Aktencheck: Die Ermittlungen gegen Lorenz Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen

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''„Für den Verdacht gegen Schlittenbauer fehlt vor allem jeglicher Beweggrund zur Tat; auch spricht die Persönlichkeit des Schlittenbauer zwingend gegen den Verdacht.“''<br>
''„Für den Verdacht gegen Schlittenbauer fehlt vor allem jeglicher Beweggrund zur Tat; auch spricht die Persönlichkeit des Schlittenbauer zwingend gegen den Verdacht.“''<br>
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===1927-1935:===
*[[Berichte: 1930-09-10 Kestel bzgl. Beschuldigungen des Lorenz Schlittenbauer|Oberstaatsanwalt Kestel am 10.09.1930 ]]<br>
''„Die Verwicklung des Lorenz Schlittenbauer in den Tatsachenkomplex ergibt sich aus den beiden mitfolgenden Aktenheften. Sie erhalten Material, das zum Teil der Polizeidirektion noch nicht bekannt sein dürfte, insbesondere den jetzt mit der Sache befaßten Herren der Polizeidirektion. Ich halte es für unerläßlich, das die Lücke, die durch die Pensionierung des H.Krim.O.Insp. Reingruber in der Bearbeitung dieser Sache entstand, sich rasch wieder schließt,...“''<br>
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*[[Dokumente: 1931-03-21 Vorladung Schlittenbauer|Vorladung des Zeugen Schlittenbauer vom März 1931]]<br>
''„Nach telefonischer Rücksprache des Herrn Polizeidirektors Tenner mit Herrn Oberstaatsanwalt Kestel begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach Neuburg a.d. Donau zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.“''<br>
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*[[Berichte: 1931-02 Riedmayr Martin |Bericht  Kriminalinspektor Riedmayr „Bewertung der Person Schlittenbauer durch KI Riedmayr vor dessen Vernehmung im Februar 1931]]<br>
''„Bei Würdigung des gesamten vorliegenden Materials muss festgestellt werden, dass zwar – wie bereits erwähnt – bisher zur Überführung ausreichend Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Schlittenbauer nicht erbracht werden konnten, dass es aber auch heute noch nicht möglich ist, ihn endgültig aus dem Kreis der in Erwägung zu ziehenden Personen auszuscheiden. In den Akten findet sich zwar immer wieder der Hinweis, dass bei Schlittenbauer jeder Beweggrund zu der schauerlichen Tat fehlt, jedoch wurde nach meiner Ansicht hierbei einer Feststellung zu wenig Beachtung geschenkt, die nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Ich meine hierbei den Umstand, dass Schlittenbauer von Frau Gabriel Geld erhalten hat, das später wieder zurückgefordert wurde. Die mir zur Verfügung stehenden Akten .... “''<br>
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*[[Berichte: 1931-03-30 Riedmayr Martin, Kriminalinspektor |Bericht  Kriminalinspektor Riedmayr „Bewertung der Person Schlittenbauer durch KI Riedmayr nach dessen Vernehmung im März 1931]]<br>
**''„Er brachte jedoch seine Antworten in einer Weise vor, dass berechtigte Zweifel an seiner Täterschaft entstehen mussten.“''<br>
**''„Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen sind nicht mehr vorhanden.“''<br>
*[[Dokumente: 1931-05-12 Aktennotiz Riedmayr über Schlittenbauer | Aktennotiz KI Riedmayr über Schlittenbauer]]<br>
''„Nach dem Eindruck, den ich bei der gründlichen Einvernahme vom 30.3.1931 gewann, halte ich jedoch eine Täterschaft des Schlittenbauer für sehr unwahrscheinlich.“''<br>
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*[[Dokumente: 1935-06-24 Meldung an OStA Augsburg bzgl. Hof Hinterkaifeck|Meldung an die Oberstaatsanwalt Augsburg vom 24.06.1935]]<br>
''„Der Bauer Schlittenbauer in Gröbern, welcher wegen der Mordsache schon in Untersuchungshaft gewesen ist,...“''<br>
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