Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer: Unterschied zwischen den Versionen

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Fest steht, dass in dem Anwesen geraubt worden ist; einheimische ortskundige Täter, etwa gar Verwandte der Ermordeten, würden vermutlich im Anwesen besser Bescheid gewusst, die Geldverstecke vermutlich gekannt haben und kaum soviel Bargeld zurückgelassen haben. Dem steht nicht entgegen, dass das Mordwerkzeug versteckt wurde; es waren ja auch die Leichen in der Scheune neben dem Stall mit einer Holztüre und dann durch darübergebreitetes Heu versteckt. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Täter sich noch nach der Tat einige Zeit im Anwesen aufgehalten und das Vieh gefüttert haben, damit es nicht vorzeitig durch übermäßiges Brüllen verrate, dass niemand Lebender mehr im Anwesen sei. Will der Zeuge Plöckl doch sogar gesehen haben, dass am 1. April 1922 abends, also zu einer Zeit, zu welcher die Tat schon verübt sein musste, der Backofen geraucht hat.<br><br>
Fest steht, dass in dem Anwesen geraubt worden ist; einheimische ortskundige Täter, etwa gar Verwandte der Ermordeten, würden vermutlich im Anwesen besser Bescheid gewusst, die Geldverstecke vermutlich gekannt haben und kaum soviel Bargeld zurückgelassen haben. Dem steht nicht entgegen, dass das Mordwerkzeug versteckt wurde; es waren ja auch die Leichen in der Scheune neben dem Stall mit einer Holztüre und dann durch darübergebreitetes Heu versteckt. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Täter sich noch nach der Tat einige Zeit im Anwesen aufgehalten und das Vieh gefüttert haben, damit es nicht vorzeitig durch übermäßiges Brüllen verrate, dass niemand Lebender mehr im Anwesen sei. Will der Zeuge Plöckl doch sogar gesehen haben, dass am 1. April 1922 abends, also zu einer Zeit, zu welcher die Tat schon verübt sein musste, der Backofen geraucht hat.<br><br>


3. Noch im Jahre 1922 tauchte der Verdacht auf, dass der ledige [[Personen: Bärtl Josef | Bäcker Bärtl]] von Geisenfeld, der am 4. Juli aus der Heil- und Pflegeanstalt Günzburg, in welcher er zur Beobachtung seines Geisteszustandes untergebracht war, entsprungen ist, die Tat in Gemeinschaft mit dem vielgesuchten Räuber Alfons Gustav Philippi oder Philippe ausgeführt haben könnte.<br><br>
3. Noch im Jahre 1922 tauchte der Verdacht auf, dass der ledige [[Personen: Bärtl Josef | Bäcker Bärtl]] von Geisenfeld, der am 4. Juli aus der Heil- und Pflegeanstalt Günzburg, in welcher er zur Beobachtung seines Geisteszustandes untergebracht war, entsprungen ist, die Tat in Gemeinschaft mit dem vielgesuchten Räuber [[Personen:  Philippi Alfons Gustav|Alfons Gustav Philippi]] oder Philippe ausgeführt haben könnte.<br><br>


Bezüglich des Philippi wurde durch die Erhebungen festgestellt, dass er als Täter nicht in Betracht kommen könne. Nach Mitteilung der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim in Sachsen war Philippe in der Zeit vom 20. Februar 1922 bis 15. April 1922 ununterbrochen in der Dresdener, später in der Waldheimer Heil- und Pflegeanstalt.<br><br>
Bezüglich des Philippi wurde durch die Erhebungen festgestellt, dass er als Täter nicht in Betracht kommen könne. Nach Mitteilung der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim in Sachsen war Philippe in der Zeit vom 20. Februar 1922 bis 15. April 1922 ununterbrochen in der Dresdener, später in der Waldheimer Heil- und Pflegeanstalt.<br><br>
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