Sachverhalte: Rund um die Vaterschaft von Josef Gruber

Aus Das Hinterkaifeck-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


 Seite im Aufbau

Was

Josef Gruber war der uneheliche Sohn der Viktoria Gabriel.

Vater

Als mögliche Väter kommen laut Aktenlage nur Lorenz Schlittenbauer und Andreas Gruber in Frage!
Nachdem Josef Gruber geboren wurde, gab man Lorenz Schlittenbauer als Vater an. Schlittenbauer wies aber die Vaterschaft ab. Er zeigte umgehend Andreas Gruber und Viktoria Gabriel am 10.09.1919 wegen Blutschande an (siehe Zusammenstellung des StA. Pielmayer). Andreas Gruber wurde aufgrund der Anzeige am 13.09.1919 in Untersuchungshaft genommen.
Viktoria Gabriel soll Schlittenbauer dann bekniet haben, die Vaterschaft für Josef zu übernehmen. Sie würde ihm auch das nötige Geld, welches er in Form von Alimenten zurückzahlen sollte, "vorschiessen". Damit hätte er keine eigenen Ausgaben für Josef. Auch eine Heirat wurde ihm angeblich wieder in Aussicht gestellt. So könnte die Situation aus der Aussage von Schlittenbauer zu deuten sein.
Schlittenbauer nahm dann die Anzeige am 25.09.1919 vor dem Ermittlungsrichter zurück und kannte Josef am 30.09.1919 als seinen Sohn an. Zwischenzeitlich, am 27.09.1919, wurde Gruber aus der U-Haft entlassen (siehe Zusammenfassung des StA. Pielmayer).
Schlittenbauer machte eine Einmalzahlung, was zu dieser Zeit nichts Ungewöhnliches war, über 1800 Mark. Zuvor soll ihm Viktoria Gabriel 2000 Mark in bar und Wertpapiere über 3000 Mark gegeben haben. Nach Festlegung der Summe habe er das restliche Geld und die geldwerten Papier freiwillig zurück gegeben (siehe Aussage Schlittenbauer).


Andreas Gruber

Andreas Gruber war der leibliche Vater von Viktoria und unterhielt mit ich spätestens ab 1907 eine blutschänderische Beziehung, die 1915 vom Gericht mit Haftstrafen verurteilt wurde. Ob diese nach Verbüßung der Haftstrafen fortbestand ist unbekannt. Es existieren lediglich drei Aussagen darüber, daß es der Inzest fortgesetzt worden sein soll.

Kreszenz Rieger,09.07.1952 Eines Tages, es war im Frühjahr 1921, kam ich in den Stadel und wollte dem alten Gruber beim Aufladen eines Wasserfasses behilflich sein. Als ich dann in die Scheune kam, traf ich den Gruber im Stroh liegend an, wie er gerade mit seiner Tochter Viktoria den Geschlechtsverkehr ausübte. Ich weiß bestimmt, daß ich damals von der Viktoria Gabriel gesehen wurde. Dies deshalb, weil sie mir nachher sagte, daß, wenn sie das gewußt hätte, daß ich in den Stadel komme, sie sich ihrem Vater nicht hingegeben hätte. Bei einer anderen Gelegenheit hörte ich wie Andreas Gruber zu seiner Tochter, Frau Gabriel sagte, daß sie nicht heiraten brauche, denn solange er lebe ist er für“ dies“ da. Damit wollte er sagen, daß er seine Tochter in geschlechtlicher. Hinsicht immer befriedigen werde. Als Gruber dies sagte, waren die Beiden beim Instandsetzen des Taubenschlages im Getreideboden beschäftigt. Dies war nachdem ich die Beiden vorher im Stadel bei der Ausübung des Geschlechtsverkehrs überrascht habe.
Rieger, 09.07.1952, 2. Aussage Gesehen habe ich nie, dass Gruber bei seiner Tochter, Frau Gabriel, im Bette gelegen sei. Dagegen habe ich die beiden einmal abends zwischen 7 und 8 Uhr in der Scheune überrascht, wie sie auf dem Stroh liegend den Geschlechtsverkehr ausübten. Nachher sagte Frau Gabriel zu mir, wenn sie gewusst hätte, dass ich in die Scheune käme, wäre sie nicht hinausgegangen.
Schlittenbauer vom 30.03.1931 Wie ich dann kurz darauf seine Tochter wieder traf, sagte mir dieselbe, daß sie in der Hoffnung sei. Sie sagte auch, daß ich der Vater sei. Ich protestierte dagegen und sagte ihr:“ Da ist doch Dein Vater auch dabei“. Sie erwiderte darauf: „Das ist eben das bessere, daß ich sagen kann, Vater Du bist auch dabei, sonst täte er mich erschlagen“.

