Dokumente: 1922-04-10 Protokoll des Nachlaßgerichts AG Schrobenhausen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Mai 2017, 22:57 Uhr
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Die einzelnen Nachlässe der Erblasser können heute noch nicht angegeben werden, | |||
da noch nicht bekannt ist, welchem von den Verstorbenen die einzelnen von der | |||
Gerichtskommission in der Mordsache aufgefundenen Wertpapiere etc. gehört | |||
haben.<br> | |||
Sämtliche Erschienenen erklären, dass sie hiemit zu ihrer Vertretung vor dem | |||
Nachlaßgerichte den anwesenden Bernhard Gruber Gütler in Strobenried | |||
bevollmächtigen. Derselbe wird insbesondere zur Angabe der Höhe der | |||
Nachlaßaktiven und Passiven und zur Entlastungserklärung des Nachlaßpflegers | |||
bevollmächtigt. Ferner wird in der gleichen Weise bevollmächtigt der heute | |||
weiter erschienene Josef Starringer, Gütler in Gerenzhausen Dieselben ( Bernh. | |||
Gruber und Starringer) erhalten also Vollmacht zur gemeinschaftlichen Verwaltung | |||
des Nachlasses und zur Versilberung der Wertpapiere etc., Verteilung des Nachlasses | |||
und zur Vertretung vor Gericht.<br> | |||
V. g. u. u.<br> | |||
Sämtliche Unterschriften der Anwesenden | |||