Dokumente: 1922-04-18 Abschrift über deponierte Pfandbriefe im Bankhaus Friedl & Dummler: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Abschrift<br>
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Augsburg 18.IV.22<br>
Augsburg 18.IV.22<br>
Die gepflogenen,Erhebungen bei dem Bankgeschäfte Friedl und Dummler hier ergaben, daß die in beiliegendem Verzeichnisse, verfertigt vom Amtsgericht Schrobenhausen ,unter II aufgeführten Pfandbriefe bei genannter Bank deponiert sind. Ausgenommen sind die 3 Stück Ungarischen Lokaleisenbahnen II 224, II 2439 und V 0837. Die.an der Seite durch einen blauen Strich (*) gekennzeichneten Obligation sind auf den Namen der Frau Gabriel, die übrigen auf den Namen des alten Gruber hinterlegt.  
Die gepflogenen,Erhebungen bei dem Bankgeschäfte Friedl und Dummler hier ergaben, daß die in beiliegendem Verzeichnisse, verfertigt vom Amtsgericht Schrobenhausen, unter II aufgeführten Pfandbriefe bei genannter Bank deponiert sind. Ausgenommen sind die 3 Stück Ungarischen Lokaleisenbahnen II 224, II 2439 und V 0837. Die an der Seite durch einen blauen Strich (*) gekennzeichneten Obligation sind auf den Namen der Frau Gabriel, die übrigen auf den Namen des alten Gruber hinterlegt.  
An Hand der einschlägigen Geschäftsbücher konnte festgestellt werden, daß seit Beginn des vorigen Jahres folgende Wertpapiere, die Eigentum des Gruber bezw. Gabriel waren,verkauft oder anderweitig verwendet wurden: <br>
 
 
An Hand der einschlägigen Geschäftsbücher konnte festgestellt werden, daß seit Beginn des vorigen Jahres folgende Wertpapiere, die Eigentum des Gruber bezw. Gabriel waren, verkauft oder anderweitig verwendet wurden: <br>
Zur Entrichtung der Vermögenszuwachssteuer und des Notopfers:<br>
Zur Entrichtung der Vermögenszuwachssteuer und des Notopfers:<br>
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|B9502 verkauft am 18.2.22
|B9502 verkauft am 18.2.22
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Der Erlös der letzggenannten Obligation in Höhe von 1824 M 70 ₰  wurde am 2.3.1922 der Frau Gabriel in bar ausgehändigt. Nach Aussage des Bankiers Dummler war sowohl von Gruber als auch von Gabriel kein Bargeld bei der Bank hinterlegt. Herr Dummler machte noch darauf aufmerksam,daß die Mäntel der bei ihm deponierten Wertpapiere im Besitze des Gruber oder der Gabriel gewesen sein müssen. <br>
Der Erlös der letztgenannten Obligation in Höhe von 1824 M 70 ₰  wurde am 2.3.1922 der Frau Gabriel in bar ausgehändigt. Nach Aussage des Bankiers Dummler war sowohl von Gruber als auch von Gabriel kein Bargeld bei der Bank hinterlegt. Herr Dummler machte noch darauf aufmerksam,daß die Mäntel der bei ihm deponierten Wertpapiere im Besitze des Gruber oder der Gabriel gewesen sein müssen. <br>
gez. Bauer, Kriminalassistent <br>
gez. Bauer, Kriminalassistent <br>


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Gend.-Hauptstation Schrobenhausen, empf. 20.4.22 Nr. B 427<br>
Gend.-Hauptstation Schrobenhausen, empf. 20.4.22 Nr. B 427<br>
Zum Amtsgericht Schrobenhausen mit dem Bericht, daß sich die Zinsscheine der 2Stücke Nr.II 224 u.II 2439 -Ungarischen Lokaleisenbahnen- in der hiesigen Vereinsbank befinden. Bargeld ist nach Angaben des Bankbeamten [[Personen: Bedacht Georg| Bedacht]] in der Vereinsbank von Gruber und Gabriel nicht hinterlegt.  Auch in den übrigen Bankgeschäften sind weder Barbeträge noch Wertpapiere hinterlegt. <br>
Zum Amtsgericht Schrobenhausen mit dem Bericht, daß sich die Zinsscheine der 2 Stücke Nr.II 224 u.II 2439 -Ungarischen Lokaleisenbahnen- in der hiesigen Vereinsbank befinden. Bargeld ist nach Angaben des Bankbeamten [[Personen: Bedacht Georg| Bedacht]] in der Vereinsbank von Gruber und Gabriel nicht hinterlegt.  Auch in den übrigen Bankgeschäften sind weder Barbeträge noch Wertpapiere hinterlegt. <br>
Schrobenhausen, den 20.4.22 <br>
Schrobenhausen, den 20.4.22 <br>
gez. Anneser, Wachtmeister
gez. Anneser, Wachtmeister
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