Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn die 4 Personen, deren Leichen im Stadel gefunden worden sind, innerhalb des Hauses an einer anderen Stelle niedergeschlagen u.erst dann in den Stadel geschleppt worden wären, so hätten sich Blutspuren finden müssen, die von der Stelle, wo die Personen niedergeschlagen worden wären, zu der Stelle wo die Leichen lagen, geführt hätten. Solche Spuren ließen sich aber im ganzen Hause nirgends entdecken. Sie hätten aber unbedingt da sein müssen, da sämtliche Leichen im Gesicht u. auch an anderen Körperstellen stark mit Blut besudelt waren.
Wenn die 4 Personen, deren Leichen im Stadel gefunden worden sind, innerhalb des Hauses an einer anderen Stelle niedergeschlagen u.erst dann in den Stadel geschleppt worden wären, so hätten sich Blutspuren finden müssen, die von der Stelle, wo die Personen niedergeschlagen worden wären, zu der Stelle wo die Leichen lagen, geführt hätten. Solche Spuren ließen sich aber im ganzen Hause nirgends entdecken. Sie hätten aber unbedingt da sein müssen, da sämtliche Leichen im Gesicht u. auch an anderen Körperstellen stark mit Blut besudelt waren.
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Auch der Hund, ein [[Sachverhalte: Der Spitz|gelber Spitz]], der nach jedem Fremden, der ihn zu berühren sucht, schnappt, - der Richter hat sich hiervon selbst überzeugt – muß einen Schlag auf den Kopf bekommen haben, denn sein rechtes Auge ist getrübt u.etwas verschwollen, auch zeigt der der Hund, wenn ein Fremder auf ihn losgeht, eine große Angst, zieht den Schwanz ein, krümmt sich zusammen und fängt heftig an zu zittern, berühren läßt er sich, wie gesagt nicht, sondern er beißt. Dieser Hund wurde jeden Abend in den Stall gesperrt u.er war auch noch im Stall drinnen, als Schlittenbauer mit noch zwei anderen Einwohnern von Gröbern als erster nach der Tat das Anwesen betrat.
Auch der Hund, ein [[Sachverhalte: Der Spitz|gelber Spitz]], der nach jedem Fremden, der ihn zu berühren sucht, schnappt, - der Richter hat sich hiervon selbst überzeugt – muß einen Schlag auf den Kopf bekommen haben, denn sein rechtes Auge ist getrübt u.etwas verschwollen, auch zeigt der Hund, wenn ein Fremder auf ihn losgeht, eine große Angst, zieht den Schwanz ein, krümmt sich zusammen und fängt heftig an zu zittern, berühren läßt er sich, wie gesagt nicht, sondern er beißt. Dieser Hund wurde jeden Abend in den Stall gesperrt u.er war auch noch im Stall drinnen, als Schlittenbauer mit noch zwei anderen Einwohnern von Gröbern als erster nach der Tat das Anwesen betrat.
