Dokumente: 1923-02-23 Meldung Fund Reuthaue: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Fund der Reuthaue'''''
'''''Fund der Reuthaue'''''
== Detailinformationen ==
== Detailinformationen ==
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=== Verfasser ===
=== Verfasser ===
[[Ermittler: Nagel Heinrich | Heinrich Nagel]], Wachtmeister<br>
[[Ermittler: Nagel Heinrich | Heinrich Nagel]], Wachtmeister<br>
[[Ermittler: Lenzol | Lenzol]]<br>
[[Ermittler: Lensol | Lensol]]<br>
[[Ermittler: Renner Ferdinand | Ferdinand Renner]], Staatsanwalt
[[Ermittler: Renner Ferdinand | Ferdinand Renner]], Staatsanwalt


=== Verfasst für ===
=== Verfasst für ===
Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg a.D.]]
Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg a.D.]]
=== Verfügbar ===
=== Quelle ===
Staatsarchiv München
Staatsarchiv [[Orte: München|München]], PolDir 8091b
 
== Inhalt ==
== Inhalt ==
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Vor einigen Tagen wurde in Kaifeck von dem jetzigen Besitzer mit Namens [[Personen: Gabriel Karl sen. | Gabriel]] von [[Orte: Laag|Laag]], Gemeinde [[Orte: Wangen|Wangen]], eine stark mit Blut befleckte Haue mit Stiel, sogenannte [[Sachverhalte: Reuthaue | Reuthaue]] zum Stockgraben, vorgefunden.<br><br>
Vor einigen Tagen wurde in Kaifeck von dem jetzigen Besitzer mit Namens [[Personen: Gabriel Karl sen. | Gabriel]] von [[Orte: Laag|Laag]], Gemeinde [[Orte: Wangen|Wangen]], eine stark mit Blut befleckte Haue mit Stiel, sogenannte [[Sachverhalte: Reuthaue | Reuthaue]] zum Stockgraben, vorgefunden.<br><br>


Fragliche Haue befand sich oberhalb der Stiege unter Bretter auf etwas Heu neben der früher dort gewesenen Leustock. Nachdem allgemein vermutet wird, daß mit dieser Haue die Tat verübt wurde, bezw. Vielleicht einige Personen damit erschlagen worden sind, wird bis zur weiteren Verfügung dieser Haue, welche bis jetzt noch an Ort und Stelle, wo sie vorgefunden wurde, sich befindet, vorerst noch dort belassen.<br><br>
Fragliche Haue befand sich oberhalb der Stiege unter Bretter auf etwas Heu neben der früher dort gewesenen Heustock. Nachdem allgemein vermutet wird, daß mit dieser Haue die Tat verübt wurde, bezw. Vielleicht einige Personen damit erschlagen worden sind, wird bis zur weiteren Verfügung dieser Haue, welche bis jetzt noch an Ort und Stelle, wo sie vorgefunden wurde, sich befindet, vorerst noch dort belassen.<br><br>




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Vom Amtsgerichte Schrobenhausen wird fernmündlich mitgeteilt, daß die von der Gendarmerie überbrachte Reuthaue durch einen Herrn Beamten an die Pol. Direktion München überschickt werde, eventuell Fingerabdrücke festzustellen und zur Untersuchung der Blutspuren. Auf die Anfrage, ob richterlicher Augenschein beantragt werde, wurde erwidert, ein solcher werde vorerst nicht beantragt. Die Gend. Solle jedoch eine Skizze einreichen. Die Anfertigung einer solchen ist bereits angeordnet.<br><br>
Vom Amtsgerichte Schrobenhausen wird fernmündlich mitgeteilt, daß die von der Gendarmerie überbrachte Reuthaue durch einen Herrn Beamten an die Pol. Direktion [[Orte: München|München]] überschickt werde, eventuell Fingerabdrücke festzustellen und zur Untersuchung der Blutspuren. Auf die Anfrage, ob richterlicher Augenschein beantragt werde, wurde erwidert, ein solcher werde vorerst nicht beantragt. Die Gend. Solle jedoch eine Skizze einreichen. Die Anfertigung einer solchen ist bereits angeordnet.<br><br>


gez. Neuburg a.D., 2.III.23<br>
gez. Neuburg a.D., 2.III.23<br>
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I. Die fragl. Haue ist bei der Abteil. 1b (H. ObI. [[Ermittler: Rubner | Rubner]]) behandelt worden. Von dort wurde am 1.III.23 mitgeteilt:<br>
I. Die fragl. Haue ist bei der Abteil. 1b (H. ObI. [[Ermittler: Rubner Josef | Rubner]]) behandelt worden. Von dort wurde am 1.III.23 mitgeteilt:<br>
Fingerabdrücke sind auf der Reuthaue nicht festzustellen gewesen. Das Gutachten, von welchem keine Abschrift gemacht wurde, lautet im Allgemeinen dahin, daß mit absoluter Sicherheit feststeht, daß das an der Haue befindliche Blut Menschenblut sei. Ferner befanden sich daran einige Härchen, welche als Menschenhaar und zum Teil auch als Hasen- oder Katzenhaare festgestellt wurden.<br><br>
Fingerabdrücke sind auf der Reuthaue nicht festzustellen gewesen. Das Gutachten, von welchem keine Abschrift gemacht wurde, lautet im Allgemeinen dahin, daß mit absoluter Sicherheit feststeht, daß das an der Haue befindliche Blut Menschenblut sei. Ferner befanden sich daran einige Härchen, welche als Menschenhaar und zum Teil auch als Hasen- oder Katzenhaare festgestellt wurden.<br><br>


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