Ob die Aussage des Lorenz Schlittenbauer aufgrund der vorherigen Suggestion …“ Da ist doch Dein Vater auch dabei“.. hier beweiskräftig ist, wird von uns nicht beurteilt.

Lorenz Schlittenbauer

Vermerk auf der Geburtsurkunde zur anerkannten Vaterschaft von Lorenz Schlittenbauer
kirchliche Belehrung





Josef Gruber wurde am 7. September 1919 geboren. Am 30. September hat sich Lorenz Schlittenbauer laut Protokoll des Amtsgerichts Schrobenhausen als Vater bekannt. Dies ist auch auf dem Randvermerk der Geburtsurkunde (Abb. re.) vermerkt. Am 1. Oktober wurde die Mutter vom Pfarrer vom Pfarrer wegen ihres unehelichen Kindes ermahnt. Als „Mitschuldig“ wird Lorenz Schlittenbauer eingetragen





Liebesverhältnis Viktoria Gabriel und Lorenz Schlittenbauer

Angaben des Schlittenbauer

Lorenz Schlittenbauer gab bereitwillig zu, mit der Viktoria Gabriel ein intimes Verhältnis gehabt zu haben. Er berichtet darüber in seiner Aussage vom 30.03.1931.

Nach dem Tode meiner Frau (15.10.1918) kam eines Tages die Viktoria Gabriel zu mir in den Heustadel, paßte mich dort ab und machte mir den Vorschlag, ich solle sie heiraten. Meine Frau war damals etwa 14 Tage tot. Ich sagte nicht „nein“, weil ich mir dachte, ich brauche für mein Anwesen doch wieder eine Frau. Sie bot sich mir auch gleich zum Geschlechtsverkehr an, ohne das ich einen diesbezüglichen Wunsch geäußert hatte. Indem sie mich packte, warf sie sich aufs Heu und so habe damals zum ersten male mit ihr verkehrt. In der darauffolgenden Zeit kam das noch einige male vor, einmal beim Gänseabstechen sagte sie auch zu mir: „Geh heiraten wir“ und nahm mich dabei mit in die Remise, wo sie mich zum Geschlechtsverkehr aufforderte. Mir ist so etwas bis dahin noch nie vorgekommen, daß ein Weib sich selbst so anbietet. Insgesamt werde ich mit ihr höchstens 5 mal Verkehr gehabt haben.

zeitliche Einordnung

  • Lorenz Schlittenbauers gibt hier ein falsches Sterbedatum seiner ersten Ehefrau Viktoria, geb. Tyroller an. Diese starb am 14.07.1918.
  • „Gänseabstechen“: Hiermit ist das Schlachten der Gänse gemeint, daß üblicherweise Ende Oktober bis Dezember stattfindet. Traditionell käme hier Martini (11.11.) in Frage.

Aussagen weiterer Zeugen

Kreszenz Rieger, 09.07.1952:

Weiterhin hörte ich erzählen, dass ein verheirateter Mann aus Gröbern einmal in Hinterkaifeck mit dem Rupfen von Gänsen beschäftigt war. Um diese Zeit soll sich Frau Gabriel bereits in gesegneten Umständen befunden haben. Der Bauer aus Gröbern soll damals mit der Frau Gabriel auch den Geschlechtsverkehr ausgeübt haben. Die Gabriel wollte diesen Mann, dessen Namen ich heute nicht mehr weiß, als Kindsvater angeben. Der betreffende Mann aus Gröbern soll aber damals zu Frau Gabriel gesagt haben, wenn sie von ihm etwas fordere, werde er aussagen, dass sie sich zur Zeit des Geschlechtsverkehrs bereits in anderen Umständen befunden hätte und als Schwängerer ihr Vater infrage komme. Daraufhin hätten es die Gabriel und Grubers unterlassen, gegen den Mann aus Gröbern vorzugehen. Ich habe dies von einem der Angehörigen von Hinterkaifeck erzählt bekommen. Ich kann heute bloß nicht mehr sagen, hat mir dies die Gabriel oder der alte Gruber erzählt. 

Zeugungsrechner

Es gibt online verschiedene Zeugungsrechner, die anhand des Geburtstags und der durchschnittlichen Dauer einer Schwangerschaft den wahrscheinlichen Empfängnistag berechnen.