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Die Tat ist wahrscheinlich in der Zeit vom [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit|31.März]] auf den 1.April 1922, also Freitag auf Samstag begangen worden, und zwar vermutlich in später Abendzeit am 31.März kurz bevor die Einwohner es Hofes zur Ruhe gehen wollten, denn die 9 jährige Cäz. Gabriel war nur noch mit einem Hemd bekleidet, sie war also wahrscheinlich schon zu Bett gegangen gewesen. Der alte Andreas Gruber war nur noch mit einer Unterhose und einem Hemd bekleidet. Die Leiche der alten Gruber war noch vollständig bekleidet, an dem einen Fuße trug sie noch einen Pantoffel. Die Viktoria Gabriel war ebenfalls vollständig angekleidet, trug aber an den Füßen nur Strümpfe und die Leiche der Maria Baumgartner lag so vor dem Bette, daß man annehmen kann, sie sei in dem Augenblick von hinten niedergeschlagen worden, als sie gerade im Begriffe war, das Bett aufzudecken. Die Baumgartner war noch vollständig bekleidet, auch mit Schnürschuhen. Am Abreißkalender befand sich noch der Zettel für den 1.April. An einem der Fenster der Wohnung steckte noch die Post, die der [[Personen: Mayer Josef|Postbote]] dorthin am 1.April gesteckt hatte. Durch den Gend.Ob.Wachtm. Blank ist ermittelt worden, daß die 9 jährige Cäz.Gabriel am Samstag Vorm. nicht mehr in die Schule gekommen ist. Aus all diesen Tatsachen muß geschloßen werden, daß die Tat zu der vorhin angegebenen Zeit geschehen ist. Hinzu kommt noch, daß feststeht, daß die Maria Baumgartner am 31.März 22 nachm. 5 Uhr in das Gruberanwesen gekommen ist, um dort ihren Dienst anzutreten. Die Gerichtskommission hat die Haustüren u. die Fenster verschlossen vorgefunden, die Täter müssen also nach der der Tat das Anwesen auf dem selben Weg, auf dem sie eingedrungen waren, nämlich durch den Stadel u. das Maschinenhäuschen wieder verlassen haben. Deswegen haben sie wohl auch die 4 im Stadel liegenden Leichen mit Heu u.einer Tür zugedeckt, damit sie auf ihrem Rückweg ungehindert über die Leichen wegschreiten konnten, vielleicht auch, damit sie bei ihrem Rückzug ihre blutbefleckten kreuzweise übereinander liegenden Opfer nicht noch einmal ansehen mußten.
Die Tat ist wahrscheinlich in der Zeit vom [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit|31.März]] auf den 1.April 1922, also Freitag auf Samstag begangen worden, und zwar vermutlich in später Abendzeit am 31.März kurz bevor die Einwohner es Hofes zur Ruhe gehen wollten, denn die 9 jährige Cäz. Gabriel war nur noch mit einem Hemd bekleidet, sie war also wahrscheinlich schon zu Bett gegangen gewesen. Der alte Andreas Gruber war nur noch mit einer Unterhose und einem Hemd bekleidet. Die Leiche der alten Gruber war noch vollständig bekleidet, an dem einen Fuße trug sie noch einen Pantoffel. Die Viktoria Gabriel war ebenfalls vollständig angekleidet, trug aber an den Füßen nur Strümpfe und die Leiche der Maria Baumgartner lag so vor dem Bette, daß man annehmen kann, sie sei in dem Augenblick von hinten niedergeschlagen worden, als sie gerade im Begriffe war, das Bett aufzudecken. Die Baumgartner war noch vollständig bekleidet, auch mit Schnürschuhen. Am Abreißkalender befand sich noch der Zettel für den 1.April. An einem der Fenster der Wohnung steckte noch die Post, die der [[Personen: Mayer Josef|Postbote]] dorthin am 1.April gesteckt hatte. Durch den Gend.Ob.Wachtm. Blank ist ermittelt worden, daß die 9 jährige Cäz.Gabriel am Samstag Vorm. nicht mehr in die Schule gekommen ist. Aus all diesen Tatsachen muß geschloßen werden, daß die Tat zu der vorhin angegebenen Zeit geschehen ist. Hinzu kommt noch, daß feststeht, daß die Maria Baumgartner am 31.März 22 nachm. 5 Uhr in das Gruberanwesen gekommen ist, um dort ihren Dienst anzutreten. Die Gerichtskommission hat die Haustüren u. die Fenster verschlossen vorgefunden, die Täter müssen also nach der der Tat das Anwesen auf dem selben Weg, auf dem sie eingedrungen waren, nämlich durch den Stadel u. das Maschinenhäuschen wieder verlassen haben. Deswegen haben sie wohl auch die 4 im Stadel liegenden Leichen mit Heu u.einer Tür zugedeckt, damit sie auf ihrem Rückweg ungehindert über die Leichen wegschreiten konnten, vielleicht auch, damit sie bei ihrem Rückzug ihre blutbefleckten kreuzweise übereinander liegenden Opfer nicht noch einmal ansehen mußten.
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