Berichte: 1932-08-12 Riedmayr: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach und nach hat mir Schnepf immer mehr aus den vergangenen Jahren erzählt und er hat mir nicht nur seine eigenen Straftaten geschildert, sondern auch die der Brüder Kaltenecker und seiner anderen früheren Freunde. So hat er mir auch gesagt, er wisse genau, daß den sechsfachen Mord in Hinterkaifeck ein gewisser Schweiger zusammen mit zwei Brüdern K a l t e n e c k e r verübt habe. Es seien wegen der Beteiligung der Brüder Kaltenecker auch schon viele Erhebungen durchgeführt worden und auch er selbst sei vor mehreren Jahren von dem Kriminaloberinspektor Reingruber vernommen worden. Er habe aber damals nicht gesagt, was er wußte, weil er hätte fürchten müssen, daß dann noch mehr Sachen aufgekommen wären, wodurch auch sein Bruder Konrad Schnepf nochmals in eine Untersuchung gekommen wäre. Die Einzelheiten der von Schweiger und den Brüdern Kaltenecker verübten Mordtat in Hinterkaifeck seien ihm von dem " kleineren Kaltenecker " geschildert worden, und zwar schon zu der Zeit, als er noch mit Kaltenecker gemeinsame Raubzüge unternommen habe. Kaltenecker habe damals auch geäußert, in einem ähnlichen Fall würden sie in Zukunft das Haus anzünden, damit sie nicht mehr fürchten müßten, daß durch Spuren etwas aufkommt.<br> Ich selbst kenne weder Schweiger noch die Brüder Kaltenecker. Ich kann mich auch nicht mehr genau an die Vornamen erinnern, die mir Schnepf genannt hat. Wie der Vorname des Schweiger gelautet hat, weiß ich nicht, bei den Kaltenecker glaube ich von Schnepf die Vornamen Johann und Simon gehört zu haben.<br> Schweiger soll aus der Gemeinde Greben ( Gröbern ?) oder so ähnlich stammen.<br>Das ist alles, was ich darüber angeben kann. Ich habe den bestimmten Eindruck, daß Schnepf mir die Wahrheit erzählt hat und ich  
Nach und nach hat mir Schnepf immer mehr aus den vergangenen Jahren erzählt und er hat mir nicht nur seine eigenen Straftaten geschildert, sondern auch die der Brüder Kaltenecker und seiner anderen früheren Freunde. So hat er mir auch gesagt, er wisse genau, daß den sechsfachen Mord in Hinterkaifeck ein gewisser Schweiger zusammen mit zwei Brüdern K a l t e n e c k e r verübt habe. Es seien wegen der Beteiligung der Brüder Kaltenecker auch schon viele Erhebungen durchgeführt worden und auch er selbst sei vor mehreren Jahren von dem Kriminaloberinspektor Reingruber vernommen worden. Er habe aber damals nicht gesagt, was er wußte, weil er hätte fürchten müssen, daß dann noch mehr Sachen aufgekommen wären, wodurch auch sein Bruder Konrad Schnepf nochmals in eine Untersuchung gekommen wäre. Die Einzelheiten der von Schweiger und den Brüdern Kaltenecker verübten Mordtat in Hinterkaifeck seien ihm von dem " kleineren Kaltenecker " geschildert worden, und zwar schon zu der Zeit, als er noch mit Kaltenecker gemeinsame Raubzüge unternommen habe. Kaltenecker habe damals auch geäußert, in einem ähnlichen Fall würden sie in Zukunft das Haus anzünden, damit sie nicht mehr fürchten müßten, daß durch Spuren etwas aufkommt.<br> Ich selbst kenne weder Schweiger noch die Brüder Kaltenecker. Ich kann mich auch nicht mehr genau an die Vornamen erinnern, die mir Schnepf genannt hat. Wie der Vorname des Schweiger gelautet hat, weiß ich nicht, bei den Kaltenecker glaube ich von Schnepf die Vornamen Johann und Simon gehört zu haben.<br> Schweiger soll aus der Gemeinde Greben ( Gröbern ?) oder so ähnlich stammen.<br>Das ist alles, was ich darüber angeben kann. Ich habe den bestimmten Eindruck, daß Schnepf mir die Wahrheit erzählt hat und ich  
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glaube auch, daß er heute zugänglicher wäre und bei einer neuerlichen Vernehmung alles erzählen würde, was er weiß.<br>
Ich betone noch, daß dem Schnepf sehr wohl davon Kenntnis gegeben werden darf, daß ich diese Anzeige gemacht habe. Er kann ja dann nicht mehr leugnen, daß er mir das alles erzählt hat, denn ich werde meine jetzt gemachte Aussage auch Schnepf gegen-ner aufrecht erhalten."<br>
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Zu vorstehenden Angaben des Heinz sei folgendes bemerkt: <br>
Bei den Genannten handelt es sich um eine Reihe von gewerbsmäßigen Verbrechern, die sich insbesondere in den Jahren 1923 und 1924 zur gemeinsamen Verübung von Raubüberfällen und Einbrüchen verbunden hatten und die sämtlich in mehreren Verhandlungen des Jahres 1925 in Neuburg a.D. zu Zuchthausstrafen von 1 - 14 Jahren verurteilt wurden. <br>
Es sind dies:<br>
 
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