Dokumente: 1931-03-21 Vorladung Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen
Dokumente: 1931-03-21 Vorladung Schlittenbauer (Quelltext anzeigen)
Version vom 9. September 2011, 17:18 Uhr
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Nach telefonischer Rücksprache des Herrn [[ | Nach telefonischer Rücksprache des Herrn [[Personen: Tenner Friedrich|Polizeidirektors Tenner]] mit Herrn [[Ermittler: Kestel | Oberstaatsanwalt Kestel]] begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg a.d. Donau]] zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente. | ||
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Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut: | Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut: |