Dokumente: 1922-06-07 Begründung Fahrzeugbenutzung durch den Erkennungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Juni 2011, 20:31 Uhr
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I. und II. gef. 8.6.22 Reingruber, Neuburg a.D.<br> | I. und II. gef. 8.6.22 Reingruber, Neuburg a.D.<br> | ||
Betreff: Der Raubmord in Hinterkaifeck<br><br> | Betreff: Der Raubmord in [[Sachverhalte: Die 5 Tatortbilder|Hinterkaifeck]]<br><br> | ||
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Die Gendarmeriehauptstation Schrobenhausen hat am 4.April 1922 abends 6 Uhr 15 Minuten fernmündlich um Abstellung von Kriminalbeamten des Erkennungsdienstes und von [[Sachverhalte: Die Polizeihunde | Polizeihunden]] ersucht.<br><br> | Die Gendarmeriehauptstation [[Orte: Schrobenhausen|Schrobenhausen]] hat am 4.April 1922 abends 6 Uhr 15 Minuten fernmündlich um Abstellung von Kriminalbeamten des Erkennungsdienstes und von [[Sachverhalte: Die Polizeihunde | Polizeihunden]] ersucht.<br><br> | ||
Nachdem in der Vormeldung niedergelegt war, daß der Raubmord erst vor einigen Stunden verübt worden sei, wurde zur Fahrt nach dem Tatort ein Kraftwagen vom Kommando des Verkehrsmittellagers der Landespolizei München zur Verfügung gestellt. | Nachdem in der Vormeldung niedergelegt war, daß der Raubmord erst vor einigen Stunden verübt worden sei, wurde zur Fahrt nach dem Tatort ein Kraftwagen vom Kommando des Verkehrsmittellagers der Landespolizei München zur Verfügung gestellt. |