender mehr im Anwesen sei. Will der Zeuge Plöckl doch sogar gesehen haben, dass am 1. April 1922 abends, also zu einer Zeit, zu welcher die Tat schon verübt sein musste, der Backofen geraucht hat.<br><br>
Fest steht, dass in dem Anwesen geraubt worden ist; einheimische ortskundige Täter, etwa gar Verwandte der Ermordeten, würden vermutlich im Anwesen besser Bescheid gewusst, die Geldverstecke vermutlich gekannt haben und kaum soviel Bargeld zurückgelassen haben. Dem steht nicht entgegen, dass das Mordwerkzeug versteckt wurde; es waren ja auch die Leichen in der Scheune neben dem Stall mit einer Holztüre und dann durch darübergebreitetes Heu versteckt. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Täter sich noch nach der Tat einige Zeit im Anwesen aufgehalten und das Vieh gefüttert haben, damit es nicht vorzeitig durch übermäßiges Brüllen verrate, dass niemand Lebender mehr im Anwesen sei. Will der Zeuge Plöckl doch sogar gesehen haben, dass am 1. April 1922 abends, also zu einer Zeit, zu welcher die Tat schon verübt sein musste, der Backofen geraucht hat.<br><br>


3. Noch im Jahre 1922 tauchte der Verdacht auf, dass der ledige [[Personen: Bärtl Josef | Bäcker Bärtl]] von Geisenfeld, der am 4. Juli aus der Heil- und Pflegeanstalt Günzburg, in welcher er zur Beobachtung seines Geisteszustandes untergebracht war, entsprungen ist, die Tat in Gemeinschaft mit dem vielgesuchten Räuber Alfons Gustav Philippi oder Philippe ausgeführt haben könnte.<br><br>
3. Noch im Jahre 1922 tauchte der Verdacht auf, dass der ledige [[Personen: Bärtl Josef | Bäcker Bärtl]] von Geisenfeld, der am 4. Juli aus der Heil- und Pflegeanstalt Günzburg, in welcher er zur Beobachtung seines Geisteszustandes untergebracht war, entsprungen ist, die Tat in Gemeinschaft mit dem vielgesuchten Räuber [[Personen:  Philippi Alfons Gustav|Alfons Gustav Philippi]] oder Philippe ausgeführt haben könnte.<br><br>


Bezüglich des Philippi wurde durch die Erhebungen festgestellt, dass er als Täter nicht in Betracht kommen könne. Nach Mitteilung der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim in Sachsen war Philippe in der Zeit vom 20. Februar 1922 bis 15. April 1922 ununterbrochen in der Dresdener, später in der Waldheimer Heil- und Pflegeanstalt.<br><br>
Bezüglich des Philippi wurde durch die Erhebungen festgestellt, dass er als Täter nicht in Betracht kommen könne. Nach Mitteilung der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim in Sachsen war Philippe in der Zeit vom 20. Februar 1922 bis 15. April 1922 ununterbrochen in der Dresdener, später in der Waldheimer Heil- und Pflegeanstalt.<br><br>
Zeile 300: Zeile 301:
Bezüglich des Bärtl wurde behauptet, dass er ausgewandert sei; nach neueren Erhebungen ist dies nicht richtig, vielmehr soll sich Bärtl in Südbayern und zwar meist in der Landshuter Gegend herumtreiben. Trotz vielfacher Bemühungen (Ausschreibungen mit Bild, Veranstaltung von Streifen, Belohnungsaussetzung) konnte er noch nicht dingfest gemacht werden.<br><br>
Bezüglich des Bärtl wurde behauptet, dass er ausgewandert sei; nach neueren Erhebungen ist dies nicht richtig, vielmehr soll sich Bärtl in Südbayern und zwar meist in der Landshuter Gegend herumtreiben. Trotz vielfacher Bemühungen (Ausschreibungen mit Bild, Veranstaltung von Streifen, Belohnungsaussetzung) konnte er noch nicht dingfest gemacht werden.<br><br>


