Dokumente: 1923-02-23 Meldung Fund Reuthaue: Unterschied zwischen den Versionen

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I. Die fragl. Haue ist bei der Abteil. 1b (H. ObI. [[Ermittler: Rubner | Rubner]]) behandelt worden. Von dort wurde am 1.III.23 mitgeteilt:<br>
I. Die fragl. Haue ist bei der Abteil. 1b (H. ObI. [[Ermittler: Rubner Josef | Rubner]]) behandelt worden. Von dort wurde am 1.III.23 mitgeteilt:<br>
Fingerabdrücke sind auf der Reuthaue nicht festzustellen gewesen. Das Gutachten, von welchem keine Abschrift gemacht wurde, lautet im Allgemeinen dahin, daß mit absoluter Sicherheit feststeht, daß das an der Haue befindliche Blut Menschenblut sei. Ferner befanden sich daran einige Härchen, welche als Menschenhaar und zum Teil auch als Hasen- oder Katzenhaare festgestellt wurden.<br><br>
Fingerabdrücke sind auf der Reuthaue nicht festzustellen gewesen. Das Gutachten, von welchem keine Abschrift gemacht wurde, lautet im Allgemeinen dahin, daß mit absoluter Sicherheit feststeht, daß das an der Haue befindliche Blut Menschenblut sei. Ferner befanden sich daran einige Härchen, welche als Menschenhaar und zum Teil auch als Hasen- oder Katzenhaare festgestellt wurden.<br><br>


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