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Gemäß Urteil des Landgerichts [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg/Donau]] vom 28.5.1915 wurden Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wegen Blutschande im Zeitraum von 1907 bis Sommer 1910 verurteilt und zwar wurde Viktoria zu einem Monat Gefängnis und Andreas Gruber zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt. Es ist nicht bekannt, wer das Strafverfahren durch eine Anzeige in Gang gebracht hat. Aus dem Aktenzeichen 105/15 ist zu entnehmen, dass die Strafanzeige Anfang des Jahres 1915 erstattet worden sein muss. | Gemäß Urteil des Landgerichts [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg/Donau]] vom 28.5.1915 wurden Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wegen Blutschande im Zeitraum von 1907 bis Sommer 1910 verurteilt und zwar wurde Viktoria zu einem Monat Gefängnis und Andreas Gruber zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt. Es ist nicht bekannt, wer das Strafverfahren durch eine Anzeige in Gang gebracht hat. Aus dem Aktenzeichen 105/15 ist zu entnehmen, dass die Strafanzeige Anfang des Jahres 1915 erstattet worden sein muss. | ||
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[Weitere Infos: [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel | [Weitere Infos: [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915 | Detailseite]] zum Prozess] | ||
=== Zweiter Anklage(1919) === | === Zweiter Anklage(1919) === |