Berichte: 1948-08-12 Meiendres: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 46: Zeile 46:
Durch die späte [[Sachverhalte: Die Auffindung | Entdeckung des Mordes]] konnte [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit | die Tatzeit]] nicht genau festgelegt werden. Die allgemein bekannte Zurückgezogenheit der Familie Gruber hatte zur Folge, daß es nicht weiters auffiel, wenn sie oder eines ihrer Mitglieder oft tagelang nicht gesehen wurde. Wie aus den Akten hervorging, wurde als Tatzeit die Zeit vom 29.3. bis 1.4.1922 einschließlich angenommen. Wäre nicht der Motorenschlosser aus Pfaffenhofen, dessen Name mir nicht mehr bekannt ist, zum Anwesen des Gruber gekommen, so würde sehr wahrscheinlich das Verbrechen noch später entdeckt worden sein. Ob es sich um einen Mord aus Rache oder um einen Raubmord handelte, konnte nicht einwandfrei geklärt werden, weil nach der Tat glaublich im Keller [[Sachverhalte: Nach der Tat vorhandenes Geld | noch etwa 1200 Mark Goldgeld]] gefunden wurden, ein Umstand, der mehr auf einen Racheakt als auf einen Raubmord schließen ließ. <br>
Durch die späte [[Sachverhalte: Die Auffindung | Entdeckung des Mordes]] konnte [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit | die Tatzeit]] nicht genau festgelegt werden. Die allgemein bekannte Zurückgezogenheit der Familie Gruber hatte zur Folge, daß es nicht weiters auffiel, wenn sie oder eines ihrer Mitglieder oft tagelang nicht gesehen wurde. Wie aus den Akten hervorging, wurde als Tatzeit die Zeit vom 29.3. bis 1.4.1922 einschließlich angenommen. Wäre nicht der Motorenschlosser aus Pfaffenhofen, dessen Name mir nicht mehr bekannt ist, zum Anwesen des Gruber gekommen, so würde sehr wahrscheinlich das Verbrechen noch später entdeckt worden sein. Ob es sich um einen Mord aus Rache oder um einen Raubmord handelte, konnte nicht einwandfrei geklärt werden, weil nach der Tat glaublich im Keller [[Sachverhalte: Nach der Tat vorhandenes Geld | noch etwa 1200 Mark Goldgeld]] gefunden wurden, ein Umstand, der mehr auf einen Racheakt als auf einen Raubmord schließen ließ. <br>


