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Recherchen einer Userin haben ergeben, dass zu der Zeit in Bayern großflächige Arbeiterstreiks durchgeführt wurden. Rund 105.000 Arbeiter hatten Landesweit die Arbeit niedergelegt.<br> | Recherchen einer Userin haben ergeben, dass zu der Zeit in Bayern großflächige Arbeiterstreiks durchgeführt wurden. Rund 105.000 Arbeiter hatten Landesweit die Arbeit niedergelegt.<br> | ||
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Die damalige Lebensgefährtin von Adolf Gump, [[Personen: Schindler Magdalena | Magdalena Schindler]], haben die Kriminalbeamten Josef Prähofer, [[Ermittler: Halbedel | Die damalige Lebensgefährtin von Adolf Gump, [[Personen: Schindler Magdalena | Magdalena Schindler]], haben die Kriminalbeamten Josef Prähofer, [[Ermittler: Halbedel | Halbedel]] und Staatsanwalt Dr. Popp eingehend [[Aussagen: 1952-05-06 Schindler Magdalena | vernommen]]. Im Anschluß hat man sie [[Dokumente: 1952-05-03 Haftbefehl Schindler Magdalena | verhaftet]] und in Untersuchungshaft genommen. Auch ihre Wohnung wurde [[Dokumente: 1952-05-03 Durchsuchungsbefehl Schindler Magdalena | durchsucht]].<br> | ||
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Letztendlich trat die [[Wissen: Verjährung | Verjährungsfrist]] ein und die Erhebungen wurden gestoppt. Dr. Popp war der Meinung, dass die Verjährungsfrist ausgesetzt wurde, als die Brüder [[Personen: Gabriel Anton | Anton]] und [[Personen: Gabriel Jakob | Jakob]] Gabriel 1937 verhaftet wurden. Das hatte allerdings keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen die Brüder Gump. Die Verjährungsfrist wird nicht von den letzten Ermittlungen im Mordfall unterbrochen, sondern von den letzten Ermittlungen eine bestimmte Person betreffend. So wäre die Verjährung für die Brüder Gabriel noch nicht eingetreten, da sie 1937 unterbrochen wurde. Für die Brüder Gump war sie es, da man nach dem Fahndungsersuchen Reingrubers aus dem Jahre 1922 keine weiteren Unternehmungen gegen Adolf Gump veranlasst hatte.<br> | Letztendlich trat die [[Wissen: Verjährung | Verjährungsfrist]] ein und die Erhebungen wurden gestoppt. Dr. Popp war der Meinung, dass die Verjährungsfrist ausgesetzt wurde, als die Brüder [[Personen: Gabriel Anton | Anton]] und [[Personen: Gabriel Jakob | Jakob]] Gabriel 1937 verhaftet wurden. Das hatte allerdings keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen die Brüder Gump. Die Verjährungsfrist wird nicht von den letzten Ermittlungen im Mordfall unterbrochen, sondern von den letzten Ermittlungen eine bestimmte Person betreffend. So wäre die Verjährung für die Brüder Gabriel noch nicht eingetreten, da sie 1937 unterbrochen wurde. Für die Brüder Gump war sie es, da man nach dem Fahndungsersuchen Reingrubers aus dem Jahre 1922 keine weiteren Unternehmungen gegen Adolf Gump veranlasst hatte.<br> |