Der Händler Georg Seidl von Achdorf, eine vielfach vorbestrafte Persönlichkeit, ein pathologischer Lügner, lenke den Verdacht auf die Händler Georg und Franz Fuchsbaumer von Landshut. Die Erhebungen ergaben die völlige Grundlosigkeit dieser Beschuldigung und führten dazu, dass Seidl wegen falscher Anschuldigung zur Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt wurde, die er z. Zt. in der Strafanstalt Laufen verbüßt; Strafende 26.11.26.<br><br>
Der Händler [[Personen: Seidl Georg|Georg Seidl]] von Achdorf, eine vielfach vorbestrafte Persönlichkeit, ein pathologischer Lügner, lenke den Verdacht auf die Händler [[Personen: Fuchsbaumer Georg| Georg]] und [[Personen: Fuchsbaumer Franz| Franz Fuchsbaumer]] von Landshut. Die Erhebungen ergaben die völlige Grundlosigkeit dieser Beschuldigung und führten dazu, dass Seidl wegen falscher Anschuldigung zur Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt wurde, die er z. Zt. in der Strafanstalt Laufen verbüßt; Strafende 26.11.26.<br><br>


Seidl, der während seiner zeitweisen Inhaftierung im Landgerichtsgefängnis Regensburg dem dortigen Krim.Sekretär Kliegl verschiedene Angaben bezüglich angeblicher Mordtaten gemacht hat, die sich zum Teil als richtig, zum größten Teil als erfunden erwiesen, lenkte den Verdacht später auf den Händler Leonard Altstätter, Landshut und den Josef Bärtl. Im Laufe der verschiedenen Vernehmungen beschuldigte er auch noch einen gewissen Jaroslav Kellner, einen Freund und Wandergenossen des Bärtl; ebenso einen gewissen Reith und Beuschl, allerdings ohne sie eigentlich anzuzeigen. Bezüglich des Reith und Beuschl konnte einwandfrei festgestellt werden, dass sie als Täter nicht in Betracht kommen.<br><br>
Seidl, der während seiner zeitweisen Inhaftierung im Landgerichtsgefängnis Regensburg dem dortigen Krim.Sekretär Kliegl verschiedene Angaben bezüglich angeblicher Mordtaten gemacht hat, die sich zum Teil als richtig, zum größten Teil als erfunden erwiesen, lenkte den Verdacht später auf den Händler[[Personen:  Altstätter Leonard| Leonard Altstätter]], Landshut und den Josef Bärtl. Im Laufe der verschiedenen Vernehmungen beschuldigte er auch noch einen gewissen [[Personen: Kellner Jaroslav| Jaroslav Kellner]], einen Freund und Wandergenossen des Bärtl; ebenso einen gewissen [[Personen:  Reith unbekannt|Reith]] und [[Personen: Beuschl unbekannt|Beuschl]], allerdings ohne sie eigentlich anzuzeigen. Bezüglich des Reith und Beuschl konnte einwandfrei festgestellt werden, dass sie als Täter nicht in Betracht kommen.<br><br>


Dringender ist der Verdacht gegen Josef Bärtl, zumal dieser Verdacht schon ohne Zutun des Seidl bestanden hatte. Auch dem Jaroslav Kellner, der ein herumziehender Dieb und Betrüger ist, könnte die Tat, oder die Teilnahme an dieser unbedenklich zugetraut werden, ebenso dem Händler Leonard Altstetter.<br><br>
Dringender ist der Verdacht gegen Josef Bärtl, zumal dieser Verdacht schon ohne Zutun des Seidl bestanden hatte. Auch dem Jaroslav Kellner, der ein herumziehender Dieb und Betrüger ist, könnte die Tat, oder die Teilnahme an dieser unbedenklich zugetraut werden, ebenso dem Händler Leonard Altstetter.<br><br>
Zeile 322: Zeile 323:
Seidl wurde seinerzeit mit Rücksicht auf seine ungeheuerlichen Mordanzeigen auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Landshut auf seinen Geisteszustand untersucht und für zurechnungsfähig erklärt. Nun haben seine Angaben aber noch vor kurzem eine gewisse Bestätigung durch Mitteilung von anderer Seite erfahren.<br><br>
Seidl wurde seinerzeit mit Rücksicht auf seine ungeheuerlichen Mordanzeigen auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Landshut auf seinen Geisteszustand untersucht und für zurechnungsfähig erklärt. Nun haben seine Angaben aber noch vor kurzem eine gewisse Bestätigung durch Mitteilung von anderer Seite erfahren.<br><br>