Zeugungsrechner
Quelle Beschreibung errechneter
Empfägniszeitraum
mamaschulze.de Die Berechnung des wahrscheinlichen Empfängnistages basiert auf der durchschnittlichen Dauer einer Schwangerschaft, die in der Regel 266 Tage vom Tag der Empfängnis bis zum Geburtstermin beträgt. Unser Rechner verwendet das von Ihnen angegebene Geburtsdatum und rechnet 266 Tage zurück, um den wahrscheinlichsten Tag der Empfängnis zu ermitteln. Da jedoch nicht jede Schwangerschaft genau dieselbe Dauer aufweist, bietet der Rechner zusätzlich einen geschätzten Zeitraum an, der etwa zehn Tage umfasst (fünf Tage vor und nach dem errechneten Datum). Dieser Zeitraum bietet eine realistischere Einschätzung, da er die natürliche Variation in der Länge von Schwangerschaften berücksichtigt. Dennoch kann dieser Zeitraum in extremen Fällen nochmals variieren. Tag der Empfängnis könnte der 15.12.1918 gewesen sein. Doch bedenken Sie: Da die Dauer der Schwangerschaft variiert, lässt sich das Datum nicht exakt berechnen. Die Zeugung/Empfängnis hat wahrscheinlich irgendwann zwischen dem 10.12.1918 und dem 20.12.1918 stattgefunden.
rechner online

Die gesetzliche Empfängniszeit ist wichtig für Mütter und Väter, wenn es um die Vaterschaftsanerkennung, bzw. Vaterschaftsanfechtung geht. Sie umfasst in Deutschland den Zeitraum zwischen dem einschließlich 300. bis einschließlich 181. Tag vor der Geburt eines Kindes. Geht man bei einer normalen Schwangerschaftslänge von 280 Tagen bzw. 40 Wochen aus, so umfasst der gesetzlich festgelegte Zeitraum eine Geburt zwischen der 24./25. Schwangerschaftswoche (statistische Grenze für die Lebensfähigkeit des Kindes nach einer Frühgeburt in diesem Stadium) und der 42. SSW (Kind gilt als "übertragen" und wird nach dieser Zeit spätestens durch Kaiserschnitt oder Einleitung geboren). Sie wird benötigt, um eine mögliche Vaterschaft festzustellen. Hat ein Mann in der Empfängniszeit der Mutter des Kindes beigewohnt, kann eine Vaterschaft vermutet werden.

Die gesetzliche Empfängniszeit ist zwischen dem 11.11.1918 und dem 10.03.1919.
Faminfo
  • Eine Schwangerschaft dauert durchschnittlich 266 Tage (38 Wochen) ab der Befruchtung. Der Zeugungstermin wird berechnet, indem diese Tage vom Geburtstermin abgezogen werden.
  • Der errechnete Zeugungstermin ist eine Schätzung. Da Spermien bis zu 5 Tage im Körper überleben können, kann der Geschlechtsverkehr einige Tage vor dem errechneten Termin stattgefunden haben.
Wahrscheinlicher Zeugungstermin: Sonntag, 15. Dezember 1918

Zeugungsfenster: Die Zeugung hat wahrscheinlich zwischen dem 10. Dez. und dem 16. Dez. stattgefunden.

behördliche und juristische Chronologie

07.09.1919 Geburt Josef Gruber
10.09.1919 Schlittenbauer zeigte Andreas Gruber und Viktoria Gabriel wegen Blutschande an
13.09.1919 Andreas Gruber wird in U-Haft genommen
25.09.1919 Zeugenaussage Lorenz Schlittenbauer vor dem Ermittlungsrichter Schrobenhausen und Rücknahme der Anschuldigung
27.09.1919 Aufgrund der Zeugenaussage von Lorenz Schlittenbauer wird Andreas Gruber aus der U-Haft entlassen
30.09.1919 Schlittenbauer hat vor dem Vormundschaftsgerichts Schrobenhausen die Vaterschaft anerkannt und sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark verpflichtet, die ihm von ihm von Andreas Gruber und Viktoria Gabriel selbst zur Verfügung gestellt wurde.
08.10.1919 Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Neuburg beantragt den Zeugen Schlittenbauer für den 23.10.1919 gesetzlich zu beeidigen
23.10.1919 Schlittenbauer gab bei seiner Vernehmung an, dass seine Anzeige voll und ganz der Wahrheit entspreche und er bei seiner Vernehmung am 23.September 1919 die Unwahrheit gesagt habe, weil die Viktoria Gabriel ihn zur Zurücknahme seiner Behauptungen veranlasst habe und Gruber ihm in Aussicht gestellt habe, er werde ihm die Sache möglichst leicht machen, wenn er nur die Vaterschaft annehme.
31.12.1919 Die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau erhob unter dem Aktenzeichen Str.P.R.1920 No.9. Anklage wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande) gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel.
Andreas Gruber und Viktoria Gabriel wurden freigesprochen, da das Gericht bei dem Wechsel der Angaben des Schlittenbauer, trotzdem er schließlich seine belastenden Angaben auf Eid genommen hatte, dessen Aussage doch nicht als genügende Grundlage zu einer Verurteilung erachtet hat. Eine Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft wurde dem Andreas Gruberl nicht zugebilligt.