Verträge: 1877-04-24 Übergabevertrag Hinterkaifeck
Detailinformationen
Datum
24.4.1877
Ort
unbekannt
Vertragsgegenstand
Übergabe des Anwesens Hinterkaifeck von Johann Asam an seinen Sohn Josef
Unterzeichnende Personen
unbekannt
Inhalt
(wahrscheinlich unvollständig)
Übergabe-Vertrag ad
9000 Mark
24. April 1877
1. Johann Asam vormals Bauer in Kaifeck nunmehr Gütler auf Haus Nr. 27 ½ in Gröbern Gemeinde Wangen, Wittwer Mir beide nach Name, Stand und Wohnort bekannt und beantragen folgenden Uebergabe-Vertrag
Johann Asam übergibt an
Die Uebergabsbedingungen wurden festgestellt wie folgt: Josef Asam übernimmt zur Verzinsung und Heimzahlung wie bedungen: a) das auf den Plan N 389 1/3 und 563 im Hypothekenbuche für Wangen Band 1 Seite 61 für seine großjährige Schwester Anna Maria Asam eingeschriebene Muttergut von 1000 fl eintausend Gulden gleich 1714 M 29 P siebzehnhundertvierzehn Mark und neunundzwanzig Pfennige, das ebenfalls für ihn eingeschriebene Muttergut in gleichem Betrage ansolidiert und wird dessen Löschung beantragt. b) das Band II S. 131 auf den Plan Nr. 564 d a 340 1/8 340 1/9 396 ½ 340 1/9 und 564 b eingeschriebene Muttergut seiner minderjährigen Schwester Viktoria Asam. c) die Geschwister Franz Asam verheiratet in Langenmoosen und Helene Asam verheiratet glaublich unter dem Namen Wagner in Bernbach wurden bei ihrer Verehelichung mit ihren Vater- und Muttergutsansprüchen vollständig abgefertigt und haben dafür bei gegenwärtiger Übergabe keine Ansprüche mehr zu erheben.
In ledigen und unversorgten Stand haben dieselben freie Wohnung beim Anwesen und in Krankheitsfällen vierzehn Tage lang feine Verpflegung anzusprechen.
Diese Berechtigungen werden ein für allemal für jede der Schwestern auf 100 M einhundert Mark veranschlagt. Der übergebende Vater erhält ein Gutabstandsgeld von 685 M 72 Pf sechshundertfünfundachtzig Mark zweiundsiebzig Pfennige wovon
171 M 43 P einhunderteinundsiebzig Mark und vierzig Pfennige am Hochzeitstage des Übernehmers bezahlt werden , während der Rest nicht verzinst und auf Verlangen zu zahlen ist. Überdieß erhält er jeden September in bar 15 M fünfzehn Mark . Zur Wohnung wird ihm das Nebenstübchen zu ebener Erde eingeräumt, welches immer wohn- und heizbar zu erhalten und entsprechend zu reinigen ist. Soll er beim Anwesen nicht mehr bleiben können oder wollen so erhält er ein jährliches Herbergsgeld von 52 M zweiundfünfzig Mark und ist ihm der nachhin stigulierte Austrag zwölf Kilometer weit nachzuliefern oder soweit es thunlich ist, der marktübliche Preis hierfür zu vergüten. Demselben sind die nöthigen Fuhren von und zur Mühle dann das Waschen und Backen zu besorgen und in Krankeitsfällen vollständig freie Verpflegung zu gewähren. Auf Ableben ist derselbe standesgemäß, wenn sein eigenes Vermögen nicht zureicht, vom Anwesen aus zu beerdigen und sind für die üblichen vier Gottesdienste jedes Mal mit einem Amt und einer Beimesse am siebenten und dreißigsten auch mit Vigil abzuhalten. Als Naturalleistung erhält er alljährlich vier Hektoliter Korn, vierzehn Kilogramm Schmalz, zweihundert Stück Eier in entsprechenden raten, zu Weihnachten vier Kilogramm achtundvierzig Dekagramm Rindfleisch und ebensoviel Schweinefleisch, fünf Liter Bier und zur irchweih überdieß noch sechs Leber- und drei Blutwürste, vierzehn Kilogramm Salz, acht Kilogramm zwanzig Dekagramm Reis, ein Paar Schuhe, ein flachsernes und ein ? Hemd und einen Schuzr, sechs Ster klein gespaltenes Scheitholz, dreitausend Stück Torf, fünfzig Beuschen, zwei Bündel Spähne, sechsundfünfzig Dekagramm Kerzen, vier Hektoliter Kartoffel und überdieß die Ernte von einem Plifeng (?) blauen Kartoffeln, ein Winterschwein vierundzwanzig Kilogramm schwer, so oft geschlachtet wird, sechs Leber und drei Blutwürste, so oft gebacken wird einen Laib Brot, vierteljährlich zwanzig Liter Weizenmehl, täglich einen Liter Milch so lange welche vorhanden ist. Diese Naturalleistungen werden für ein Jahr auf 120 M einhundertzwanzig Mark für fünf Jahre auf 600 M sechshundert Mark veranschlagt. Der Rücklass des Vaters bleibt beim Anwesen, nur dessen großes Bett erhält die Tochter Viktoria. Das Vatergut der Viktoria Asam dann deren Naturalansprüche werden auf den im Hypothekenbuche ?? Besitzbestandteilen zur nächst offenen Stelle versichert, was Josef Asam bewilligt und beantragt, während er dem Vater und der Schwester Anna Maria das Recht einräumt, solches jederzeit und ohne weiteres Einvernehmen zu veranlassen.
