Der Raubmord von Hinterkaifeck
Neue Spuren - Drei Brüder unter Verdacht - Untersuchung ist im Gange
Augsburg, 22. November.
Der bisher unaufgeklärte Raubmord von Hinterkaifeck bei Schrobenhausen, dem vor fünfzehn Jahren sieben Menschenleben zum Opfer fielen, beschäftigte wieder einmal die Untersuchungsbehörden.
Unter dem Verdacht, an dem Verbrechen beteiligt gewesen zu sein, wurden vor einigen Wochen die drei Brüder Gabriel, die aus dem nur einige Minuten von Hinterkaifeck entfernten Laag, einem Einödshof stammen, verhaftet. Josef Gabriel, heute in der Wasserburger Gegend ansässig, wurde in das Untersuchungsgefängnis Augsburg überführt. Anton und Jakob Gabriel, die an zwei verschiedenen Orten in der Schrobenhausener Gegend beheimatet sind, wurde in das Amtsgerichtsgefängnis nach Schrobenhausen eingeliefert. Alle drei Brüder wurden durch die Aussagen einer Zeugin schwer belastet. Auch andere Verdachtsmomente sprachen für ihre Mitbeteiligung an dem grauenvollen Morf, der seinerzeit sämtlichen Inwohnern des einzelstehenden Gehöftes Hinterkaifeck, den Großeltern, der Tochter, einer verwitweten Gabriel, deren Kindern und einer Dienstmagd das Leben gekostet hatte. Hinterkaifeck selbst ist längst vom Erdboden getilgt und über die Stelle, an der der schöne Hof einst stand, geht heute der Pflug, weil sich kein Käufer mehr für das Anwesen fand. Die furchtbare Tat aber ist unvergessen geblieben und macht immer wieder von sich reden. Zahlreiche Personen sind im Zusammenhang mit dem bestialischen Verbrechen schon verhaftet worden, aber sämtliche Verhaftete mußten wieder freigelassen werden, weil sich entweder ihre Unschuld herausstellte oder die bestehenden Verdachtsgründe zu einer Überführung nicht ausreichten. Man ist sich seit jeher nicht im Zweifel darüber, daß als Täter mehrere Personen in Frage kommen. Eine Person, auf der schon von Anfang an schwerster Tatverdacht ruhte, ist seit dieser Zeit aus der Schrobenhausener Gegend verschwunden und hält sich vermutlich im Ausland auf.
Die drei Brüder Gabriel mußten ebenso wie die früheren Verhafteten nach einigen Wochen wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, konnten sich die Beschuldigten zwar nicht restlos von den vorliegenden Verdachtsgründen reinwaschen, aber die Beweise reichten nicht dazu aus, den Haftbefehl aufrechtzuerhalten. Bei der Länge der inzwischen verflossenen Zeit mag es allerdings für die Verdächtigen ebenso schwer sein, ihre Unschuld nachzuweisen, wie für die Staatsanwaltschaft gegenteilige Beweise beizubringen. Die zuständige Untersuchungsbehörde legt Wert auf die Feststellung, daß die Meldung eines oberbayerischen Blattes, die Freilassung der drei Brüder sei wegen erwiesener Unschuld erfolgt, nicht den Tatsachen entspricht. Das Verfahren ist auch nicht eingestellt.
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