Verträge: 1865-04-09 Kaufvertrag Hinterkaifeck
Quelle
Staatsarchiv München, Außenstelle Eichstätt
Detailinformationen
Datum
09. April 1865
Ort
Schrobenhausen
Vertragsgegenstand
Verkauf des Anwesen Hinterkaifeck
Unterzeichnende Personen
Inhalt
Kaufvertrag zwischen Alois Nußsteiner und Johann Asam vom 9.2.1865 Heute den neunten Februar achtzehnhundertfünfundsechzig sind vor mir Theodor Metzler 1. kgl. Notar in Schrobenhausen auf meiner Amtskanzlei erschienen: 1. Herr Carl Manhart Oekonom aus Aichach 2. Herr Alois Nußsteiner, kgl. Maurermeister in Hohenwart 3. Johann Asam vormaliger Bauer in Kaifeck und dortselbst noch in Aufenthalt, sämtlich mir persönlich bekannt und haben mich angegangen nachfolgenden Kaufvertrag zu beurkunden. I. Herr Alois Nußsteiner verkauft sein in der Steuergemeinde Wangen Flur Gröbern gelegenes Anwesen bestehend aus den Plan Nummern 564 a und b, 563, 340 1/8 und 340 1/9 mit zusammen 8,09 Tagw. Acht Tagwerk neun Dezimale mit den hierauf neu errichteten Gebäulichkeiten wie dasseslbe im Hypothekenbuch für Wangen Bd. I S. 94 und im Cataster eingetragen ist an Johann Asam um die beiderseits vereinbarte Kaufsumme von 2600fl Zweitausendsechshundert Gulden. Dieser Kaufpreis ergibt sich aus wie folgt: a) Käufer übernimmt die auf dem Anwesen des Carl Mauhart eingetragenen Hypothekkapitalien zu 1400 fl. Vierzehnhundert und 700 fl. Siebenhundert Gulden.
Der mitanwesende Gläubiger Herr Carl Mauhart erklärt, daß er den gleichen Betrag zu 2100 fl Zweitausendeinhundert Gulden dem nunmehrigen Schuldner Johann Asam aus einer zwischen ihnen beiden gepflogenen Abrechnung rückzuvergüten habe und dies dadurch bewerkstellige, daß er die beiden genannten Capitalien zu 1400 fl und 700fl zu Gunsten des Johann Asam zur Löschung beantrage und dieses ohne weitere Einvernahme vor dem Hypothekenamt bewillige. b) Die auf dem genannten Anwesen für Xaver Hopfenzits früher vorgetragenen Einhundert Gulden bezeichnet Herr Alois Nußsteiner als bezahlt und gelöscht und haftet dem Käufer sowohl hierfür als auch dafür, dass weitere Hypotheken auf dem verkauften Anwesen nicht bestehen. c) Der hiernach und nach Abzug der rückständigen Hypothekenzinsen verbleibende Kaufschillingsrest wird zur Hälfte binnen acht Tagen und zur Hälfte binnen vier Wochen von heute an und zwar von Herrn Carl Mauhart welcher die Zahlungspflicht hiermit ausdrücklich übernimmt und anerkennt an den Verkäufer bezahlt. II. Besitz, Kosten und Nutzungen auch alle auf den Verkaufsobjekten ruhenden Lasten, Abgaben und Pflichten gehen von heute an auf den Käufer über, welcher die Umschreibung in den öffentlichen Büchern beantragt, was Verkäufer genehmigt. III. Käufer erhält eine Hauptausfertigung gegenwärtigen Vertrags und zahlt die Kosten. Hierüber Urkunde, welche die Vertragsschließenden auf Verlesen genehmigen und zur Bestätigung mit mir Notar unterzeichnen. Nußsteiner Theodor Metzler, 1. kgl. Notar |
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