Involvierte Dienststellen, neue Strukturen und Dienstwege
Die Tat fand im Zuständigkeitsbereich der Gendarmeriestation Hohenwart statt. Diese war der Gendarmeriehauptstation in Schrobenhausen unterstellt. So kam es dann auch, daß die Gendarmeriestation in Hohenwart, nachdem sie über die Tat informiert, wurde umgehend die Hauptstation in Schrobenhausen informierte.
Die Gendarmeriehauptstation Schrobenhausen ihrerseits übernahm dann die weitere Verständigungskette und informierte das Amtsgericht Schrobenhausen, die Polizei Direktion München und die Staatsanwaltschaft in Neuburg.
= Staatsanwaltschaft in Neuburg
Über den Ermittlungen als Herrin des Verfahrens stand die Staatsanwaltschaft in Neuburg, am hiesigen Landgericht. Der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, daß das Landgericht dem Oberlandesgericht in Augsburg unterstellt war, und die dort ansäßige Oberstaatsanwaltschaft in regelmäßigen Abständen über den Fall informierte.
Gendarmeriehauptstation Schrobenhausen
Die Hauptstation unterstützte die Kollegen in Hohenwart.
Gendarmeriestation Hohenwart
Die Hohenwarter Gendarme waren die erste Anlaufstelle, sei es wenn jemand einen Verdacht mitteilen oder über eine verdächtige Beobachtung berichten wollte. Auch liefen hier alle Fäden zusammen, Anfragen die an verschiedene Behörden gestellt wurden (z. B. Personenfahndung, Aufenthaltsermittlung), Rückmeldung von weiterführenden Ermittlungen (z. B. Untersuchungsbefunde der vorgefundenen Waffen), auch musste hier die weitere Ermittlungsarbeit koordiniert werden (Planen der durchzuführenden Vernehmungen und Untersuchungen).
Polizei-Direktion München
Die Kriminalpolizei München musste bei allen Kapitalverbrechen in Bayern hinzugezogen werden. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft Neuburg, wurden noch im April 1922 zwei Beamte der Kripo München zur Unterstützung der zuständigen Polizei abgestellt.
Amtsgericht Schrobenhausen
Vom Amtsgericht Schrobenhausen wurde ein Gerichtskommission an den Tatort entsendet, da ein Richter den richterlichen Augenschein aufnehmen musste, und bei den Obduktionen anwesend sein mußte.