Aussagen: 1938-08-26 Pfleger Josef: Unterschied zwischen den Versionen

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Polizeidirektion Augsburg
Abt. I/1.(Krim.Pol.)
1 K.
Augsburg, den 26. August 1938
 
 
P f l e g e r abermals zur Vernehmung vorgeführt und eindringlich zur Wahrheitsangabe ermahnt, erklärt:
 
„Meine bisher gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit und ich kann keine anderen Angaben machen. Ich fühle mich unschuldig. Ich habe den Mord nicht ausgeführt und weiß auch nicht wer als Täter in Frage kommen könnte. Ich bin noch nie nach Hinterkaifeck gekommen und könnte auch gar nicht angeben, wo der Hof gestanden wäre“.
 
Vorhalt: Es ist doch nicht zu glauben, daß Sie als Leichen-bitter, wobei sie in der ganzen Umgebung bekannt und hinge-kommen sind, nicht auch schon nach Hinterkaifeck gekommen sind.
Antwort: Ich bin bestimmt noch nie nach Hinterkaifeck gekommen. Ich bin wohl schon öfters, etwa 4 oder 5 mal, nach Wangen gekommen. Auch nach der Ortschaft Gröbern bin ich schon gekommen. Es war dies aber erst in den Jahren 1927 und später. Nach gröbern bin ich aber ebenfalls nur anläßlich des Leichenbittens gekommen, habe dabei aber die Wahrnehmung gemacht, daß es sich kaum lohnte. Ich war dort nicht bekannt und wenn einen die Leute nicht kennen, dann geben sie einem nicht viel, oder höchstens 1 Pfennig oder ein Stück Brot. In den frühen Jahren, vor 1927 habe ich die Ortschaften: Adelshausen, Asselsried, Pobenhausen, Oberstimm, Niederstimm, Manching, Ebenhausen, Baar, Reichertshofen, Pörnbach, Buch und auch Waidhofen begangen. Auch nach Schrobenhausen bin ich schon gekommen. Man mußte eben jeweils diese Ortschaften begehen, wie sie von dem Totengräber bestimmt wurden. Zu diesem Zwecke erhielt man von dem Totengräber einen Zettel, der vom Bürgermeister abgestempelt sein mußte.
Frage: Nachdem sie aber doch auch nach Gröbern gekommen sind, warum sind Sie dann nicht auch nach Hinterkaifeck gegangen.
Antwort: Ich habe von dem Hinterkaifecker Hof überhaupt nichts gewußt. Auf dem Wege nach gröbern bin ich in Hinterkaifeck nie vorbeigekommen.
Frage: Sind Sie mit Wöhrl verfeindet. Wie sollte dieser zu solchen Behauptungen kommen, wenn daran nicht etwas Wahres wäre?
Antwort: Ich kann mir nur denken, das Wöhrl über mich verärgert ist, weil er wegen der bei mir entwendeten Hundesteuerkarte aufgekommen ist. Scheinbar hat er gehofft, daß ich ihm helfen würde, oder er ist der Meinung, daß ich ihn angezeigt hätte. Ich hatte aber bis zum eintreffen des Gend.Komm. Goldhofer, nunmehr pensioniert und in Reichertshofen bei Pfaffenhofen a.d. Ilm wohnhaft, von dem fehlen der Hundesteuerkarte überhaupt keine Kenntnis. Es ist mir deshalb unerklärlich, wie er mich als unschuldiger Mensch des Mordes in Hinterkaifeck beschuldigen kann.
Frage: Haben Sie mit Wöhrl einmal darüber gesprochen, daß sie durch Ihre Tochter wegen Verdachts des Mordes in Hinterkaifeck beschuldigt wurden?
Antwort: Mir ist davon nichts bekannt. Ich habe mit dem Mord in Hinterkaifeck nichts zu tun und kann deshalb dem Wöhrl auch nichts erzählt haben. Ich bin unschuldig und verlange, daß Wöhrl wegen falscher Anschuldigung bestraft wird.
 
H i e r  f e h l t  e i n  S t ü c k
 
Die Lebensmittel hatte ich auf einem Hof in Hohenried, Besitzer: Heinzinger, gekauft. Von meinen eigenen Hühnern hatte ich ebenfalls Eier. Da ich die Eier höher bezahlt bekam, als ich sie gekauft hatte, konnte ich von dem Verdienst die Fahrtkosten von Diemhausen nach München und zurück bestreiten. Mir sind also durch die Besuche meiner Frau keine besonderen Ausgaben erwachsen.
 
Ich behaupte nach wie vor, daß ich von der Hinterkaifecker Geschichte nichts weiß. Die kann jetzt gehen wie es mag, ich weiß von nichts und habe mit der Sache nichts zu tun.
 
Ich bin bestimmt noch nie nach Hinterkaifeck gekommen und ich weiß auch nicht, wo der Hof gestanden ist. Ich bin unschuldig und habe ein reines Gewissen. Auch wenn ich geköpft werde, kann ich immer nur sagen, daß ich unschuldig bin. Ich bin ein Christ und möchte auch als solcher sterben. Ich habe jedes Jahr an Ostern gebeichtet, habe mir nichts zu fürchten und kann jeder-zeit dem Tod in die Augen sehen. Wenn ich den Mord in Hinter-kaifeck ausgeführt hätte, dann würde mir nicht nur der Kopf herunter gehören, sondern ich gehörte in Fetzen geschnitten und gemartert. Aber ich bin unschuldig.
 
 
V.g.u.u.
 
gez. Josef Pfleger gez. Kusterer
  KrimObAss.
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1 K.
am 26. August 1938
 
I. P f l e g e r hat bei den bisherigen Vernehmungen eine außergewöhnliche Ruhe gezeigt und konnte auch durch Zwisch-enfragen eines 2. Beamten in keiner Weise irre gemacht werden. Trotz wiederholten und eindringlichen Vorhalts, daß seine Angaben nicht glaubhaft erscheinen, verteidigte er sich immer wieder mit dem gleichen Vorbringen:“ Ich bin unschuldig, ich weiß nichts von der Sache, ich habe damit nichts zu tun“.
 
II. Da ein Geständnis des Pfleger nicht zu erwarten ist, ihm aber weitere Tatsachen als die Behauptungen des Wöhrl und die seiner Tochter vorgehalten werden können, ist zur endgültigen Klärung eine Gegenüberstellung des Pfleger und Heinrich W ö h r l notwendig.
 
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