Dokumente: 1922-08-22 Beschluß des obersten bayer. Landgericht in München in Erbsachen Gabriel
Detailinformationen
Datum
22.08.1922
Ort
München
Art des Dokumentes
Antwortschreiben vom Obersten Landesgericht
Verfasser
Oberstes Landesgericht
Quelle
Staatsarchiv München, AG Schrobenhausen NR 1922/41-43
Inhalt
Reg III. Nr. 75/1922 Zum Abdruck bestimmt
Beschluß.
Auf die weitere Beschwerde des Gütlers Karl Gabriel in Laag gegen den Beschloss des Landgerichts Neuburg a.D. vom 30. Juni 1922 in der Nachlaßsache der Gütlerswitwe Viktoria Gabriel von Hinterkaifeck beschließt das Oberste Landesgericht -Ferienzivilsenat - unter Mitwirkung des Präsidenten Staatsrats Dr. von Unzner und der Räte Ulrich, Knauer, Dr. Silberschmidt und Dr. Engelmann in der Sitzung vom 29 Juli 1922: Zum Abdruck bestimmt
Beschluß.
Auf die weitere Beschwerde des Gütlers Karl Gabriel in Laag gegen den Beschloss des Landgerichts Neuburg a.D. vom 30. Juni 1922 in der Nachlaßsache der Gütlerswitwe Viktoria Gabriel von Hinterkaifeck beschließt das Oberste Landesgericht -Ferienzivilsenat - unter Mitwirkung des Präsidenten Staatsrats Dr. von Unzner und der Räte Ulrich, Knauer, Dr. Silberschmidt und Dr. Engelmann in der Sitzung vom 29 Juli 1922: I. Die weitere Beschwerde des Karl Gabriel wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe:
Jr. der Nacht vom 31. März auf 1. April 1922 wurden im Einödsanwesen Hinterkaifeck die sämtlichen Bewohner desselben, darunter die verwitwete Anwesensbesitzerin Viktoria Gabriel, ihre siebenjährige Tochter Zäzilie Gabriel und ihre leiblichen Eltern, die Austräglerseheleute Andreas und Zäzilie Gruber ermordet. I. Die weitere Beschwerde des Karl Gabriel wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe:
Jr. der Nacht vom 31. März auf 1. April 1922 wurden im Einödsanwesen Hinterkaifeck die sämtlichen Bewohner desselben, darunter die verwitwete Anwesensbesitzerin Viktoria Gabriel, ihre siebenjährige Tochter Zäzilie Gabriel und ihre leiblichen Eltern, die Austräglerseheleute Andreas und Zäzilie Gruber ermordet. |