Version vom 17. Januar 2012, 18:57 Uhr von Dodo(Diskussion | Beiträge)(Die Seite wurde neu angelegt: „ rechts '''''Hinterkaifecker Mord im Landtag''''' == Detailinformationen == === Datum === 05. Februar 1953 === Ort === Passau === Art de…“)
München (SZ).
Zu dem im Jahre 1952 auf dem schwäbischen Einödhof Hinterkaifeck geschehenen sechsfachen Mord erklärte Bayerns Justizminister Weinkamm gestern in der Fragestunde des Landtags, die Ermittlungen seien noch nicht abgeschossen. Die Bluttat von Hinterkaifeck war kürzlich in der Presse erneut aufgerollt worden, da es hieß, die Staatsanwaltschaft habe jetzt den Mörder ermittelt, könne jedoch wegen der bereits abgelaufenen Verjährungsfrist von 20 Jahren gegen ihn nichts mehr unternehmen. Nach Mitteilung des Justizministers wird zur Zeit geprüft, ob gegen den Täter bereits früher eine richterliche Verhandlung stattgefunden hat, die als Unterbrechung der Verjährungsfrist gelten kann. Der Fall Hinterkaifeck habe die Regierung veranlaßt, betonte der Minister, in Bonn zu beantragen, im neuen Strafrechtsordnungsgesetz die Verjährungsfrist auf 30 Jahre hinaufzusetzen.