Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus der [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz | Aussage]] des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatte, weil er ihn den [[Sonstiges: Tatverdächtige | "Kaifecker Mörder"]] nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hatte, geht aus der Aussage nicht hervor.<br>
Aus der [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz | Aussage]] des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatte, weil er ihn den [[Sonstiges: Tatverdächtige | "Kaifecker Mörder"]] nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hatte, geht aus der Aussage nicht hervor. Da ein Sühneverfahren im Beisein des Bürgermeisters statt finden, müsste der Bürgermeister [[Personen: Greger Georg | Georg Greger]] oder dessen Nachfolger [[Personen: Gall Michael | Michael Gall]] zugegen gewesen sein. Aus unbestätigten Quellen geht hervor, dass es sich um Bürgermeister Gall gehandelt haben soll. Da sein Vorgänger Greger 1926 nach München reist und dem zuständigen Ermittler [[Ermittler: Reingruber Georg | Georg Reingruber]]informiert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Greger der Verhandlung beiwohnte.<br>
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Am 28.01.1926 war folgende Anzeige im Schrobenhausener Wochenblatt zu lesen:  
Am 28.01.1926 war folgende Anzeige im Schrobenhausener Wochenblatt zu lesen:  
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