Berichte: 1938-09-06 Schlussbericht zu Pfleger Josef: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlussbericht<br><br>


[[Personen: Pfleger Josef | Pfleger Josef]] hat bei den wiederholten Vernehmungen immer wieder seine Unschuld beteuert und er ließ sich auch durch die Gegenüberstellung mit [[Personen: Wöhrl Heinrich | Heinrich Wöhrl]] nicht irre machen, seinen Standpunkt zu vertreten. Wenn man von den im Jahre 1935 gemachten belastenden Angaben der Tochter des Pfleger absieht, sind für die Begründung des Tatverdachte lediglich die Behauptungen des schon wiederholt schwer und neuerdings mit 10 Jahren Zuchthaus vorbestraften Büßers Heinrich Wöhrl vorhanden. Die Angaben des Wöhrl, bzw. die angebliche Tatschilderung durch Pfleger, stehen aber in so vielen Punkten mit den festgestellten Tatsachen im Widerspruch, daß sie schon aus diesem Grunde in großem Maße unglaubhaft erscheinen. Insbesondere die Behauptung, Pfleger habe die 6 Opfer mit einem Hammer erschlagen, als diese beim Abendessen in der Stube beisammen saßen, ist nach dem Tatortbericht unmöglich. Dabei soll Johann Schweiger daneben gestanden und keinen Finger gerührt haben, während er in Wirklichkeit zur Tatzeit in Strafhaft war.<br><br>
[[Personen: Pfleger Josef | Pfleger Josef]] hat bei den wiederholten Vernehmungen immer wieder seine Unschuld beteuert und er ließ sich auch durch die Gegenüberstellung mit [[Personen: Wöhrl Heinrich | Heinrich Wöhrl]] nicht irre machen, seinen Standpunkt zu vertreten. Wenn man von den im Jahre 1935 gemachten belastenden Angaben der Tochter des Pfleger absieht, sind für die Begründung des Tatverdachte lediglich die Behauptungen des schon wiederholt schwer und neuerdings mit 10 Jahren Zuchthaus vorbestraften Büßers Heinrich Wöhrl vorhanden. Die Angaben des Wöhrl, bzw. die angebliche Tatschilderung durch Pfleger, stehen aber in so vielen Punkten mit den festgestellten Tatsachen im Widerspruch, daß sie schon aus diesem Grunde in großem Maße unglaubhaft erscheinen. Insbesondere die Behauptung, Pfleger habe die 6 Opfer mit einem Hammer erschlagen, als diese beim Abendessen in der Stube beisammen saßen, ist nach dem Tatortbericht unmöglich. Dabei soll Johann Schweiger daneben gestanden und keinen Finger gerührt haben, während er in Wirklichkeit zur Tatzeit in Strafhaft war.<br><br>
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Außerdem steht durch die Eintragung in der Schülerliste der Volkshauptschule Deimhausen fest, daß die beiden Kinder des Pfleger am Samstag den 1.4.22 und am 3. und 4.4.22 ganztägig der Schule ferngeblieben sind. Da dieser Eintrag den Vermerk: Eltern verreist, trägt, dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß Pfleger bereits am Samstag den 1.4.22 mit seiner Familie zum Besuch seiner Schwiegermutter nach Mittenheim gefahren ist. Die Anregung zu diesem Besuch ging aber nicht von Pfleger, sondern von dessen Ehefrau aus, die ihre kranke Mutter besuchen wollte. Nach Überzeugung des Lehrers Söllner hat Pfleger zweifellos schon am Tage vorher, wenn nicht früher um Schulbefreiung der Kinder nachgesucht.<br><br>
Außerdem steht durch die Eintragung in der Schülerliste der Volkshauptschule Deimhausen fest, daß die beiden Kinder des Pfleger am Samstag den 1.4.22 und am 3. und 4.4.22 ganztägig der Schule ferngeblieben sind. Da dieser Eintrag den Vermerk: Eltern verreist, trägt, dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß Pfleger bereits am Samstag den 1.4.22 mit seiner Familie zum Besuch seiner Schwiegermutter nach Mittenheim gefahren ist. Die Anregung zu diesem Besuch ging aber nicht von Pfleger, sondern von dessen Ehefrau aus, die ihre kranke Mutter besuchen wollte. Nach Überzeugung des Lehrers Söllner hat Pfleger zweifellos schon am Tage vorher, wenn nicht früher um Schulbefreiung der Kinder nachgesucht.<br><br>


