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III. Bei dem Raubmord in Hinterkaifeck der zweifellos [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit | in den Abendstunden des 31. März 22]] verübt wurde, erscheint ebenfalls eine Beteiligung Schmaderers nicht möglich. Wenn Schmaderer am Samstag den 1. April 22 von 6 - 11 Uhr vorm. bei der Isarregulierung zwischen Puppling und Aumühle gearbeitet hat, erscheint eine Beteiligung vollständig ausgeschlossen. Da der Mord erst nach 9 Uhr Abends verübt wurde, wären ihm nur etwa 10 Stunden zu der Reise von Hinterkaifeck bis Puppling zur Verfügung gestanden.<br><br><br><br> | III. Bei dem Raubmord in Hinterkaifeck der zweifellos [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit | in den Abendstunden des 31. März 22]] verübt wurde, erscheint ebenfalls eine Beteiligung Schmaderers nicht möglich. Wenn Schmaderer am Samstag den 1. April 22 von 6 - 11 Uhr vorm. bei der Isarregulierung zwischen Puppling und Aumühle gearbeitet hat, erscheint eine Beteiligung vollständig ausgeschlossen. Da der Mord erst nach 9 Uhr Abends verübt wurde, wären ihm nur etwa 10 Stunden zu der Reise von Hinterkaifeck bis Puppling zur Verfügung gestanden.<br><br><br><br> | ||
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I. Wurden die Erhebungen an die Staatsanwaltschaft Neuburg a. D. zur Kenntnisnahme abgegeben;<br><br> | I. Wurden die Erhebungen an die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg a. D.]] zur Kenntnisnahme abgegeben;<br><br> | ||
II. Vormerkung zu den Akten des Ignatz Schmaderer gefertigt;<br><br> | II. Vormerkung zu den Akten des Ignatz Schmaderer gefertigt;<br><br> |