Dokumente: 1931-03-21 Vorladung Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach telefonischer Rücksprache des Herrn [[Ermittler: Tenner Friedrich|Polizeidirektors Tenner]] mit Herrn [[Ermittler: Kestel Heinrichl | Oberstaatsanwalt Kestel]] begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg a.d. Donau]] zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.
Nach telefonischer Rücksprache des Herrn [[Ermittler: Tenner Friedrich|Polizeidirektors Tenner]] mit Herrn [[Ermittler: Kestel Heinrich | Oberstaatsanwalt Kestel]] begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg a.d. Donau]] zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.
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Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut:
Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut:
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