Personen: Die Erben der Hinterkaifecker
Allgemeines
Da die Erblasser Cäzilia und Viktoria Gabriel kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt:
Die nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches, da die Geschwister von Andreas Gruber die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.
Karl Gabriel sen. erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden.
Der zuständige Richter legte aber nach §20 des BGB ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.
Die Erben der Viktoria Gabriel
1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte
2. Anna Gruber, ein Zehntel
3. Josef Gruber, ein Zehntel
4. Bernhard Gruber, ein Zehntel
5. Josef Starringer jun., ein Zwanzigstel
6. Maria Starringer jun., ein Zwanzigstel
7. Therese Gruber, einem Fünfzigstel
8. Marie Wagner, ein Fünfzigstel
9. Leonhard Gruber, ein Fünfzigstel
10. Peter Gruber, ein Fünfzigstel
11. Michael Gruber, ein Fünfzigstel
Die Erben der Cäzilia Gabriel
1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte
2. Eheleute Karl und Franziska Gabriel, zur Hälfte (je ein Viertel)
Hinweis
Eine Übersicht zur Erbverteilung finden Sie hier
Hier finden sie die tatsächliche Erbverteilung im Detail, die der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber gestellt ist und die Unterschiede kenntlich macht.