Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer: Unterschied zwischen den Versionen

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ledigen [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Landwirt Lorenz Schlittenbauer]] von Gröbern bezeichnete. Während der Schwangerschaft der Viktoria Gabriel mit diesem Kinde ging bereits das Gerücht, dass der Vater dieses Kindes der leibliche Vater der Kindsmutter, Andreas Gruber sei. Dieses Gerücht fand besonders Nahrung durch Äußerungen des Schlittenbauer, dass er die Vaterschaft nicht anerkennen werde. Andreas Gruber ließ zwar wegen des Gerüchtes dem Schlittenbauer einen Brief schreiben, dass er ihn als Urheber des Gerüchts verklagen werde, hat aber eine Klagestellung gegen Schlittenbauer unterlassen.
ledigen [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Landwirt Lorenz Schlittenbauer]] von Gröbern bezeichnete. Während der Schwangerschaft der Viktoria Gabriel mit diesem Kinde ging bereits das Gerücht, dass der Vater dieses Kindes der leibliche Vater der Kindsmutter, Andreas Gruber sei. Dieses Gerücht fand besonders Nahrung durch Äußerungen des Schlittenbauer, dass er die Vaterschaft nicht anerkennen werde. Andreas Gruber ließ zwar wegen des Gerüchtes dem Schlittenbauer einen Brief schreiben, dass er ihn als Urheber des Gerüchts verklagen werde, hat aber eine Klagestellung gegen Schlittenbauer unterlassen.
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Schlittenbauer zeigte nun seinerseits unterm 10.9.1916 Gruber und dessen Tochter wegen Blutschande an und machte geltend, dass ihm Viktoria Gabriel selbst zugestanden habe, dass sie mit ihrem Vater Geschlechtsverkehr gehabt habe. Er machte weiter geltend, dass Gruber von ihm 3000 Mark für das Kind fordere, obwohl er, -Schlittenbauer, und Gruber vereinbart hätten, dass er für das Kind aber nichts zu bezahlen brauche. Trotzdem hat Schlittenbauer zu Protokoll des Vormundschaftsgerichts Schrobenhausen vom 30.September 1919 die Vaterschaft zu diesem Kinde anerkannt und sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark verpflichtet, offenbar nur deswegen, weil ihm Andreas Gruber und Viktoria Gabriel die nur zum Schein verlangte Abfindungssumme von 1800 Mark selbst zur Verfügung gestellt haben. Als Vormund wurde der Vater der Kindsmutter, Andreas Gruber bestellt, der das Abfindungsangebot mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts angenommen hat.<br><br>
Schlittenbauer zeigte nun seinerseits unterm 10.9.1919 Gruber und dessen Tochter wegen Blutschande an und machte geltend, dass ihm Viktoria Gabriel selbst zugestanden habe, dass sie mit ihrem Vater Geschlechtsverkehr gehabt habe. Er machte weiter geltend, dass Gruber von ihm 3000 Mark für das Kind fordere, obwohl er, -Schlittenbauer, und Gruber vereinbart hätten, dass er für das Kind aber nichts zu bezahlen brauche. Trotzdem hat Schlittenbauer zu Protokoll des Vormundschaftsgerichts Schrobenhausen vom 30.September 1919 die Vaterschaft zu diesem Kinde anerkannt und sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark verpflichtet, offenbar nur deswegen, weil ihm Andreas Gruber und Viktoria Gabriel die nur zum Schein verlangte Abfindungssumme von 1800 Mark selbst zur Verfügung gestellt haben. Als Vormund wurde der Vater der Kindsmutter, Andreas Gruber bestellt, der das Abfindungsangebot mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts angenommen hat.<br><br>


(Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Schrobenhausen betreffend Gruber Josef V.V.216/19).<br><br>
(Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Schrobenhausen betreffend Gruber Josef V.V.216/19).<br><br>
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