Die Richtigkeit dieser Eintragung wird bestätigt durch die Feststellung bei der Ortskrankenkasse Schrobenhausen, insbe-sondere durch den Rechnungsbeleg des Dr. Bach aus Schleißheim, wonach dieser bereits am 1.4.22 einen Nachtbesuch und am 3.4.22 noch einen Tagbesuch bei Maria Pfleger in Mittenheim in Rechnung stellte. Da die beiden Kinder am Mittwoch den 5.4.22 wieder die Schule besuchten, ist mit Sicherheit anzunehmen, Dass Pfleger am Dienstag den 4.4.22 wieder nach Deimhausen zurückgekehrt ist. Pfleger behauptet, daß er am Tage der Rückkehr von Mittenheim in der Gastwirtschaft“ zur Sonne“ in Hohenwart von dem Mord in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] erstmals erfahren habe. Dies erscheint nach Angaben des [[Personen: Pointner Hans | Dr. Pointner]] von [[Orte: Hohenwart | Hohenwart]] als sehr wohl möglich, da er selbst bereits am Dienstag den 4.4.22 am [[Sachverhalte: Tatort | Tatort]] gewesen sei und im Laufe des Nachmittags und Abends in Hohenwart allgemein bekannt gewesen sei, daß die Bewohner der [[Der_Hof_Hinterkaifeck#Hinterkaifeck_-_eine_Ein.C3.B6de.3F | Einöde]] Hinterkaifeck ermordet aufgefunden wurden.<br><br>
Die Richtigkeit dieser Eintragung wird bestätigt durch die Feststellung bei der Ortskrankenkasse Schrobenhausen, insbe-sondere durch den Rechnungsbeleg des Dr. Bach aus Schleißheim, wonach dieser bereits am 1.4.22 einen Nachtbesuch und am 3.4.22 noch einen Tagbesuch bei Maria Pfleger in Mittenheim in Rechnung stellte. Da die beiden Kinder am Mittwoch den 5.4.22 wieder die Schule besuchten, ist mit Sicherheit anzunehmen, Dass Pfleger am Dienstag den 4.4.22 wieder nach Deimhausen zurückgekehrt ist. Pfleger behauptet, daß er am Tage der Rückkehr von Mittenheim in der Gastwirtschaft“ zur Sonne“ in Hohenwart von dem Mord in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] erstmals erfahren habe. Dies erscheint nach Angaben des [[Personen: Pointner Hans | Dr. Pointner]] von [[Orte: Hohenwart | Hohenwart]] als sehr wohl möglich, da er selbst bereits am Dienstag den 4.4.22 am [[Sachverhalte: Tatort | Tatort]] gewesen sei und im Laufe des Nachmittags und Abends in Hohenwart allgemein bekannt gewesen sei, daß die Bewohner der [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck#Hinterkaifeck - eine Einöde? | Einöde]] Hinterkaifeck ermordet aufgefunden wurden.<br><br>


Nach diesen Feststellungen muß als richtig unterstellt werden, daß Pfleger in der Tatnacht vom 31.3. auf den 1.4.22 noch in Deimhausen aufhältlich war. Es ist jedoch kaum anzunehmen, daß wenn er den Mord in Hinterkaifeck alleine oder mit einer 2. Person ausgeführt haben würde, er dann schon am Tage vor der Tat bei dem Lehrer Söllner in Deimhausen um Schulbefreiung für seine beiden Kinder für die beabsichtigte Fahrt nach Mittenheim nachgesucht haben würde. Wenn auch auf einer Einöde wie Hinterkaifeck die Vorbedingungen zur Tatausführung in gewissem Maße konstant sind, mußten die oder der Täter doch auch mit der Möglichkeit eines nicht ganz glatten Tatverlaufes rechnen. Dass Pfleger seinen Mordplan so wohl überlegt und durchdacht zur Ausführung gebracht hätte, ist bei seiner sonstigen geistigen Einstellung nicht anzunehmen. Auf gar keinen Fall würde er aber auch einer solch raffinierten Tatausführung dem ihm als Einbrecher bekannten Wöhrl anvertraut haben, daß er den Mord ausgeführt hat.<br><br>
Nach diesen Feststellungen muß als richtig unterstellt werden, daß Pfleger in der Tatnacht vom 31.3. auf den 1.4.22 noch in Deimhausen aufhältlich war. Es ist jedoch kaum anzunehmen, daß wenn er den Mord in Hinterkaifeck alleine oder mit einer 2. Person ausgeführt haben würde, er dann schon am Tage vor der Tat bei dem Lehrer Söllner in Deimhausen um Schulbefreiung für seine beiden Kinder für die beabsichtigte Fahrt nach Mittenheim nachgesucht haben würde. Wenn auch auf einer Einöde wie Hinterkaifeck die Vorbedingungen zur Tatausführung in gewissem Maße konstant sind, mußten die oder der Täter doch auch mit der Möglichkeit eines nicht ganz glatten Tatverlaufes rechnen. Dass Pfleger seinen Mordplan so wohl überlegt und durchdacht zur Ausführung gebracht hätte, ist bei seiner sonstigen geistigen Einstellung nicht anzunehmen. Auf gar keinen Fall würde er aber auch einer solch raffinierten Tatausführung dem ihm als Einbrecher bekannten Wöhrl anvertraut haben, daß er den Mord ausgeführt hat.<br><br>
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