Der wegen Diebstahls im Zuchthaus befindliche Schlosser Anton Kloiber aus Sausmühle, BA Wolfstein, ist im Jahre 1922 mit einer Walburga Bengl, einem 20 jährigen Dienstmädchen als seiner Geliebten herumgezogen, wobei er seinen Unterhalt durch Diebstähle, insbesondere Fahrraddiebstähle bestritt. Im Jahre 1926 wurden beide aufgegriffen und Kloiber zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurteilt. Als dieser erfuhr, dass seine Geliebte bald darauf einen anderen geheiratet hatte, verfolgte er sie durch allerlei Anzeigen wegen angeblicher Kindstötung und dergleichen. Dies veranlasste schließlich die Walburga Bengl, nun verehelichte Heindl Arbeitersfrau in Regensburg, verschiedene Diebereien des Kloiber zur Anzeige zu bringen, wobei sie auch sich selbst belastete und sich wegen Hehlerei Gefängnisstrafen im Gesamtbetrag von 11 Monaten zuzog, die sie bis 13. Oktober 1926 verbüßt hat. Kloiber wurde wegen der Diebereien, welche die Heindl angezeigt hat, zu weiterer mehrjähriger Zuchthausstrafe verurteilt. Die Angaben der Heindl hatten sich im Wesentlichen überall bestätigt.<br><br>
Der wegen Diebstahls im Zuchthaus befindliche Schlosser [[Personen: Kloiber Anton|Anton Kloiber]] aus Sausmühle, BA Wolfstein, ist im Jahre 1922 mit einer Walburga Bengl, einem 20 jährigen Dienstmädchen als seiner Geliebten herumgezogen, wobei er seinen Unterhalt durch Diebstähle, insbesondere Fahrraddiebstähle bestritt. Im Jahre 1926 wurden beide aufgegriffen und Kloiber zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurteilt. Als dieser erfuhr, dass seine Geliebte bald darauf einen anderen geheiratet hatte, verfolgte er sie durch allerlei Anzeigen wegen angeblicher Kindstötung und dergleichen. Dies veranlasste schließlich die Walburga Bengl, nun verehelichte Heindl Arbeitersfrau in Regensburg, verschiedene Diebereien des Kloiber zur Anzeige zu bringen, wobei sie auch sich selbst belastete und sich wegen Hehlerei Gefängnisstrafen im Gesamtbetrag von 11 Monaten zuzog, die sie bis 13. Oktober 1926 verbüßt hat. Kloiber wurde wegen der Diebereien, welche die Heindl angezeigt hat, zu weiterer mehrjähriger Zuchthausstrafe verurteilt. Die Angaben der Heindl hatten sich im Wesentlichen überall bestätigt.<br><br>


