Aktencheck: zum Verbleib des Täters auf dem Hof nach der Tat: Unterschied zwischen den Versionen

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''Als die Kommission am 4.4. nachts den Stall betrat, war das Vieh noch sehr unruhig u. brüllte durcheinander.'' [4]<br>
''Als die Kommission am 4.4. nachts den Stall betrat, war das Vieh noch sehr unruhig u. brüllte durcheinander.'' [4]<br>
''Am Dienstag, den 4. April 1922 wurde im Anwesen der Gütlerswitwe Viktoria Gabriel in Gröbern bzw. Kaifeck Gem. Wangen die Wahrnehmung gemacht, dass in demselben in auffallender Weise das Vieh brüllte sich aber sonst gar nichts in demselben rühre.'' [6]<br>
''Am Dienstag, den 4. April 1922 wurde im Anwesen der Gütlerswitwe Viktoria Gabriel in Gröbern bzw. Kaifeck Gem. Wangen die Wahrnehmung gemacht, dass in demselben in auffallender Weise das Vieh brüllte sich aber sonst gar nichts in demselben rühre.'' [6]<br>
''Der Mord war erst am Abend vorher ruchbar geworden, als Nachbarn aus der Ortschaft Gröbern unter Führung des Ortsführers Schlittenbauer, durch die Abwesenheit der Hofbewohner und das Brüllen des verlassenen Viehs stutzig gemacht, in das Anwesen eindrangen'' [7]
''Der Mord war erst am Abend vorher ruchbar geworden, als Nachbarn aus der Ortschaft Gröbern unter Führung des Ortsführers Schlittenbauer, durch die Abwesenheit der Hofbewohner und das Brüllen des verlassenen Viehs stutzig gemacht, in das Anwesen eindrangen'' [7]<br>
Am Dienstag, 4. April, reparierte ein Arbeiter den Motor des Kaifeckers, ging dann nach dem nahen Gröbern und erzählte, daß da draußen niemand zu Hause sei und daß das Vieh im Stalle schreie, man solle Mitteilung machen von seiner Arbeit. [8] <br>


===über den Zustand des Viehs===
===über den Zustand des Viehs===
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