Aktencheck: zum Verbleib des Täters auf dem Hof nach der Tat: Unterschied zwischen den Versionen

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''Es wurde im Hause nicht ein einziges Stücklein Brot mehr vorgefunden und im Backofen hatte man die Feuerung zurecht geschichtet.'' [10]<br>
''Es wurde im Hause nicht ein einziges Stücklein Brot mehr vorgefunden und im Backofen hatte man die Feuerung zurecht geschichtet.'' [10]<br>
''In der Räucherkammer, die sich auf dem Dachboden oberhalb der Küche befand, hingen noch 10 – 12 Stück Rauchfleisch; von einem war die Hälfte weggeschnitten; ob noch weitere ganze Stücke abgekommen sind, liess sich nicht feststellen, ist aber wohl möglich.'' [12]<br>
''In der Räucherkammer, die sich auf dem Dachboden oberhalb der Küche befand, hingen noch 10 – 12 Stück Rauchfleisch; von einem war die Hälfte weggeschnitten; ob noch weitere ganze Stücke abgekommen sind, liess sich nicht feststellen, ist aber wohl möglich.'' [12]<br>
Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Täter sich noch nach der Tat einige Zeit im Anwesen aufgehalten und das Vieh gefüttert haben, damit es nicht vorzeitig durch übermäßiges Brüllen verrate, dass niemand Lebender mehr im Anwesen sei. Will der Zeuge Plöckl doch sogar gesehen haben, dass am 1. April 1922 abends, also zu einer Zeit, zu welcher die Tat schon verübt sein musste, der Backofen geraucht hat. [12]<br>


==Quellen==
==Quellen==
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