Aussagen: 1931-06-26 Schaupp Johann und Maria
Quelle
Staatsarchiv München
Detailinformationen
Datum
26.06.1931
Ort
Zugegen / Unterzeichner
Johann Schaupp, Landwirt
Maria Schaupp,
Thoma, Oberamtsrichter,
Mayer, Urkundsbeamter
Kestel, Oberstaatsanwalt
Riedmayr
Friedrich Tenner, Polizeidirektor München I
Inhalt
Schrobenhausen, den 26. Juni 1931
Zur Person: Schaupp Johann, 48 Jahre alt, verheiratet, Landwirt in Wangen. Zur Sache: Am Dienstag oder Mittwoch vor der Mordnacht, nachts gegen 9:00 Uhr zu, ging ich von Wangen aus nach Gröbern, um dort meine Frau zu erwarten, die von Edelshausen herkam, wo sie und die Frau des Bürgermeisters Gall, welche beide in Ingolstadt beim Arzt Dr. Liebl waren, vom Bürgermeister abgeholt wurden. Ich ging durch die Ortschaft Gröbern durch und wartete in der Nähe des Schlittenbauer'schen Anwesens, welches das letzte Anwesen in der Ortschaft auf dem Wege gegen Edelshausen zu ist. Im Stalle des Schlittenbauer´schen Anwesens war Licht und ich hörte im Stall das mehrere Personen ziemlich laut reden. Es klang, als ob gestritten würde. Verstanden habe ich nichts. Ich konnte nicht in die Nähe des Stalles herankommen, obwohl ich, neugierig geworden, gern näher herangetreten wäre an den Stall, um zu hören, was es gäbe. Aber der Hund im Hofe des Schlittenbauer ließ mich nicht näher herankommen.
Ich habe schon manchmal mit Maier Sebastian über den Hinterkaifecker Mord gesprochen, aber was Maier angibt, habe ich nicht zu ihm gesagt, insbesondere nicht, daß eine Mannsperson aus dem Felde heraus auf mich zugekommen wäre, daß diese Mannsperson gleich wieder Kehrt gemacht habe und daß ich die Mannsperson für den Schlittenbauer gehalten habe. Auch habe ich dem Maier nicht erzählt, daß ich in dem Hinterkaifecker Anwesen einen Lärm gehört habe und habe auch nicht gesagt, daß das in der Mordnacht gewesen sei. Maier ist ein rechter Schwätzer und redet viel, wenn der Tag lang ist. Er ist häufig betrunken und ich halt ihn nicht für ganz normal. Auf dessen Schwätzerein kann man gar nicht gehen. Ich kann gegen Schlittenbauer nicht den geringsten Verdacht aussprechen und habe dem Maier gegenüber den Schlittenbauer nicht als der Tat verdächtig bezeichnet. Einige Tage nach dem Mord, als die Leichen noch im Anwesen lagen, bin ich aus Neugierde auch nach Hinterkaifeck gegangen und habe die Toten angesehen. Es war damals eine ganze Menge von Leuten im Hinterkaifecker Hof, die alle aus Neugierde gekommen waren, um die Leichen zu sehen. Im Hofe war auch Schlittenbauer anwesend und ich sah, daß derselbe dort das Vieh im Stalle fütterte. Weiter weiß ich zur Sache dienliches nicht anzugeben.
2. Person: Schaupp Maria, 42 Jahre alt, verheiratet, Landwirtsehefrau in Wangen. Zur Sache: Ich erinnere mich schon noch, daß mich einmal eines Abends kurz vor der Mordnacht, mein Mann von Edelshausen abholte und mich in Gröbern erwartete. An Hinterkaifeck sind wir damals nicht vorbeigekommen. Hinterkaifeck liegt von dem Weg, den wir damals gingen, hübsch weit abseits. Schätzen kann ich die Entfernung nicht. Wir hörten von Hinterkaifeck her nicht das geringste Geräusch. Begegnet ist mir und meinem Mann kein Mensch. Ich kann weiter zur Sache Dienliches nicht angeben. gez. Schaupp Maria. An die Staatsanwaltschaft für den G.R. samt Akten An die Polizeidirektion München Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und Äußerung in Hinblick auf Bl. 27, R. 32, 35, 37, 38. Neuburg a. Donau, den 9.7.31 Dst.2. München, den 16. Juli 1931
I. Die richterliche Einvernahme des Landwirts Johann Schaupp hat gezeigt, daß es sich bei den Angaben des Sägers Sebastian Maier in den wesentlichen Punkten um Übertreibungen und Schwätzereien handelt und daß er insbesondere die nächtliche Begegnung des Schaupp mit dem Schlittenbauer glatt erfunden hat. Jedenfalls kommt Maier als zuverlässiger Zeuge nicht in frage. Von den beiden Töchtern des Schlittenbauer ist nicht zu erwarten, daß sie gegen ihren Vater aussagen und die Aussage des Schaupp enthält nur die einzige bemerkenswerte Angabe, daß vier Tage vor der Mordnacht aus dem Stalle des Schlittenbauer laute Stimmen zu hören waren. Dieses Wissen des Schaupp ist nicht ausreichend, um neue Tatsachen zu schaffen, die eine Wiederaufnahme der Erhebungen rechtfertigen würde.
II. Mit den Akten A 657/31 an den Herrn Oberstaatsanwalt beim Landgerichte Neuburg a. Donau ergebenst zurückgeleitet. Polizeidirektion
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Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck
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