Zeitungsartikel: 1913-02-01 Münchner Neueste Nachrichten

Durch das Fingerabdruck-Verfahren entdeckte Einbruchdiebstähle

Detailinformationen

Datum

01. Februar 1913

Ort

München

Art des Dokumentes

Zeitungsartikel

Verfasser

unbekannt

Verfasst für

Münchner Neueste Nachrichten

Inhalt

Der Leiter des Erkennungsdienstes der Polizeidirektion München, Regierungsassessor Dr. Theodor Harster veröffentlicht in einem Aufsatz im „Archiv für Kriminalanthropologie und Kriminalistik" eine Anzahl interessanter Fälle, in denen Einbruchsdiebstähle in der Umgebung Münchens durch das seit Sommer 1909 eingeführte Fingerabdruckverfahren entdeckt wurden. Wir geben nachstehende wieder:
Im Sommer 1909 wurden in der Umgebung des Marsfeldes in München zahlreiche Wirtshauseinbrüche verübt. , Der Verdacht fiel auf den Kellner Anton G. ,der auch festgenommen, aber mangels Beweis wieder freigelassen wurde. Am 26. Juni fand der Erkennungsdienst bei einem neuerlichen Mietshauseinbruch in der Karlstraße den Abdruck des rechten Daumens des G. Der flüchtige Verbrecher wurde später in Nürnberg festgenommen und von dem Landgericht verurteilt.
Gegen Ende des Jahres 1910 wurden vom Südende des Würmsees mehrere Villeneinbrüche gemeldet. Im Auftrage des zuständigen Staatsanwalts sandte, die Gendarmeriestation Seeshaupt dem Münchner Erkennungsdienst aus einer ausgeraubten Villa eine Glasplatte ein, auf der deutliche Abdrücke des Zeige-, Mittel- und Ringfingers einer rechten Hand sichtbar gemacht werden konnten. Nach dem in der Münchner Registratur vorhandenen Fingerabdruckblatt konnte der Täter nur der Arbeiter Franz Sch. sein; er wurde auch überführt.
Am 6. Juli 1910 wurde in einem Hause am Wittelsbacherplatz in München bei zwei allein stehenden Damen durch Einbruchdiebstahl eine Anzahl von Schmucksachen und wertvolle Gebrauchsgegenstände entwendet. Auf einer Kommode fand sich der deutliche Abdruck des Zeige-,Mittel- und Ringfingers einer rechten Hand. Ein den Fingern vom Tatorte entsprechendes Fingerabdruckblatt wurde jedoch in der Registratur nicht gefunden und so blieb nichts übrig, als die künftig aufzunehmenden Fingerabdruckblätter von Einbrechern und anderen verdächtigen Personen mit den gefundenen Fingerabdrücken zu vergleichen. Am 14. Juli wurde in Berchtesgaden ein Mann festgenommen, der mehrere bei dem erwähnten Einbruch gestohlene Schmuckgegenstände mit sich führte. Der Verhaftete, Anton K., gestand den Diebstahl zu und wurde verurteilt. Ohne das Fingerabdruckverfahren wäre damit die Sache wohl erledigt gewesen. Da aber die Adrücke vom Tatort nicht von K. herrührten, wurde weiter gefahndet und ein Soldat, bei in München eine beim Einbruch entwendete Uhr versetzen wollte, ergriffen. Der Hehlerei angeklagt, wurde er freigesprochen; auch von ihm stammte der Abdruck nicht. Nun fahndete man nach den Freunden des K., mit denen er sich im Juli in München umhergetrieben hatte, besonders nach einem gewissen Ludwig S. Im Mai 1911 konnte S. festgenommen werden und die Vergleichung seiner Fingerabdrücke mit denen am Tatort ergab völlige Übereinstimmung.
Im Mai 1911 übersandte das Polizeikommando des Kantons Zürich eine photographische Aufnahme von Fingerabdrücken, die bei einem Einbruchsdiebstahl in Zürich j auf dem Deckel eines erbrochenen Sekretärs gesunden worden waren. Als der Tat verdächtig wurde der Kommis Anton S. aus Bayern bezeichnet, der sich vermutlich nach der Tat nach München gewandt habe. Anton S. konnte nach kurzer Zeit ermittelt werden; die Fingerschau, ergab, daß die Abdrücke auf dem Sekretär, von ihm herrührten. Die Strafverfolgung der Züricher Sache wurde vom Landgericht München I übernommen.
Der Stadtmagistrat Straubing übersandte im November 1911 Glasscherben, die von einem Einbruchsdiebstahl stammten, mit dem Ersuchen um Feststellung, ob sich darauf Fingerabdrücke befinden und ob diese etwa von dem Taglöhner Karl B. oder von dem Taglöhner Franz Xaver W. herrührten, die beide der Tat verdächtig schienen. Auf den Scherben wurden deutliche Fingerabdrücke des Franz Xaver W. gefunden. Als ihm die Photographie seiner Abdrücke gezeigt und sein Fingerabdruckblatt daneben gehalten wurde, legte er ein Geständnis ab.
Bei dem Bilderdiebstahl im Lustschlößchen Lustheim im November 1911 wurde einer der Täter, der ehemalige Forstgehilfe Emil M. u. a. durch einen Fingerabdruck überführt, der sich an einem Trinkglase befand. An einer eingedickten Fensterscheibe entdeckte man den Abdruck eines Daumens, der jedoch nicht von M. herrührte. Bei seinem Geständnis nannte M. auch seinen Komplizen, den Arbeiter Joseph B. Dieser wurde festgenommen, leugnete, gab an, er wisse gar nicht, wo Schleißheim liege, wurde aber schließlich durch die Aussage des M. und durch, die Tatfingerschau überführt. Von seinem linken Daumen stammte nämlich der Abdruck, der auf der eingedrückten Fensterscheibe zurückgeblieben war.
Bei seiner Rückkehr von einer Reise fand der Rentner J. S. im Mai 1912 seine Villa an der Nymphenburgerstraße , von Einbrechern , ausgeraubt. Kurze Zeit darauf wurden zwei Burschen festgenommen, als sie Gegenstände veräußerten, die in der Villa gestohlen worden waren. Der eine von ihnen, der Metzger Franz Xaver I. behauptete, er sei bloß Spähe gestanden, wurde aber der Mittäterschaft durch die Abdrucke des Daumens und Ringfingers seiner rechten Hand überführt, die auf dem Küchenfenster, durch das die Täter in die Villa eingedrungen waren, sichtbar gemacht werden konnten.
Angeregt durch diese und viele andere günstige Resultate werden voraussichtlich noch, in diesem Jahre jeder bayerische Gendarm mit einem Büchlein Gelatinefolien nach Rubner, einem Pinsel und einem kleinen Vorrat Aluminiumpulver,, zur Aufnahme von Fingerabdrücken ausgerüstet, ebenso die Polizeibeamten der unmittelbaren Städte. Die aufgenommenen Spuren werden an die Landessammel- und -Auskunfstsstelle in München gesendet.

Mehrfach wurde der Meinung Ausdruck gegeben, daß Veröffentlichungen über die Erfolge des Fingerabdruckverfahrens den Nachteil hätten, die Verbrecher vorsichtig zu machen. Abgesehen davon, daß der Verlauf der Untersuchung ohnedies in der öffentlichen Gerichtsverhandlung zur Sprache kommt, ist diese Rücksicht nebensächlich im Vergleich zum Interesse, das die Polizei daran hat, daß die behördlichen Organe und das Publikum über die Wichtigkeit der Spuren und deren unversehrte Erhaltung aufgeklärt werden.