Berichte: 1952-05-02 Popp Andreas, Staatsanwalt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Bericht des Staatsanwaltes Dr. Popp'''''
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Staatsarchiv München
Staatsarchiv [[Orte: München|München]]
== Detailinformationen ==
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02.05.1952
02.05.1952
=== Autor/Funktion ===  
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Staatsanwalt Augsburg
Staatsanwalt [[Orte: Augsburg|Augsburg]]
== Inhalt ==
== Inhalt ==
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Betr.:  [[Personen: Gump Anton | Gump Anton]], geb. 11.6.1887 in Karlskron, LK. [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg]], verh. Rentner in Ingolstadt, Griesmühlstraße  5, wegen Verdachts des gemeinschaftlich mit einem anderen begangenen  Mordes in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]], LK. Schrobenhausen, in der Nacht zum 1.IV.1922<br><br>
Betr.:  [[Personen: Gump Anton | Gump Anton]], geb. 11.6.1887 in [[Orte: Karlskron|Karlskron]], LK. [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg]], verh. Rentner in [[Orte: Ingolstadt|Ingolstadt]], Griesmühlstraße  5, wegen Verdachts des gemeinschaftlich mit einem anderen begangenen  Mordes in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]], LK. Schrobenhausen, in der Nacht zum 1.IV.1922<br><br>




In der Nacht zum 1.IV.1922 wurden im [[Der_Hof_Hinterkaifeck#Hinterkaifeck_-_eine_Ein.C3.B6de.3F | Einödhof]] Hinterkaifeck, Gde. [[Orte: Gröbern|Gröbern]], LK. Schrobenhausen, das [[Personen: Ehepaar Gruber | Austräglersehepaar Andreas und Cäcillie Gruber]], deren Tochter, die verw. [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]], deren Kinder [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäcilie Gabriel]] und [[Personen: Gruber Josef | Josef Gruber]], sowie die led. Magd [[Personen: Baumgartner Maria | Maria Baumgartner]] getötet, offenbar, um eine andere Straftaten, nämlich Diebstahl, zu verdecken.<br><br>
In der Nacht zum 1.IV.1922 wurden im [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck#Hinterkaifeck - eine Einöde? | Einödhof]] Hinterkaifeck, Gde. [[Orte: Gröbern|Gröbern]], LK. Schrobenhausen, das [[Personen: Ehepaar Gruber | Austräglersehepaar Andreas und Cäcillie Gruber]], deren Tochter, die verw. [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]], deren Kinder [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäcilie Gabriel]] und [[Personen: Gruber Josef | Josef Gruber]], sowie die led. Magd [[Personen: Baumgartner Maria | Maria Baumgartner]] getötet, offenbar, um eine andere Straftaten, nämlich Diebstahl, zu verdecken.<br><br>


In dem Ermittlungsverfahren gegen die unbekannten Täter erfolgte eine Reihe von richterlichen Handlungen, die die Verjährung unterbracht. So erliess 1937 das Amtgericht Schrobenhausen  durch den jetzigen [[Ermittler: Hölzle | Oberamtsrichter Hölzle]], Schrobenhausen, gegen die Gebrüder [[Personen: Gabriel Anton | Anton]] und [[Personen: Gabriel Jakob | Jakob Gabriel]] als der Tat verdächtig Haftbefehl. Die genannten befanden sich vom 16.IV.-6.X.1937 in U-Haft.<br><br>
In dem Ermittlungsverfahren gegen die unbekannten Täter erfolgte eine Reihe von richterlichen Handlungen, die die Verjährung unterbracht. So erliess 1937 das Amtgericht Schrobenhausen  durch den jetzigen [[Ermittler: Hölzle | Oberamtsrichter Hölzle]], Schrobenhausen, gegen die Gebrüder [[Personen: Gabriel Anton | Anton]] und [[Personen: Gabriel Jakob | Jakob Gabriel]] als der Tat verdächtig Haftbefehl. Die genannten befanden sich vom 16.IV.-6.X.1937 in U-Haft.<br><br>
Abgesehen hiervon konnte die Verjährung z.Zt. der Geltung der Todesstrafe überhaupt nicht in Lauf kommen bis 1948.<br><br>
Abgesehen hiervon konnte die [[Wissen: Verjährung | Verjährung]] z. Zt. der Geltung der Todesstrafe überhaupt nicht in Lauf kommen bis 1948.<br><br>


Eine Schwester des Anton Gump bezeichnete im Jahre 1941 diesen und ihren Bruder Adolf Gump als die Mörder von Hinterkaifeck. Die Ermittlungen hierzu konnten z.Zt. des NS-Regimes nicht durchgeführt werden. Die Angaben dieser Schwester erfolgten mit gleichem Inhalt unabhängig 2 Personen gegenüber, die glaubhaft sind. Sie erfolgte jeweils unter Umständen, die ausschliessen, dass die Schwester ihre Brüder etwas falsch bezichtigt hätte. (vor Bl. 63,62).<br><br>
Eine Schwester des Anton Gump bezeichnete im Jahre 1941 diesen und ihren Bruder Adolf Gump als die Mörder von Hinterkaifeck. Die Ermittlungen hierzu konnten z.Zt. des NS-Regimes nicht durchgeführt werden. Die Angaben dieser Schwester erfolgten mit gleichem Inhalt unabhängig 2 Personen gegenüber, die glaubhaft sind. Sie erfolgte jeweils unter Umständen, die ausschliessen, dass die Schwester ihre Brüder etwas falsch bezichtigt hätte. (vor Bl. 63,62).<br><br>
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Hinsichtlich der übrigen Ermittlungen beziehe ich mich auf die Anzeige der Chefdienststelle Schwaben der Landpolizei vom 2.V.1952.<br><br>
Hinsichtlich der übrigen Ermittlungen beziehe ich mich auf die Anzeige der Chefdienststelle Schwaben der Landpolizei vom 2.V.1952.<br><br>


Ich beantrage deshalb, gegen Anotn Gump, Personalien, wie oben, wegen dringenden Verdachts eines Verbrechens nach §§ 211, 47 StGB  HAFTBEFEHL zu erlassen, weil in Bezug der Überführungsmittel Verdunkelungsgefahr besteht.<br><br>
Ich beantrage deshalb, gegen Anton Gump, Personalien, wie oben, wegen dringenden Verdachts eines Verbrechens nach §§ 211, 47 StGB  HAFTBEFEHL zu erlassen, weil in Bezug der Überführungsmittel Verdunkelungsgefahr besteht.<br><br>


Ferner beantrage ich die Hausdurchsuchung der Wohnung des Anschuldigten zu verfügen, weil damit gerechnet werden kann, dass in der Wohnung weitere Überführungsmittel gefunden werden können. Wegen der Bedeutung der Sache, wolle die Ermächtigung auch für die Nachtzeit erteilt werden.<br><br>
Ferner beantrage ich die Hausdurchsuchung der Wohnung des Anschuldigten zu verfügen, weil damit gerechnet werden kann, dass in der Wohnung weitere Überführungsmittel gefunden werden können. Wegen der Bedeutung der Sache, wolle die Ermächtigung auch für die Nachtzeit erteilt werden.<br><br>
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