Berichte: 1952-05-02 Popp Andreas, Staatsanwalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Hinsichtlich der übrigen Ermittlungen beziehe ich mich auf die Anzeige der Chefdienststelle Schwaben der Landpolizei vom 2.V.1952.<br><br>
Hinsichtlich der übrigen Ermittlungen beziehe ich mich auf die Anzeige der Chefdienststelle Schwaben der Landpolizei vom 2.V.1952.<br><br>


Ich beantrage deshalb, gegen Anotn Gump, Personalien, wie oben, wegen dringenden Verdachts eines Verbrechens nach §§ 211, 47 StGB  HAFTBEFEHL zu erlassen, weil in Bezug der Überführungsmittel Verdunkelungsgefahr besteht.<br><br>
Ich beantrage deshalb, gegen Anton Gump, Personalien, wie oben, wegen dringenden Verdachts eines Verbrechens nach §§ 211, 47 StGB  HAFTBEFEHL zu erlassen, weil in Bezug der Überführungsmittel Verdunkelungsgefahr besteht.<br><br>


Ferner beantrage ich die Hausdurchsuchung der Wohnung des Anschuldigten zu verfügen, weil damit gerechnet werden kann, dass in der Wohnung weitere Überführungsmittel gefunden werden können. Wegen der Bedeutung der Sache, wolle die Ermächtigung auch für die Nachtzeit erteilt werden.<br><br>
Ferner beantrage ich die Hausdurchsuchung der Wohnung des Anschuldigten zu verfügen, weil damit gerechnet werden kann, dass in der Wohnung weitere Überführungsmittel gefunden werden können. Wegen der Bedeutung der Sache, wolle die Ermächtigung auch für die Nachtzeit erteilt werden.<br><br>
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