Aktencheck: zum Verbleib des Täters auf dem Hof nach der Tat: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 48: Zeile 48:
*''In der Gegend nimmt man an, daß das Vieh des Grubers bezw. der Gabriel nach dem Morde noch gefüttert wurde, denn das Vieh soll trotzdem nicht so abgemagert ausgesehen haben, wie man es hätte annehmen müssen.  Die Personen, wie der Briefträger, so auch Blöckl [Anm.: richtig: Plöckl], der nachts vorbeiging, haben von dem schreien des Viehes nichts gehört. Man nimmt an, daß der Mann, der nachts von Blöckl beobachtet wurde, das Vieh gefüttert hat.'' [14] <br>
*''In der Gegend nimmt man an, daß das Vieh des Grubers bezw. der Gabriel nach dem Morde noch gefüttert wurde, denn das Vieh soll trotzdem nicht so abgemagert ausgesehen haben, wie man es hätte annehmen müssen.  Die Personen, wie der Briefträger, so auch Blöckl [Anm.: richtig: Plöckl], der nachts vorbeiging, haben von dem schreien des Viehes nichts gehört. Man nimmt an, daß der Mann, der nachts von Blöckl beobachtet wurde, das Vieh gefüttert hat.'' [14] <br>


<br><br>
===über den Zustand des Viehs===
===über den Zustand des Viehs===
Tiere können nur bedingt ohne Nahrungs- und ohne Flüssigkeitseinnahme auskommen. Sie sind auf regelmäßige Fütterung angewiesen. Was weiß man über den Zustand der Tiere nach der Entdeckung der Tat und kann man hierüber den Aufenthalt des Täters beweisen?
Tiere können nur bedingt ohne Nahrungs- und ohne Flüssigkeitseinnahme auskommen. Sie sind auf regelmäßige Fütterung angewiesen. Was weiß man über den Zustand der Tiere nach der Entdeckung der Tat und kann man hierüber den Aufenthalt des Täters beweisen?
Editoren
2.918

Bearbeitungen