Plan Nr. 564 d Wohnhaus Stall Stadel Würzgärtl und Hofraum zu 0, 26 Tagwerk, 9000 Mark Veranschlagt. Was hiervon im gegenwärtigen Vertrage nicht ausgewiesen ist bildet das Eltern und Heiratsgut des Übernehmers. Derselbe tritt mit heute in den Besitz deß Vertragsobjekts mit allen hierzu gehörigen Rechten und Nutzungen, bekennt, deßen solches förmlich überwiesen erhalten habe, trägt von heute an die treffenden Steuern, Abgaben und ? einer ? habenden Belastung, erhält Ausfertigung des Vertrages während dem Übergeber beglaubigter Abschrift erfüllt wird und trägt die Kosten der Verbriefung. Hierüber Urkunde errichtet, vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. Johann Asam Asam Josef
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Beschreibung
Am 24.4.1877 wurde zwischen Johann Asam und seinem Sohn Josef ein Übergabevertrag über das Anwesen Hinterkaifeck geschlossen.
Hinterkaifeck bestand zu diesem Zeitpunkt aus 36 Tagwerk. Der Wert wurde mit 9.000 Mark angegeben.
Die Schwestern Anna Maria und Viktoria Asam erhalten ein Vatergut von 685,72 Mark, welche vom Hochzeitstag des Übernehmers an mit drei vom Hundert verzinst und von erreichter Großjährigkeit im Verehelichungsfall auch früher gegen eine vierteljährliche Kündigung bezahlt werden.
In ledigen und unversorgten Stand haben dieselben freie Wohnung beim Anwesen und in Krankheitsfällen vierzehn Tage lang feine Verpflegung anzusprechen.
Im Verehelichungsfalle sind ihnen vierzehn Tage lang die nötigsten Handwerksleute freizuhalten und gebührt ihnen allsdann hochzeitlicher Auszug mit Bier, Brot und Branntwein.
Diese Berechtigungen werden ein für allemal für jede der Schwestern auf 100 M einhundert Mark veranschlagt.
Der übergebende Vater erhält ein Gutabstandsgeld von 685 M 72 Pf sechshundertfünfundachtzig Mark zweiundsiebzig Pfennige wovon
171 M 43 P einhunderteinundsiebzig Mark und vierzig Pfennige am Hochzeitstage des Übernehmers bezahlt werden , während der Rest nicht verzinst und auf Verlangen zu zahlen ist.
Überdieß erhält er jeden September in bar 15 M fünfzehn Mark .
Zur Wohnung wird ihm das Nebenstübchen zu ebener Erde eingeräumt, welches immer wohn-und heizbar zu erhalten und entsprechend zu reinigen ist.
Soll er beim Anwesen nicht mehr bleiben können oder wollen so erhält er ein jährliches Herbergsgeld von 52 M zweiundfünfzig Mark und ist ihm der nachhin stigulierte (?) Austrag zwölf Kilometer weit nachzuliefern oder soweit es thunlich ist, der marktübliche Preis hierfür zu vergüten.
Demselben sind die nöthigen Fuhren von und zur Mühle dann das Waschen und Backen zu besorgen und in Krankheitsfällen vollständig freie Verpflegung zu gewähren.
Auf Ableben ist derselbe standesgemäß, wenn sein eigenes Vermögen nicht zureicht, vom Anwesen aus zu beerdigen und sind für die üblichen vier Gottesdienste jedes Mal mit einem Amt und einer Beimesse am siebenten und dreißigsten auch mit Vigil abzuhalten.
Als Naturalleistung erhält er alljährlich vier Hektoliter Korn, vierzehn Kilogramm Schmalz, zweihundert Stück Eier in entsprechenden raten, zu Weihnachten vier Kilogramm achtundvierzig Dekagramm Rindfleisch und ebensoviel Schweinefleisch, fünf Liter Bier und zur Kirchweih überdieß noch sechs Leber- und drei Blutwürste, vierzehn Kilogramm Salz, acht Kilogramm zwanzig Dekagramm Reis, ein Paar Schuhe, ein flachsernes und ein ? Hemd und einen Schurz, sechs Ster klein gespaltenes Scheitholz, dreitausend Stück Torf, fünfzig Beuschen, zwei Bündel Spähne, sechsundfünfzig Dekagramm Kerzen, vier Hektoliter Kartoffel und überdieß die Ernte von einem Plifeng (?) blauen Kartoffeln, ein Winterschwein vierundzwanzig Kilogramm schwer, so oft geschlachtet wird, sechs Leber und drei Blutwürste, so oft gebacken wird einen Laib Brot, vierteljährlich zwanzig Liter Weizenmehl, täglich einen Liter Milch so lange welche vorhanden ist.
Diese Naturalleistungen werden für ein Jahr auf 120 M einhundertzwanzig Mark für fünf Jahre auf 600 M sechshundert Mark veranschlagt."
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