Aktencheck: Die Ermittlungen gegen Lorenz Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen

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**''„Durch die Angaben des Hammer u. Knauer konnten weiteres Beweismaterial geg. Schlittenbauer nicht erbracht werden. Das Motiv, der Beweggrund und der Endzweck einer solch scheren Tat seitens Schl. ist nicht verständlich. Die genannten brachten vor, es liege ein Racheakt vor, sie waren aber nicht in der Lage anzugeben, worin der Racheakt gelegen haben soll. Die früheren Beziehungen Schl. zu den Familien Gruber und Gabriel dürften sich durch die Verehelichung Schl. gelöst haben. Er hat die Alimente für sein Kind im Voraus bezahlt u. ist nicht anzunehmen, daß es nachträglich hiewegen zu Auseinandersetzungen gekommen ist. “''<br>
**''„Durch die Angaben des Hammer u. Knauer konnten weiteres Beweismaterial geg. Schlittenbauer nicht erbracht werden. Das Motiv, der Beweggrund und der Endzweck einer solch scheren Tat seitens Schl. ist nicht verständlich. Die genannten brachten vor, es liege ein Racheakt vor, sie waren aber nicht in der Lage anzugeben, worin der Racheakt gelegen haben soll. Die früheren Beziehungen Schl. zu den Familien Gruber und Gabriel dürften sich durch die Verehelichung Schl. gelöst haben. Er hat die Alimente für sein Kind im Voraus bezahlt u. ist nicht anzunehmen, daß es nachträglich hiewegen zu Auseinandersetzungen gekommen ist. “''<br>
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*[[Aussagen: 1930-08-08 Bley Wenzeslaus |Vermerk im Anschluß an die Aussage von Wenzeslaus Bley am 08.09.1930]]<br><br>
'' „Schlittenbauer stand, soweit hier bekannt, schon gleich nach dem Morde in verdacht, die Tat verübt zu haben. Die in dieser Richtung eingeleiteten Erhebungen führten zu keinem positiven Ergebnis. Über die Einzelheiten der seinerzeitigen Verdachtsgründe ist kein hiesiger Beamter näher unterrichtet. Krim.O.Insp. Reingruber, der die Erhebungen in der Mordsache gemacht hat, ist seit 1. März 1930 pensioniert. Inwieweit es sich den Angaben des Schreiners Wenzeslaus Bley um neue Tatsachen handelt, läßt sich hier nicht beurteilen. Vielleicht ist die zuständige Gendarmeriestation in der Lage, sich hierüber zu äußern.“''
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*[[Berichte: 1930-09-10 Kestel bzgl. Beschuldigungen des Lorenz Schlittenbauer|Oberstaatsanwalt Kestel am 10.09.1930 ]]<br>
*[[Berichte: 1930-09-10 Kestel bzgl. Beschuldigungen des Lorenz Schlittenbauer|Oberstaatsanwalt Kestel am 10.09.1930 ]]<br>
''„Die Verwicklung des Lorenz Schlittenbauer in den Tatsachenkomplex ergibt sich aus den beiden mitfolgenden Aktenheften. Sie erhalten Material, das zum Teil der Polizeidirektion noch nicht bekannt sein dürfte, insbesondere den jetzt mit der Sache befaßten Herren der Polizeidirektion. Ich halte es für unerläßlich, das die Lücke, die durch die Pensionierung des H.Krim.O.Insp. Reingruber in der Bearbeitung dieser Sache entstand, sich rasch wieder schließt,...“''<br>
''„Die Verwicklung des Lorenz Schlittenbauer in den Tatsachenkomplex ergibt sich aus den beiden mitfolgenden Aktenheften. Sie erhalten Material, das zum Teil der Polizeidirektion noch nicht bekannt sein dürfte, insbesondere den jetzt mit der Sache befaßten Herren der Polizeidirektion. Ich halte es für unerläßlich, das die Lücke, die durch die Pensionierung des H.Krim.O.Insp. Reingruber in der Bearbeitung dieser Sache entstand, sich rasch wieder schließt,...“''<br>
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