Berichte: 1922-04-06 Goldhofer Georg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Tat dürfte nach den bisherigen Erhebungen schon am Freitag, den [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit|31.3.1922]] nachmittags gegen 9 Uhr verübt worden sein und nach dieser von den noch vollständig unbestimmten Tätern auch noch ein größerer und nicht bekannt wie hoher Geldbetrag entwendet worden sein.<br><br> | Die Tat dürfte nach den bisherigen Erhebungen schon am Freitag, den [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit|31.3.1922]] nachmittags gegen 9 Uhr verübt worden sein und nach dieser von den noch vollständig unbestimmten Tätern auch noch ein größerer und nicht bekannt wie hoher Geldbetrag entwendet worden sein.<br><br> | ||
Von dem Mordfall, welcher erst am 4.ds. Monats nachm. 6 Uhr dahier zur Kenntnis gelangte, wurde auf telefonischem Wege sofort die Hauptstation Schrobenhausen und von dieser dann das Amtsgericht, Polizei-Direktion München und die Staatsanwaltschaft Neuburg verständigt. Vom polizeil. Erkennungsdienst sind dann gestern früh mehrere Beamte mit [[Sachverhalte: Die Polizeihunde | 2 Hunden]] am Tatort eingetroffen und sind dort bis zum Eintreffen der Gerichtskommission, welche bereits am 3.4.1922 nachmittags gegen 9 ½ zur [[Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter | Augenscheinsaufnahme]] angekommen war, die wichtigsten Erhebungen ohne Anhaltspunkte welche auf [[Sonstiges: Tatverdächtige|verdächtige Personen]] schließen lassen, die als Täter in Frage kommen könnten, vorgenommen worden. | Von dem Mordfall, welcher erst am 4.ds. Monats nachm. 6 Uhr dahier zur Kenntnis gelangte, wurde auf telefonischem Wege sofort die Hauptstation Schrobenhausen und von dieser dann das Amtsgericht, Polizei-Direktion München und die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg]] verständigt. Vom polizeil. Erkennungsdienst sind dann gestern früh mehrere Beamte mit [[Sachverhalte: Die Polizeihunde | 2 Hunden]] am Tatort eingetroffen und sind dort bis zum Eintreffen der Gerichtskommission, welche bereits am 3.4.1922 nachmittags gegen 9 ½ zur [[Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter | Augenscheinsaufnahme]] angekommen war, die wichtigsten Erhebungen ohne Anhaltspunkte welche auf [[Sonstiges: Tatverdächtige|verdächtige Personen]] schließen lassen, die als Täter in Frage kommen könnten, vorgenommen worden. | ||
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