Walburga Heindl erschien am 27. Oktober 1927 in Begleitung des [[Ermittler: Kliegl | Krim.Skr. Kliegl]] von Regensburg bei der Staatsanwaltschaft Neuburg und wurde vom I. Staatsanwalt eingehend vernommen. Sie gab u.a. an, dass gegen Ende März 1922 Kloiber und Bärtl, sowie Altstetter in Regensburg in einer Wirtschaft beisammen waren, woselbst ein Diebstahl oder Raub ausgemacht worden sei. Kloiber sei dann bald einige Tage abwesend gewesen und erst anfangs April 1922 wieder zurückgekommen. In der Folgezeit habe Kloiber über ziemlich viel Silbergeld, auch über verschiedene Schmuckgegenstände verfügt, einige Sachen habe er ihr geschenkt, einen Teil und insbesondere das Silbergeld habe sie in seinem Auftrag verkaufen müssen. Sie habe zwar damals sich wohl gedacht, dass diese Schmuckstücke und das Silbergeld von Diebstählen herrühre, aber noch keine Kenntnis davon gehabt, wo diese Beute erlangt worden sei. Im Juni 1922 seien sie in Zwistigkeiten geraten und habe sie sich von Kloiber trennen wollen; sie habe sich auch geweigert weitere derartige Sachen zu verkaufen; allein Kloiber habe sie nicht von sich gehen lassen und ihr gedroht, das er sie auch mit hineinbringe; denn die Sachen, die sie da verkauft habe seien in Hinterkaifeck geraubt worden. Die Trennung von Kloiber sei ihr erst nach ihrer beidseitigen Verhaftung anfangs 1923 gelungen. Kloiber habe ihr in der Zwischenzeit auch wiederholt nahegelegt nichts mehr gegen ihn auszusagen, namentlich von Hinterkaifeck zu schweigen.<br><br>
Walburga Heindl erschien am 27. Oktober 1927 in Begleitung des [[Ermittler: Kliegl | Krim.Skr. Kliegl]] von Regensburg bei der Staatsanwaltschaft Neuburg und wurde vom I. Staatsanwalt eingehend vernommen. Sie gab u.a. an, dass gegen Ende März 1922 Kloiber und Bärtl, sowie Altstetter in Regensburg in einer Wirtschaft beisammen waren, woselbst ein Diebstahl oder Raub ausgemacht worden sei. Kloiber sei dann bald einige Tage abwesend gewesen und erst anfangs April 1922 wieder zurückgekommen. In der Folgezeit habe Kloiber über ziemlich viel Silbergeld, auch über verschiedene Schmuckgegenstände verfügt, einige Sachen habe er ihr geschenkt, einen Teil und insbesondere das Silbergeld habe sie in seinem Auftrag verkaufen müssen. Sie habe zwar damals sich wohl gedacht, dass diese Schmuckstücke und das Silbergeld von Diebstählen herrühre, aber noch keine Kenntnis davon gehabt, wo diese Beute erlangt worden sei. Im Juni 1922 seien sie in Zwistigkeiten geraten und habe sie sich von Kloiber trennen wollen; sie habe sich auch geweigert weitere derartige Sachen zu verkaufen; allein Kloiber habe sie nicht von sich gehen lassen und ihr gedroht, das er sie auch mit hineinbringe; denn die Sachen, die sie da verkauft habe seien in Hinterkaifeck geraubt worden. Die Trennung von Kloiber sei ihr erst nach ihrer beidseitigen Verhaftung anfangs 1923 gelungen. Kloiber habe ihr in der Zwischenzeit auch wiederholt nahegelegt nichts mehr gegen ihn auszusagen, namentlich von Hinterkaifeck zu schweigen.<br><br>
Zeile 330: Zeile 331:
4. Erhebungen bewegen sich auch noch in einer anderen Richtung.<br>
4. Erhebungen bewegen sich auch noch in einer anderen Richtung.<br>


