Aktencheck: zum Verbleib des Täters auf dem Hof nach der Tat: Unterschied zwischen den Versionen

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Das der/die Täter nach der Tat den Tatort nicht sofort verließ/en ist durch die [[Sachverhalte: Nachtathandlungen| Nachtathandlungen]] gesichert,  doch wie lange hielt sich noch jemand auf dem Hof auf? Wann wurde er endgültig verlassen und was bewegte den/die Täter für einen möglichen längeren Aufenthalt? Auf dieser Seite sollen die vermeintlichen Anzeichen aufgelistet werden, die sich anhand der erhaltenen Akten ergeben.
Das der/die Täter nach der Tat den Tatort nicht sofort verließ/en ist durch die [[Sachverhalte: Nachtathandlungen| Nachtathandlungen]] gesichert,  doch wie lange hielt sich noch jemand auf dem Hof auf? Wann wurde er endgültig verlassen und was bewegte den/die Täter für einen möglichen längeren Aufenthalt? Auf dieser Seite sollen die vermeintlichen Anzeichen aufgelistet werden, die sich anhand der erhaltenen Akten ergeben.


==Rückschlüsse über Auffälligkeiten und/oder Aktionen auf dem  Anwesen==
==Rückschlüsse über Auffälligkeiten und/oder Aktionen des/r Täter/s auf dem  Anwesen==
Einige der offenen Fragen im Mordfall Hinterkaifeck betreffen den Tatort selbst und die Vermutung, dass der oder die Täter sich noch einige Zeit nach der Tat auf dem Hof aufgehalten hatte(n). Was spricht dafür, was dagegen? Von welcher Verweildauer kann man ausgehen?
Einige der offenen Fragen im Mordfall Hinterkaifeck betreffen den Tatort selbst und die Vermutung, dass der oder die Täter sich noch einige Zeit nach der Tat auf dem Hof aufgehalten hatte(n). Was spricht dafür, was dagegen? Von welcher Verweildauer kann man ausgehen?


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