Im Laufe der Ermittlungen wurde festgestellt, daß der oder die Täter bereits einige Tage vor dem Mord im Anwesen des Gruber genächtigt haben mußten. Im Heustock wurden [[Heukuhlen/ Notdurft im Heu/ Verschobene Dachziegel/Speckschwarten  | 2 Vertiefungen]] festgestellt, in denen die Täter vermutlich schliefen. In der Nacht zum 29.3.22 war Neuschnee gefallen. Nach Zeugenaussagen soll am 29.3.22 aus dem nahen Wald und zwar aus Richtung Vorderkaifeck eine [[Sachverhalte:_Vorkommnisse_vor_der_Tat#Fu.C3.9Fspuren_zur_Motorenh.C3.BCtte | Fußspur im Schnee]] zum Anwesen Hinterkaifeck geführt haben. Eine weitere Spur vom Anwesen Hinterkaifeck zum Wald soll nicht festgestellt worden sein. Daraus kann man schließen, daß der Täter sich in der Nacht zum 29.3.22 in das Anwesen Hinterkaifeck begeben hat und erst nach Ausführung des Mordes, bzw. nach dem Verschwinden des Schnees, das Anwesen verließ. Vermutlich hielt sich der Täter noch einige Zeit am Tatort auf, weil den Umständen nach [[Sachverhalte: Wurde zwischenzeitlich das Vieh versorgt? | das Vieh im Anwesen gefüttert]] worden sein mußte. Die in der näheren Umgebung von Hinterkaifeck mit der Frühjahrsbestellung beschäftigten Bauern der umliegenden Ortschaften und Gehöfte nahmen, soweit festgestellt, kein Unruhigwerden des hungernden und durstenden Viehes wahr. Bekanntlich genügt das Ausbleiben einer vom Vieh gewohnten Mahlzeit, um ein kräftiges Gebrüll hervorzurufen. Dieser Umstand berechtigte zu der Annahme, daß der Täter nach seiner Tat noch eine geraume Zeit im Anwesen Gruber verblieb und das Vieh fütterte. Tatsächliche Beweise sind nach meiner Erinnerung jedoch nicht vorhanden.<br><br>
Im Laufe der Ermittlungen wurde festgestellt, daß der oder die Täter bereits einige Tage vor dem Mord im Anwesen des Gruber genächtigt haben mußten. Im Heustock wurden [[Sachverhalte: Spuren nach der Tat | 2 Vertiefungen]] festgestellt, in denen die Täter vermutlich schliefen. In der Nacht zum 29.3.22 war Neuschnee gefallen. Nach Zeugenaussagen soll am 29.3.22 aus dem nahen Wald und zwar aus Richtung Vorderkaifeck eine [[Sachverhalte:_Vorkommnisse_vor_der_Tat#Fu.C3.9Fspuren_zur_Motorenh.C3.BCtte | Fußspur im Schnee]] zum Anwesen Hinterkaifeck geführt haben. Eine weitere Spur vom Anwesen Hinterkaifeck zum Wald soll nicht festgestellt worden sein. Daraus kann man schließen, daß der Täter sich in der Nacht zum 29.3.22 in das Anwesen Hinterkaifeck begeben hat und erst nach Ausführung des Mordes, bzw. nach dem Verschwinden des Schnees, das Anwesen verließ. Vermutlich hielt sich der Täter noch einige Zeit am Tatort auf, weil den Umständen nach [[Sachverhalte: Wurde zwischenzeitlich das Vieh versorgt? | das Vieh im Anwesen gefüttert]] worden sein mußte. Die in der näheren Umgebung von Hinterkaifeck mit der Frühjahrsbestellung beschäftigten Bauern der umliegenden Ortschaften und Gehöfte nahmen, soweit festgestellt, kein Unruhigwerden des hungernden und durstenden Viehes wahr. Bekanntlich genügt das Ausbleiben einer vom Vieh gewohnten Mahlzeit, um ein kräftiges Gebrüll hervorzurufen. Dieser Umstand berechtigte zu der Annahme, daß der Täter nach seiner Tat noch eine geraume Zeit im Anwesen Gruber verblieb und das Vieh fütterte. Tatsächliche Beweise sind nach meiner Erinnerung jedoch nicht vorhanden.<br><br>


Die nun eingeleiteten Ermittlungen führten nacheinander zu einer Reihe von Festnahmen. Unter den [[Tatverdächtige | der Tat dringendst Verdächtigen]] befand sich auch der Ortsführer Schlittenbauer von Gröbern. Dieser wurde ebenfalls festgenommen, aber nach einer, etwa sechsmonatigen Untersuchungshaft wegen Mangels an Beweisen auf freien Fuß gesetzt. Die anderen festgenommenen Personen, deren Namen ich nicht anzugeben vermag, wurden nach kurzer Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt, weil der gegen sie gehabte Tatverdacht sich als unbegründet erwiesen.<br><br>
Die nun eingeleiteten Ermittlungen führten nacheinander zu einer Reihe von Festnahmen. Unter den [[Tatverdächtige | der Tat dringendst Verdächtigen]] befand sich auch der Ortsführer Schlittenbauer von Gröbern. Dieser wurde ebenfalls festgenommen, aber nach einer, etwa sechsmonatigen Untersuchungshaft wegen Mangels an Beweisen auf freien Fuß gesetzt. Die anderen festgenommenen Personen, deren Namen ich nicht anzugeben vermag, wurden nach kurzer Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt, weil der gegen sie gehabte Tatverdacht sich als unbegründet erwiesen.<br><br>
8.546

Bearbeitungen