Vor wenigen Wochen wurde durch die Verrat der Geliebten eines gewissen Paul Blunder aus Neuschwätzingen (Donaumoos) bekannt, dass ein Raubüberfall der am 4. April 1922, also am Tag der Entdeckung des Kaifecker Mordes, in der Gegend von Pobenhausen unter ähnlichen Umständen wie der Kaifecker Mord verübt wurde, von Paul Blunder, Ludwig Blunder und einem gewissen Bork verübt worden sein soll. Der Verdacht fiel schon im Jahre 1922 auf die beiden Blunder; doch wurden sie nicht weiter verfolgt, da sie durch den Bork den Alibibeweis für die Zeit der Mordtat erbrachten. Bork und dessen Sohn haben nunmehr gestanden, dass die beiden Blunder damals nachts zu ihnen gekommen sind und verlangt haben, dass sie der Gendarmerie gegenüber bei Erhebungen angeben mussten, sie – die Blunder – seien abends um 8 Uhr herum längere Zeit bei ihnen – Bork – gewesen. Bork hat der Gendarmerie gegenüber anderntags diese Auskunft gegeben. Die Erhebungen zu diesem Raubmord sind noch nicht abgeschlossen. Dieser Fall legt nun die Annahme nahe, dass die beiden Blunder vielleicht auch dem Raubmord in Hinterkaifeck nicht fern stehen und dies umso mehr, als die Mitteilerin [[Ermittler: Horndasch | Horntasch]] auf Eid angegeben hat, dass ihr Paul Blunder eine eingehende Darstellung des Mordes gegeben, und ihr, als sie im Jahre 1925 an dem Platz vorübergingen, an dem das Hinterkaifecker Anwesen gestanden hat, das frühere Anwesen genau beschrieben habe, allerdings ohne anzudeuten, dass er etwa selbst beteiligt gewesen sei.<br><br>
Vor wenigen Wochen wurde durch die Verrat der Geliebten eines gewissen Paul Blunder aus Neuschwätzingen (Donaumoos) bekannt, dass ein Raubüberfall der am 4. April 1922, also am Tag der Entdeckung des Kaifecker Mordes, in der Gegend von Pobenhausen unter ähnlichen Umständen wie der Kaifecker Mord verübt wurde, von Paul Blunder, Ludwig Blunder und einem gewissen Bork verübt worden sein soll. Der Verdacht fiel schon im Jahre 1922 auf die beiden Blunder; doch wurden sie nicht weiter verfolgt, da sie durch den Bork den Alibibeweis für die Zeit der Mordtat erbrachten. Bork und dessen Sohn haben nunmehr gestanden, dass die beiden Blunder damals nachts zu ihnen gekommen sind und verlangt haben, dass sie der Gendarmerie gegenüber bei Erhebungen angeben mussten, sie – die Blunder – seien abends um 8 Uhr herum längere Zeit bei ihnen – Bork – gewesen. Bork hat der Gendarmerie gegenüber anderntags diese Auskunft gegeben. Die Erhebungen zu diesem Raubmord sind noch nicht abgeschlossen. Dieser Fall legt nun die Annahme nahe, dass die beiden Blunder vielleicht auch dem Raubmord in Hinterkaifeck nicht fern stehen und dies umso mehr, als die Mitteilerin [[Personen: Horntasch weiblich unbekannt | Horntasch]] auf Eid angegeben hat, dass ihr Paul Blunder eine eingehende Darstellung des Mordes gegeben, und ihr, als sie im Jahre 1925 an dem Platz vorübergingen, an dem das Hinterkaifecker Anwesen gestanden hat, das frühere Anwesen genau beschrieben habe, allerdings ohne anzudeuten, dass er etwa selbst beteiligt gewesen sei.<br><br>


5. Es laufen von Zeit zu Zeit Anzeigen zum Teil anonym gegen irgendwelche Persönlichkeiten als des Mordes verdächtig ein, namentlich aus Gefangenenanstalten. Auch diesen Anzeigen werden, obwohl von vorneherein wenig Aussicht auf Erfolg versprechend, jeweils geprüft, damit nichts versäumt wird.<br><br>
5. Es laufen von Zeit zu Zeit Anzeigen zum Teil anonym gegen irgendwelche Persönlichkeiten als des Mordes verdächtig ein, namentlich aus Gefangenenanstalten. Auch diesen Anzeigen werden, obwohl von vorneherein wenig Aussicht auf Erfolg versprechend, jeweils geprüft, damit nichts versäumt wird.<br><br>
Zeile 349: Zeile 350:


== Offene Fragen/Bemerkungen ==
== Offene Fragen/Bemerkungen ==
=== Fehler ===
Der erwähnte "Andreas Gabriel" ist natürlich falsch, richtig ist "Andreas Gruber".
8.529

Bearbeitungen

Navigationsmenü