Aktencheck: zum Verbleib des Täters auf dem Hof nach der Tat: Unterschied zwischen den Versionen

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*''In der Gegend nimmt man an, daß das Vieh des Grubers bezw. der Gabriel nach dem Morde noch gefüttert wurde, denn das Vieh soll trotzdem nicht so abgemagert ausgesehen haben, wie man es hätte annehmen müssen.  Die Personen, wie der Briefträger, so auch Blöckl [Anm.: richtig: Plöckl], der nachts vorbeiging, haben von dem schreien des Viehes nichts gehört. Man nimmt an, daß der Mann, der nachts von Blöckl beobachtet wurde, das Vieh gefüttert hat.'' [14] <br>
*''In der Gegend nimmt man an, daß das Vieh des Grubers bezw. der Gabriel nach dem Morde noch gefüttert wurde, denn das Vieh soll trotzdem nicht so abgemagert ausgesehen haben, wie man es hätte annehmen müssen.  Die Personen, wie der Briefträger, so auch Blöckl [Anm.: richtig: Plöckl], der nachts vorbeiging, haben von dem schreien des Viehes nichts gehört. Man nimmt an, daß der Mann, der nachts von Blöckl beobachtet wurde, das Vieh gefüttert hat.'' [14] <br>
*''Vermutlich hielt sich der Täter noch einige Zeit am Tatort auf, weil den Umständen nach das Vieh im Anwesen gefüttert worden sein mußte. Die in der näheren Umgebung von Hinterkaifeck mit der Frühjahrsbestellung beschäftigten Bauern der umliegenden Ortschaften und Gehöfte nahmen, soweit festgestellt, kein Unruhigwerden des hungernden und durstenden Viehes wahr. Bekanntlich genügt das Ausbleiben einer vom Vieh gewohnten Mahlzeit, um ein kräftiges Gebrüll hervorzurufen. Dieser Umstand berechtigte zu der Annahme, daß der Täter nach seiner Tat noch eine geraume Zeit im Anwesen Gruber verblieb und das Vieh fütterte. Tatsächliche Beweise sind nach meiner Erinnerung jedoch nicht vorhanden.'' [16] <br>
*''Vermutlich hielt sich der Täter noch einige Zeit am Tatort auf, weil den Umständen nach das Vieh im Anwesen gefüttert worden sein mußte. Die in der näheren Umgebung von Hinterkaifeck mit der Frühjahrsbestellung beschäftigten Bauern der umliegenden Ortschaften und Gehöfte nahmen, soweit festgestellt, kein Unruhigwerden des hungernden und durstenden Viehes wahr. Bekanntlich genügt das Ausbleiben einer vom Vieh gewohnten Mahlzeit, um ein kräftiges Gebrüll hervorzurufen. Dieser Umstand berechtigte zu der Annahme, daß der Täter nach seiner Tat noch eine geraume Zeit im Anwesen Gruber verblieb und das Vieh fütterte. Tatsächliche Beweise sind nach meiner Erinnerung jedoch nicht vorhanden.'' [16] <br>
 
*''Ich kann mich noch erinnern, dass ich damals mit Weigel über die Ruhe im Hofe sprach. […] Ich glaube, daß ich sogar die Bemerkung gemacht habe, ich berichtige, ich weiß bestimmt, dass ich zu Weigel gesagt habe: der Hof liegt da wie ausgestorben.'' [17]<br>


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