Aussagen: 1922-05-04 Bichler Anton: Unterschied zwischen den Versionen

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== Quelle ==
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Staatsarchiv Augsburg
Staatsarchiv [[Orte: Augsburg|Augsburg]]
 
== Detailinformationen ==
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Wer den [[Sonstiges: Tatverdächtige|Mord verübt]] oder angestiftet oder Beihilfe geleistet haben könnte, hierüber kann ich keine Angaben machen.<br><br>
Wer den [[Sonstiges: Tatverdächtige|Mord verübt]] oder angestiftet oder Beihilfe geleistet haben könnte, hierüber kann ich keine Angaben machen.<br><br>


Richtig ist es, daß ich im Laufe des vergangenen Jahres im Jagdbezirk des [[Orte: Schrobenhausen#Einwhner|Rechtsanwalts Schneider]] in Schrobenhausen und zwar im Gemeindebezirk [[Orte: Wangen|Wangen]] gewildert habe. Zum Wildern selbst hatte ich ein Infanteriegewehr, das ich seinerzeit von der [[Wissen: Einwohnerwehr|Einwohnerwehr]] erhalten hatte, benutzt. Ich habe aber nur lediglich Raben geschossen und kein jagdbares Wild.<br><br>
Richtig ist es, daß ich im Laufe des vergangenen Jahres im Jagdbezirk des [[Orte: Schrobenhausen#Einwohner|Rechtsanwalts Schneider]] in Schrobenhausen und zwar im Gemeindebezirk [[Orte: Wangen|Wangen]] gewildert habe. Zum Wildern selbst hatte ich ein Infanteriegewehr, das ich seinerzeit von der [[Wissen: Einwohnerwehr|Einwohnerwehr]] erhalten hatte, benutzt. Ich habe aber nur lediglich Raben geschossen und kein jagdbares Wild.<br><br>


Ich stelle in Abrede, daß ich mit dem [[Orte: Laag#Einwohner|Schuster Kreitmeier von Laag]] auf die Jagd gegangen bin. Ich nehme aber an, daß Kreitmeier gewildert hat, weil ich von der Nähe meiner Behausen Schüsse habe hören. Nachdem ich vom Jagdpächter, Rechtsanwalt Schneider in Schrobenhausen zu Recht gewiesen worden bin, habe ich dessen Jagdgebiet nicht mehr betreten.<br><br>
Ich stelle in Abrede, daß ich mit dem [[Orte: Laag#Einwohner|Schuster Kreitmeier von Laag]] auf die Jagd gegangen bin. Ich nehme aber an, daß Kreitmeier gewildert hat, weil ich von der Nähe meiner Behausen Schüsse habe hören. Nachdem ich vom Jagdpächter, Rechtsanwalt Schneider in Schrobenhausen zu Recht gewiesen worden bin, habe ich dessen Jagdgebiet nicht mehr betreten.<br><br>
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