Berichte: 1922-04-28 Neuss Georg, Kriminalkommissär

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Detailinformationen

Datum

28. April 1922

Ort

Waidhofen

Art des Dokumentes

Zwischenbericht

Verfasser

Georg Neuss

Verfasst für

Polizeidirektion München, Fahndungsabteilung

Quelle

Staatsarchiv München / Pol. Dir. München 8091b

Inhalt

Waidhofen, den 28. April 1922

Polizeidirektion München
Fahndungsabteilung


Betreff: Raubmord in Hinterkaifeck.

In vorstehender Sache sind bis jetzt eine Reihe von Personen vernommen worden, durch deren Angaben festgestellt werden konnte, mit wem die Ermordeten verkehrt sind, welche Personen über die dortigen Verhältnisse informiert waren und welche vorerst in ersterer Linie als Täter oder Mittäter bezw. Anstifter in Betracht kommen könnte.

Ich übersende im Nachgange zu den bereits übermittelten 3 Protokollen noch weitere 10 Vernehmungen.

Siegl kommt als Täter nicht in Frage. Sein Alibi in der kritischen Zeit ist nachgewiesen. Er ist auch eine Person, die in Folge ihrer körperlichen Statur einer solchen Tat nicht gewachsen erscheint.

Dagegen hat sich der Verdacht gegen die Gebr. Karl und Anton Bichler, die z.Zt. auf einem Gute in Lindenhof, Gde. Althegnenberg beschäftigt sein sollen, bisher in einer Weise verdichtet, dass ich es für notwendig halte, diese Spur entsprechend auszutragen. Wenn auch das Alibi des Karl Bichler in der fraglichen Nacht nachgewiesen sein soll, so halte ich eine Nachprüfung für unbedingt notwendig. Geboten erscheint, dass der Aufenthalt des Karl Bichler und jenes seines seines Bruders Anton Bichler in der kritischen Zeit in einer ganz einwandfreien Weise nachgewiesen werden muss. Falls es den beiden nicht möglich sein sollte, ihre Alibis nachzuweisen und deren Angaben durch einwandfreie Personen bestätigt werden könnte, halte ich die vorläufige Festnahme insbes. von Karl Bichler vom Standpunkte der ihm nachgewiesenen Diebstähle für angezeigt. Es kommt mir ausserdem sehr verdächtig vor, dass der Bruder der Verdächtigten, der Gütler Josef Bichler in Waidhofen eine Zeitungsnotiz in einer hiesigen Zeitung erscheinen hat lassen, wonach er gegen Personen vorgehen will, die seinen Bruder Karl des Mordes verdächtigen sollten. Josef Bichler war nämlich nach den mir gemachten Angaben von Zeigen auf seinen Bruder Karl früher nicht gut zu sprechen.
Sollte Karl Bichler nicht als Täter in Frage kommen, so dürfte er zweifellos zur Tat angestiftet oder Beihilfe geleistet haben.

Sofern nicht durch den Herrn Staatsanwalt schriftlich eine andere Weisung erfolgen sollte, werde ich mit Sekr. Kollmer im vorstehenden Sinne das Weitere bestätigen.
Wie aus den Angaben des Greppmeier hervorgeht verkehrte Bichler sehr viel mit dem ehemal. Schmiedgehilfen Georg Mader von dort. Da Mader eine Person von gleicher Gesinnung wie Karl Bichler ist, so ist es nicht ausgeschlossen, dass derselbe am Morde mitbeteiligt ist.
Ich würde daher gebeten haben, soweit es unauffällig betätigt werden kann, schon jetzt feststellen zu lassen, was über Mader bei der Polizeidirektion bekannt geworden ist. Das Ergebnis dieser Feststellungen würde ich mir selbst auf Anruf von dort telefonisch mitteilen lassen und gleichzeitig den Zeitpunkt der Kontrolle des Mader bestimmen. Angezeigt erscheint es, dass die Festnahme der Bichler und der dort gebotenen Massnamen zu gleicher Zeit betätigt werden.

In Richtung Schlittenbauer hat sich zunächst nichts Wesentliches ergeben. Es sind aber noch eine Reihe von Personen zu hören.

Die Polizeidirektion werde ich wie bisher auf dem Laufenden lassen.

Neuss
Krim. Kommissär.

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