Aktencheck: Die Ermittlungen gegen die Gebrüder Schreier: Unterschied zwischen den Versionen

 
Zeile 39: Zeile 39:
|-
|-
|19.1.1923
|19.1.1923
|Vermerk der Gendarmerie in Schrobenhausen teilte der der Polizeidirektion in München mit,
|Vermerk der Gendarmerie in Schrobenhausen, wo man der der Polizeidirektion in München mitgeteilt hatte,
daß Andreas Schreier schon vor längerer Zeit mangels Beweise aus der
daß Andreas Schreier schon vor längerer Zeit mangels Beweise aus der
Untersuchungshaft entlassen wurde.
Untersuchungshaft entlassen wurde.
Editoren
2.918

Bearbeitungen