Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter: Unterschied zwischen den Versionen

K
Zeile 53: Zeile 53:
Hinsichtlich ihrer näheren Bezeichnung wird auf das in Abschrift beiliegende Ersuchen an die Hinterlegungsstelle verwiesen.
Hinsichtlich ihrer näheren Bezeichnung wird auf das in Abschrift beiliegende Ersuchen an die Hinterlegungsstelle verwiesen.
<br><br>
<br><br>
In dem Maschinenhäuschen und zwar in seiner nördlichen Hälfte, befindet sich ein kleiner Dachboden, der etwa über Schulterhöhe über dem Fußboden ist u. der durch eine kleine angelehnte Leiter erreicht werden kann. Auf diesem Boden liegt verstreut ein Haufen Stroh u.in diesem Stroh fanden sich Eindrücke, wie wenn dort eine oder mehrere Personen längere Zeit gelegen wären. Neben der Räucherkammer, die sich auf dem Dachboden oberhalb der Küche befindet, hingen etwa 10 – 12 Stücke Rauchfleisch. Von einem dieser Stücke war die Hälfte weggeschnitten.
In dem Maschinenhäuschen und zwar in seiner nördlichen Hälfte, befindet sich ein kleiner Dachboden, der etwa über Schulterhöhe über dem Fußboden ist u. der durch eine kleine angelehnte Leiter erreicht werden kann. Auf diesem Boden liegt verstreut ein Haufen Stroh u.in diesem Stroh fanden sich Eindrücke, wie wenn dort eine oder mehrere Personen längere Zeit gelegen wären. Neben [[Sonstiges: Die Räucherkammer | der Räucherkammer,]] die sich auf dem Dachboden oberhalb der Küche befindet, hingen [[Sonstiges: Die Räucherkammer | etwa 10 – 12 Stücke Rauchfleisch]]. Von einem dieser Stücke war die Hälfte weggeschnitten.
<br><br>
<br><br>
Wenn die 4 Personen, deren Leichen im Stadel gefunden worden sind, innerhalb des Hauses an einer anderen Stelle niedergeschlagen u.erst dann in den Stadel geschleppt worden wären, so hätten sich Blutspuren finden müssen, die von der Stelle, wo die Personen niedergeschlagen worden wären, zu der Stelle wo die Leichen lagen, geführt hätten. Solche Spuren ließen sich aber im ganzen Hause nirgends entdecken. Sie hätten aber unbedingt da sein müssen, da sämtliche Leichen im Gesicht u. auch an anderen Körperstellen stark mit Blut besudelt waren.
Wenn die 4 Personen, deren Leichen im Stadel gefunden worden sind, innerhalb des Hauses an einer anderen Stelle niedergeschlagen u.erst dann in den Stadel geschleppt worden wären, so hätten sich Blutspuren finden müssen, die von der Stelle, wo die Personen niedergeschlagen worden wären, zu der Stelle wo die Leichen lagen, geführt hätten. Solche Spuren ließen sich aber im ganzen Hause nirgends entdecken. Sie hätten aber unbedingt da sein müssen, da sämtliche Leichen im Gesicht u. auch an anderen Körperstellen stark mit Blut besudelt waren.
8.529

Bearbeitungen