Dokumente: 1935-02-01 Aufhebung Haftbefehl Pfleger
Aufhebung des Haftbefehls gegen Josef Pfleger
Detailinformationen
Datum
01.02.1935
Ort
Art des Dokumentes
Schreiben
Verfasser/Unterzeichner
Schmidt
Hierle
Dr. Kellner
Boehl
Verfasst für
Quelle
Staatsarchiv München, PolDir 8091b
Inhalt
Beschw.Reg. 46/35. Augsburg, den 1. Februar 1935
Beschluß
Der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Augsburg in der Strafsache gegen Josef Pfleger, Hirte in Deimhausen, wegen Mordes: Der Haftbefehl des Amtsgerichts Schrobenhausen vom 28. Januar 1935 wird aufgehoben. Gegen den Beschuldigten liegt kein genügender Tatverdacht vor. Die Anzeigerin Maria Pfleger erscheint nicht glaubwürdig. Sie wird von dem prakt. Arzt Dr. Aub für ausgesprochen hysterisch erklärt. Sehr auffallend war ihr Benehmen bei der richterlichen Einvernahme als Zeugin, besonders ihr rascher Wechsel zwischen Lachen und Weinen und das bei der Beschuldigung ihres leiblichen Vaters wegen 6-fachen Mords! Es besteht dringender Verdacht, daß sie sich für die Aufdeckung des Hinterkaifecker Mordes ausgesetzte Belohnung verdienen will, da sie heiraten möchte. Sie steht mit ihrem Vater, mit dem sie früher blutschänderischen Verkehr gepflogen hat, seit längerer Zeit auf sehr schlechtem Fuß. Er ist dem Trunke ergeben und ist gegen sie häufiger sehr grob. Ihr Leumund ist schlecht. Sie ist trotz ihrer Jugend schon 5 mal vorbestraft.
gez. Schmidt gez. Hierle gez. Dr. Kellner Verfügung I. Das Amtsgericht Schrobenhausen ist um sofortige Freilassung des Josef Pfleger fernschriftlich zu ersuchen.
Amtsgericht Schrobenhausen gez. Boehl
|